Mittwoch, Januar 21, 2015

GLOBAL NEW ENERGY INVESTMENT AG - Insolvenz!

Viele Anleger haben zum Teil erhebliche Summen in das Partiarischen Darlehen der Global New Energy Investment AG investiert, die mit hohen Zinsversprechen lockte. Teilweise haben Anleger hierfür sogar Kredite aufgenommen.


Nachdem bereits GLOBAL NEW ENERGY INVESTMENT AG - Insolvenz!in 2013 die versprochenen Auszahlungen ausblieben, gibt es nunmehr zumindest Klarheit. Der Vorstand der Gesellschaft wurde - bisher noch nicht rechtskräftig - vor dem Landgericht Frankfurt wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetruges verurteilt. Nur ein Bruchteil der von Anlegern vereinnahmten Gelder, dies sind ca. 10,4 Millionen EUR, konnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Deutschland sichergestellt werden. Ein Großteil der Gelder soll im Ausland liegen.

Inzwischen wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft am 17.2.2015 ab.

Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter können Anleger jedoch keinesfalls selbstverständlich davon ausgehen, vom Insolvenzverwalter benachrichtigt zu werden. Nach eigenen Angaben liegen diesem nur bruchstückhafte Informationen vor. Es ist also gut möglich, dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird, ohne dass Anleger hiervon Kenntnis erhalten. Um zumindest im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden, ist es dringend erforderlich, dass geschädigte Anleger von sich aus aktiv werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist aller Voraussicht nach damit zu rechnen, dass lediglich ein Bruchteil des Schadens an die Anleger zurückfließt.

In vielen Fällen dürften jedoch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und/oder Berater gegeben sein. Zumindest in vielen der den BSZ eV. Anlegerschutzanwälten bekannten Fällen wurde das Partiarischen Darlehen, das über keinerlei Absicherung verfügt und somit dem Totalverlustrisiko unterliegt, als sichere Altersvorsorge verkauft. Über die Risiken der Anlage wurde in aller Regel nicht oder nur unzureichend belehrt. Dies sind valide Ansätze für eine Haftung des Beraters auf Schadensersatz.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Hintermänner der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bereits aus der Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs ergeben sich hinreichende Ansatzpunkte, um einen Titel zu erwirken. Überdies hat die Gesellschaft verbotenes Einlagengeschäft ohne entsprechende Zulassung gemäß KWG betrieben, da die Ausgestaltung des Nachrangs in den Darlehensverträgen unzureichend war.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst schnell mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Verbindung setzen, um zum einen die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten und zum anderen die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Global New Energy Investment AG. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Marie-Caroline Pasquay  

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Medico Fonds Nr. 41: Anleger werden offenbar zur Kasse gebeten

Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 werden offenbar zur Kasse gebeten. ,,Dieser Aufforderung sollten die Anleger nicht ohne vorherige Prüfung nachkommen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn gewinnunabhängige Ausschüttungen können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und für den Laien verständlich geregelt ist. Cäsar-Preller: ,,Daher sollte der Gesellschaftsvertrag genau geprüft werden, ehe einer solchen Aufforderung nachgegeben wird. Auch wenn die Anleger zu Nachschüssen aufgefordert werden, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor dieser Aufforderung nachgekommen wird."

Statt weiteres Geld zu investieren, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anlegern eine genaue Überprüfung ihrer Kapitalanlage, um möglicherweise selbst Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.

Geschlossene Immobilienfonds wie der Medico Nr. 41 wurden häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen empfohlen. Tatsächlich sind sie aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn sie erwerben in der Regel unternehmerische Beteiligungen und gehen daher auch ins Risiko, das im Totalverlust enden kann.

,,Schon alleine das Totalverlust-Risiko ist Beleg dafür, dass geschlossene Immobilienfonds keineswegs sichere Kapitalanlagen zum Aufbau einer Altersvorsorge sind. Daher sind sie auch nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Wurden die Anleger nicht über die Risiken, dazu zählt u.a. auch die Nachschusspflicht, aufgeklärt, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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ApolloProScreen: Anleger sollen wieder zahlen.

Die Anleger des Apollo Filmfonds ApolloProScreen dürften sich so langsam wie in einer schlechten und überflüssigen Fortsetzung fühlen. Offenbar werden sie wieder zu Zahlungen an die Fondsgesellschaft und zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.


,,Eine Erfolgsgeschichte war die Beteiligung an dem Filmfonds ApolloProScreen ohnehin nicht. Doch nun scheint es immer dicker zu kommen. Um nicht noch weitere finanzielle Verluste zu erleiden, sollten die Anleger den Zahlungsaufforderungen nicht einfach nachkommen, sondern unbedingt anwaltlichen Rat einholen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt im Einzelfall zu prüfen, ob noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dies sollte aber umgehend geschehen, da mögliche Forderungen bereits verjährt sein könnten oder demnächst verjähren. Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Dazu zählt u.a. das Totalverlust-Risiko.

Cäsar-Preller: ,,Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken im Beratungsgespräch häufig bewusst verschwiegen und stattdessen dem Anleger eine trügerische Sicherheit vermittelt. Ist die Risiko-Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Solche Schadensersatzansprüche können ggfs. auch mit den Forderungen, die aktuell auf die Anleger zukommen, aufgerechnet werden."

Schadensersatzansprüche können zudem auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apollo Medienfonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs des Schweizer Franken überraschend auf.

Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Franken mit Euro-Käufen 3 Jahre lang künstlich schwach auf einem Mindestkurs von 1,20 EUR hielt, kam am 15. Januar 2015 vollkommen überraschend nun eine Kehrtwende. ,,Die SNB hat mit einer weitsichtigen Entscheidung nun den Mindestkurs des Schweizer Franken aufgehoben.

Die Entscheidung war leider ohne Vorwarnung gekommen und hat viele Anleger wie ein Blitz getroffen. Auch die Folgen für die Schweizer Wirtschaft, Finanzmärkte und die Eurozone sind noch nicht abschätzbar.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Was ist eigentlich passiert?

Seit 2011 kaufte die SNB an Devisenmärkten immer wieder Euro ein, wenn der Euro unter einen Kurs von 1,20 EUR gefallen war, also stärker als der Franken. Man wollte so den Schweizer Franken künstlich schwächer halten. ,,Diese Politik wurde nun Knall auf Fall aufgegeben und es wird künftig kein Mindestkurs für den Schweizer Franken mehr geben.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es wird also in Zukunft keine Euro-Käufe mehr geben.

Sofort nach Bekanntgabe der Entscheidung sprang der Kurs des Franken in die Höhe, zwischenzeitlich war ein Euro bereits für 0,85 Franken zu bekommen. Später am Tag fing sich der Kurs aber wieder und so kostete ein Euro knapp über einen Franken.

Die SNB setzte aber noch weitere Entscheidungen um: Der Strafzins für hohe Guthaben auf Girokonten, welcher berechnet wird, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird, wurde von 0,25 % auf nunmehr 0,75 % erhöht, wobei sich die SNB gleichzeitig auch den Ankauf ausländischer Währungen vorbehält.

Welche Auswirkungen erwartet die Schweizer Wirtschaft?

,,Auswirkungen einer Aufhebung des Franken-Mindestkurses bekommen voraussichtlich die Schweizer Exportwirtschaft und der Tourismus zu spüren. Aber auch Menschen innerhalb der EU werden betroffen sein.", so Cäsar-Preller.

Für vorgenannte Wirtschaftsbereiche stellt eine starke Währung nämlich eine erhebliche Belastung dar. Schweizer Exporte werden u. a. nach Deutschland, die USA, Frankreich, Italien und weitere Euro-Länder ausgeliefert und ein starker Franken schwächt voraussichtlich die Wettbewerbsfähigkeit, weil sich eine Ausfuhr von Waren verteuert. Erheblich mehr müssen Urlauber aus Euro-Währungs-Ländern für Reisen in die Schweiz zahlen, was zu einem großen Problem werden könnte, weil bereits im vergangenen Jahr ein Rückgang von Übernachtungen von Gästen aus Europa zu verzeichnen war. Eine Entspannung wird somit ohne einen garantierten Mindestkurs des Franken auch hier nicht zu erwarten sein.

Geringere Gewinnsteuern könnten auch den Schweizer Staat belasten und es könnten wegen vorgenannter Wirtschaftseinflüsse auch Arbeitsplätze stark gefährdet sein, womit der Staat auch mit steigenden Sozialausgaben und geringeren Einnahmen aus Einkommenssteuern zu kämpfen hätte. Schweizer Verbraucher können aber von einem starken Franken profitieren, Waren können aus dem Euro-Raum nämlich günstiger eingeführt werden und Verbraucher können so von niedrigeren Preisen profitieren. Auch könnte so der bereits sehr beliebte ,,Shoppingtourismus" in grenznahen Regionen, wie beispielsweise Baden-Württemberg, weiter zunehmen.

Welche Folgen sind für Eurozone, EU und Anleger zu erwarten?

,,Einzelhändler in grenznahen Regionen können voraussichtlich ebenso profitieren wie auch die Exportwirtschaft in Euro-Ländern, weil ihre Waren von Schweizer Verbrauchern billiger gekauft werden können. Auch könnten sich positive Auswirkungen für Tourismusbereiche ergeben, weil Reisen in Euro-Länder für Schweizer Urlauber wegen geringerer Kosten attraktiver sein könnten.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Problematisch wird die Entscheidung der SNB, den Mindestkurs des Franken aufzuheben, für den Finanzsektor:
Viele Verbraucher in Osteuropa haben wegen niedriger Zinsen Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Nun werden sich möglicherweise die Tilgungsraten erheblich verteuern und eine Rückzahlung von Krediten könnte für viele Menschen ein Problem werden.

,,Auch Anleger müssen mit massiven Verlusten rechnen.", warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. ,,Viele Anleger, Finanzmanager und Devisenhändler werden betroffen sein."

Allein die Deutsche Bank machte Berichten zufolge beispielsweise Verluste in Höhe von 150 Millionen EUR und viele weitere Banken haben Unmengen Geld im mehrstelligen Millionenbereich verloren. Bisher wohl größter Verlierer im Zuge der SNB-Entscheidung ist wohl FXCM, ein US-Onlinebroker für Kleinanleger, welcher mit einem Notkredit in Höhe von 300 Millionen $ gerettet werden musste, als die Aktie um mehr als 70 % nach unten schnellte. ,,Auch viele Anleger haben so immense Verluste hinnehmen müssen.", so Cäsar-Preller. Einige Anleger haben sogar Verluste erlitten, welche ihr Eigenkapital überstiegen, was für einige sogar existenzbedrohend sein könnte.

Die Begründung für den Kurswechsel der SNB, dass die Abkehr vom Mindestkurs nötig gewesen sei, um trotz des niedrigen Euro-Kurses auch langfristig die Kontrolle über die Geldpolitik behalten zu können und der Mindestkurs nur eine temporäre Ausnahme gewesen sei, wird Anleger, welche große Summen Geld verloren haben, nicht trösten können. Sie stehen jetzt vor einem ,,Scherbenhaufen" ihrer Investitionen. Es bleibt abzuwarten, welche Überraschungen die Entscheidung der Nationalbank zukünftig noch bringt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Die aktuelle  BSZ e.V. Information:
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller berät Verbraucher bereits seit 15 Jahren auch am Sprechstundenstandort Morcote, in der Nähe von Lugano, in der Schweiz.


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cp

Dienstag, Januar 20, 2015

Die weitaus meisten Presseartikel behandeln den Währungscrash Euro-Schweizer Franken bislang vor allem unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und betriebswirtschaftlichen Problemen u.a. für die von der Aufwertung des Schweizer Franken betroffene Schweizer Wirtschaft.


Teilweise werden auch die Probleme groß.Die weitaus meisten Presseartikel behandeln den Währungscrash Euro-Schweizer Franken bislang vor allem unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und betriebswirtschaftlichen Problemen u.a. für die von der Aufwertung des Schweizer Franken betroffene Schweizer Wirtschaft.

Teilweise werden auch die Probleme großer institutioneller Marktteilnehmer wie Banken und Hedgefonds thematisiert, die auf Millionenverlusten sitzen und sich mitunter dem Insolvenzgespenst gegenüber sehen.

Ebenso lesen sich die Probleme vieler, häufig kleinerer FX-Broker, die aufgrund der Besonderheiten des FX-Handels gewissermaßen die zum Teil horrenden Verluste ihrer Kunden vorstrecken und jetzt selbst teilweise existenzbedrohende Millionenverluste in ihrer Bilanz haben.

Währungscrash in Form eines ,,Schwarzen Schwans" nach Taleb

Vergleichsweise selten finden sich dagegen Medienberichte über die vielen Privatanleger, die in der Regel mit Summen von wenigen Tausend Euro bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro in eigener Regie, unter Mandatierung eines Vermögensverwalters oder in Nachahmung von in einschlägigen Börsenbriefen vorgestellten Musterdepots eine ,,Euro-Schweizer Franken-Strategie gefahren" haben.
Deren Eigenkapital ist nach den Ereignissen des letzten Donnerstag, der ja in der Börsensprache die Gestalt des sprichwörtlichen ,,Schwarzen Schwans" nach dem US-Wissenschaftler und Publizisten Nassim Nicholas Taleb besitzt, in der Regel aufgebraucht.

Und - noch viel dramatischer - sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf, die die Kunden in kürzester Zeit ausgleichen sollen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Die wirtschaftlichen Folgen sind für den Betroffenen in vielen Fällen schlicht existenzbedrohend. Wir haben hier viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich eine Einlage von ca. EUR 10.000,-- in ein Minus von ca. EUR 70.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. EUR 15.000,-- in ein Minus von ca. EUR 135.000,-- abgestürzt, in  einem anderen Beispiel haben sich ca. EUR 85.000,-- Eigenkapital in über EUR 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen.

Die Anfragenden sind schlicht fertig, verzweifelt.

Viele Broker haben bereits begonnen, die Leistung von Nachschüssen geltend zu machen,  und haben teilweise nur ganz kurze Fristen von wenigen Tagen zur Erfüllung ihrer Forderungen gesetzt. Teilweise wird Kunden auch aggressiv mit der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen gedroht. Die meisten Personen können die Forderungen aber wirtschaftlich überhaupt nicht stemmen.

Allerdings haben einige Broker aber auch bereits ausdrücklich angekündigt, auf die Erfüllung der Nachschusspflichten verzichten zu wollen."

Anleger sollten nicht auf die erste Broker-Anforderung hin Nachschüsse leisten

Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,Inwieweit Broker letztlich auf der Zahlung von Nachschusspflichten beharren werden, bleibt abzuwarten. Die Broker werden sich auch nicht zuletzt aus allgemeinen geschäftspolitischen Gründen überlegen müssen, ob dies ein für ihre Firma sinnvoller Schritt ist. Zugleich dürften sie ihre Verträge noch mal intern abklopfen, ob ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden auch in diesem extremen Einzelfall des Währungscrashs der letzten Woche rechtlich wasserdicht sind."

Rechtsanwalt Kurdum: ,,Wir haben uns bereits einige Verträge unterschiedlicher (FX-)Broker wie z.B. der Saxobank angesehen und haben Zweifel, ob die betreffenden Klauseln der Banken und auch das Verhalten gerade der Saxobank bei der Kursfeststellung in den Stunden nach dem Währungscrash in diesem Fall gerichtsfest sind. Wir möchten in jedem Fall allen betroffenen Anlegern Mut zusprechen. Ob sie nun in eigener Verantwortung gehandelt haben, ob sie Musterdepots von Börsenbriefen nachgehandelt haben, ob sie ihr Geld durch Vermögensverwalter mit einer Währungsstrategie haben handeln lassen, sie alle sollten nun keinesfalls den - soweit geschehen - Aufforderungen der jeweiligen Broker zum Ausgleich ihrer Konten nachkommen.

Sie sollten vielmehr entweder selbst die Broker dazu bewegen, auf den Kontoausgleich zu verzichten, oder aber professionelle Beratung bzw. Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die sich vor allem auch mit den Besonderheiten des Börsengeschäfts und vor allem des Forex-Tradings auskennt."

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Börsenbriefe und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Die aktuelle  BSZ e.V. Information:
Rechtsanwalt Kurdum ist gelernter Bankkaufmann, durch die DVFA zertifizierter Finanzanalyst sowie Rechtsanwalt und Partner in einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei auf dem Berliner Kurfürstendamm. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit ist er ,,Börsianer" und hat in der Vergangenheit viele Jahre als Analyst und Portfolioverwalter für verschiedene Berliner und Münchner Vermögensverwaltungen - teilweise im Forex-Bereich - gearbeitet. Er kennt daher die Finanzbranche aus eigener Tätigkeit, insbesondere auch die Besonderheiten des Währungshandels und der auf diesem Gebiet tätigen Broker und Vermögensverwalter.  


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er institutioneller Marktteilnehmer wie Banken und Hedgefonds thematisiert, die auf Millionenverlusten sitzen und sich mitunter dem Insolvenzgespenst gegenüber sehen.

Ebenso lesen sich die Probleme vieler, häufig kleinerer FX-Broker, die aufgrund der Besonderheiten des FX-Handels gewissermaßen die zum Teil horrenden Verluste ihrer Kunden vorstrecken und jetzt selbst teilweise existenzbedrohende Millionenverluste in ihrer Bilanz haben.

Währungscrash in Form eines ,,Schwarzen Schwans" nach Taleb

Vergleichsweise selten finden sich dagegen Medienberichte über die vielen Privatanleger, die in der Regel mit Summen von wenigen Tausend Euro bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro in eigener Regie, unter Mandatierung eines Vermögensverwalters oder in Nachahmung von in einschlägigen Börsenbriefen vorgestellten Musterdepots eine ,,Euro-Schweizer Franken-Strategie gefahren" haben.
Deren Eigenkapital ist nach den Ereignissen des letzten Donnerstag, der ja in der Börsensprache die Gestalt des sprichwörtlichen ,,Schwarzen Schwans" nach dem US-Wissenschaftler und Publizisten Nassim Nicholas Taleb besitzt, in der Regel aufgebraucht.

Und - noch viel dramatischer - sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf, die die Kunden in kürzester Zeit ausgleichen sollen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Die wirtschaftlichen Folgen sind für den Betroffenen in vielen Fällen schlicht existenzbedrohend. Wir haben hier viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich eine Einlage von ca. EUR 10.000,-- in ein Minus von ca. EUR 70.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. EUR 15.000,-- in ein Minus von ca. EUR 135.000,-- abgestürzt, in  einem anderen Beispiel haben sich ca. EUR 85.000,-- Eigenkapital in über EUR 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen.

Die Anfragenden sind schlicht fertig, verzweifelt.

Viele Broker haben bereits begonnen, die Leistung von Nachschüssen geltend zu machen,  und haben teilweise nur ganz kurze Fristen von wenigen Tagen zur Erfüllung ihrer Forderungen gesetzt. Teilweise wird Kunden auch aggressiv mit der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen gedroht. Die meisten Personen können die Forderungen aber wirtschaftlich überhaupt nicht stemmen.

Allerdings haben einige Broker aber auch bereits ausdrücklich angekündigt, auf die Erfüllung der Nachschusspflichten verzichten zu wollen."

Anleger sollten nicht auf die erste Broker-Anforderung hin Nachschüsse leisten

Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,Inwieweit Broker letztlich auf der Zahlung von Nachschusspflichten beharren werden, bleibt abzuwarten. Die Broker werden sich auch nicht zuletzt aus allgemeinen geschäftspolitischen Gründen überlegen müssen, ob dies ein für ihre Firma sinnvoller Schritt ist. Zugleich dürften sie ihre Verträge noch mal intern abklopfen, ob ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden auch in diesem extremen Einzelfall des Währungscrashs der letzten Woche rechtlich wasserdicht sind."

Rechtsanwalt Kurdum: ,,Wir haben uns bereits einige Verträge unterschiedlicher (FX-)Broker wie z.B. der Saxobank angesehen und haben Zweifel, ob die betreffenden Klauseln der Banken und auch das Verhalten gerade der Saxobank bei der Kursfeststellung in den Stunden nach dem Währungscrash in diesem Fall gerichtsfest sind. Wir möchten in jedem Fall allen betroffenen Anlegern Mut zusprechen. Ob sie nun in eigener Verantwortung gehandelt haben, ob sie Musterdepots von Börsenbriefen nachgehandelt haben, ob sie ihr Geld durch Vermögensverwalter mit einer Währungsstrategie haben handeln lassen, sie alle sollten nun keinesfalls den - soweit geschehen - Aufforderungen der jeweiligen Broker zum Ausgleich ihrer Konten nachkommen.

Sie sollten vielmehr entweder selbst die Broker dazu bewegen, auf den Kontoausgleich zu verzichten, oder aber professionelle Beratung bzw. Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die sich vor allem auch mit den Besonderheiten des Börsengeschäfts und vor allem des Forex-Tradings auskennt."

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Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie fürchten, der Besuch würde teuer werden.


,,Hierbei gibt es hinsichtlich anwaltlicher Abrechnungen auch viele falschen Vorurteile und viele Leute verzichten aus diesem Grund auch auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten rechtlichen Interessen und verlieren so bares Geld.", berichtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Ein Weg aus solch einem Dilemma könnte für Rechtssuchende die sogenannte Streitgenossenschaft sein. ,,Streitgenossenschaft meint, dass mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können, sofern es sich um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach- und Rechtsgrund basieren.", erklärt der Fachanwalt.

Haben sich beispielsweise mehrere Personen zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert werden.

,,So können Mandanten unter Umständen eine Menge Geld sparen.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn nämlich beispielsweise zwei Mandanten in der gleichen Angelegenheit klagen wollen, wird vom Anwalt im Regelfall nicht zweimal die volle Gebühr erhoben, sondern nur einmal zuzüglich einer geringeren Erhöhungsgebühr.

Potentielle Mandanten sollten sich somit in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis umhören, ob nicht jemand ähnliche rechtliche Probleme hat, und ob man nicht gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.

,,Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.", empfiehlt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

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Montag, Januar 19, 2015

Euro-Franken Crash: Broker fordern Nachschüsse ein - Betroffene sollten nicht zahlen!

In unserem ersten Artikel vom Freitag, 16.01.2015, hatten wir den Euro-Franken Crash kurz skizziert. Wir hatten insbesondere auch dargelegt, dass nunmehr viele deutschsprachige und ausländische (FX-)Broker auf katastrophalen Verlusten sitzen und ihre Kunden höchstwahrscheinlich zur Erfüllung ihrer Nachschussverpflichtungen auffordern werden.


Gerade ein Wochenende später nimmt die Geschichte wie von uns prognostiziert nun ihren Lauf.

Aus dem Markt ist uns jetzt vielfach berichtet worden, dass Broker wie z.B. die Saxobank,  FXCM und andere sich bereits an die betroffenen Kunden gewandet haben mit der Aufforderung, ihrer Nachschussverpflichtung zum Kontoausgleich nachzukommen, und zwar teilweise sehr kurzfristig noch innerhalb der nächsten Tage.
In Zahlen - teilweise sollen Kunden innerhalb weniger Tage nun mehrere Millionen Euro aufbringen!

Viele FX-Broker sitzen auf Forderungen von zweistelligen Millionen gegenüber ihren Kunden

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner hat selbst als Finanzanalyst und Vermögensverwalter früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen teilweise mit einem Schwerpunkt im Devisenbereich gearbeitet. Er kennt daher die üblichen internen Geschäftsabläufe, Brokerverträge und „Garantien“, die häufig auch Neukunden im Rahmen von Marketingoffensiven gerade von FX-Brokern gegeben werden: „Wir wissen, dass die Broker bereits begonnen haben, auf die Kunden telefonisch oder auch schriftlich zuzugehen, um sie zum Kontoausgleich innerhalb kurzer Zeit zu bewegen. Auch wenn jeder Einzelfall im Einzelfall geprüft werden muss,  können wir nur jedem Betroffenen empfehlen, dieser Zahlungspflicht auf gar keinen Fall nachzukommen.

Denn teilweise sind in den Brokerverträgen überhaupt keine rechtlichen Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen enthalten.
Teilweise haben wir erhebliche rechtliche Zweifel, ob die statuierten Verpflichtungen zur Leistung von Nachschüssen einzelner Broker – z.B. etwa der Saxobank oder auch von FXCM – im vorliegenden Crash-Fall überhaupt ausreichend sind.

Einzelne Mitarbeiter eines FX-Brokers haben zudem in offenen Internet-Blogs explizit damit geworben, dass ihre Bank – im Ernstfall – gerade auf ihre Nachschusspflicht verzichten würde. Und darüber hinaus wissen wir auch von persönlichen schriftlichen Zusagen im Einzelfall gerade gegenüber Neukunden von Forex-Brokern, dass auf die Geltendmachung von solchen Nachschusspflichten grundsätzlich verzichtet würde.“

Viele Geschädigte haben rechtlich gute Karten, ihr Konto nicht ausgleichen zu müssen

Rechtsanwalt Kurdum: „Bei vielen FX-Brokern herrscht blanke Panik, einige stehen mit dem Rücken zur Wand, auch Übernahmegerüchte machen – wie immer in solchen Fällen - nunmehr in der Branche die Runde. Viele Devisen-Broker werden nunmehr bereits schon aus Selbsterhaltungsgründen zusehen, bei ihren betroffenen Kunden auf einem Kontoausgleich zu bestehen. Betroffene haben aber nach einem ersten Überblick rechtlich gute Chancen, genau diese Nachschusspflicht zu verweigern.

Mehr noch: Einige Banken müssen sich fragen lassen, auf welche Art und Weise sie eigentlich genau im Gefolge des Kurssturzes des Euros gegenüber dem Franken am letzten Donnerstagmittag die Positionen ihrer Kunden en detail (!) geschlossen haben. Sollten sich hier erste Zweifel bestätigen, dass sich hierbei bei bestimmten Forex-Brokern „Unregelmäßigkeiten“ ergeben haben, könnten sich umgekehrt sogar die betroffenen Banken schadensersatzpflichtig gemacht haben und wären selbst verpflichtet, ihrem Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Fazit: Betroffene Anleger sollten in keinem Fall auf die erste Anforderung ihres Brokers hin ihr Konto ausgleichen, sondern ihre individuelle rechtliche Position unbedingt durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd