Freitag, Oktober 24, 2014

Prozessfinanzierung: Damit der Rechtsschutz des Bürgers nicht mit der Kostenkeule erschlagen wird!

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.


Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Bei jedem Anlageskandal zeigt sich erneut, dass es einen wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.

Die wenigsten der dem BSZ® e.V. persönlich bekannten  Anleger, hatten Interesse an einer spekulativen Geldanlage. Die Anleger wollten eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Mehr nicht! Viele Bankberater und Mitarbeiter von Finanzvertrieben  empfahlen trotzdem die höchst spekulativen Schiffs- oder Medienfonds. Zudem unterließen Anlagevermittler oft den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann.

Da ist doch die Frage erlaubt wie es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute für Banken und Sparkassen  tätig sind und über Jahre hinweg sehenden Auges Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von Risiken nichts wissen?  Nach den dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen geschädigter Anleger, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wurde bewusst verschwiegen  oder kleingeredet. Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.  Die Geschädigten die sich bei einer der BSZ® Interessengemeinschaften angemeldet haben bestätigen diese These.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann trotz ihrer Aufsichtspflicht Anleger offenbar  nicht in dem erforderlichen Umfang vor Kapitalverlusten schützen. So konnte zum Beispiel das Skandalunternehmen Phoenix jahrelang im Kreditgeschäft und Wertpapierhandel gegen das Gesetz verstoßen und Anleger abzocken ehe die Aufsicht einschritt.

Es wird berichtet, dass Bafin und Bundesbank schon 2010 Unstimmigkeiten in den Infinus Bilanzen festgestellt haben. Durch die Aufdeckung des kriminellen "Provisionskarussells" haben die Aufseher demnach bereits drei Jahre vor Bekanntwerden der Ungereimtheiten jene Provisionsabsprachen entlarvt, mit denen die Infinus-Manager laut Staatsanwaltschaft die Bilanzen aufgehübscht haben. Trotzdem wurde diesem kriminellen Treiben von der Bafin kein Ende bereitet. Dadurch  hat man die Verbraucher noch Jahre ins offene Messer laufen lassen. Man hat billigend in Kauf genommen, dass viele Menschen einige Jahre lang ihr teilweise sauer erspartes Geld zum Fenster hinausgeworfen haben.

Dem BSZ® ist bekannt, dass die Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Betroffene haben oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% (maximal 50%) des beigetriebenen Betrages.

Bei folgenden Problemen können Betroffene wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.10.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 23, 2014

Vienna Life: Anleger berichten wiederholt von fehlerhafter Anlageberatung.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte machen Schadensersatzansprüche für Geschädigte geltend


Wie bereits berichtet, hat das OLG Nürnberg die Lebensversicherungsgesellschaft Vienna Life im Jahr 2013 wegen Zurechnung einer fehlerhaften Anlageberatung zu Schadensersatz verurteilt. Ursächlich hierfür war, dass der Anlageberater die Versicherung der Vienna Life als sehr sichere Kapitalanlage bezeichnet hatte. Da dies unstreitig nicht der Fall ist, war die Beratung fehlerhaft und somit Schadensersatz begründend.

,,Anleger  haben uns wiederholt ähnliche Begebenheiten geschildert. Auch in diesen Fällen hat der Berater somit nicht auf Risiken hingewiesen, sondern die fondsgebundene Versicherung, die ihren mit Sitz in Liechtenstein hat, als sicher beworben. Diese Vorgehensweise erfolgte selbst bei kreditfinanzierten Hebelgeschäften", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Lebensversicherungs-Geschädigte vertritt. ,,Wir haben daher begonnen, für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten bewerten wir hierbei als relativ gut."

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert bereits für über 50 Geschädigte Prozesse gegen die Vienna-Life. Zahlreiche weitere Verfahren sind in Deutschland, Österreich und Liechtenstein anhängig.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben!

Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung bei First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate. erhoben bzw. wird erhoben!


Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben! Anleihegläubiger wehren sich gegen ihre Verluste und klagen! Anleger verlangen vom Prospektherausgeber die volle Rückabwicklung ihrer Anleihekäufe. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Wenn der Anleiheprospekt falsch ist, ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte.  Hierfür haftet der Prospektverantwortliche den Anleihekäufern als Prospektveranlasser.

Damit können die den Anleihegläubigern in der Insolvenz drohenden Verluste ausgeglichen werden.

1. Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung

Bei Unternehmensanleihen begeben Emittent Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu EUR 100 Mio. Grundlage der Emission war ein Anleiheprospekt! Der Prospekt verschweigt allerdings, bestimmte maßgebliche Punkte. Diese sind aus dem Prospekt aus der Rückschau und Erfahrung zu ermitteln.  Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für die Insolvenz der Emittentin.

Mit den eingenommenen Anleihegeldern werden meistens Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens und von Bankschulden.

2. Prospektfehler

Der Prospekt der Emittentin ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft, denn er stellt das Engagement zu positiv dar und verschweigt die Risiken.

Im Berichtswesen heißt es oft: dass sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben.

3. Prospektverantwortlicher

Der Prospektverantwortliche haftet den Anleihekäufern.  Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und oft als Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Es gibt auch oft personelle Verflechtungen.

4. Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer

Wurden die Anleihen wegen der Krise irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen.

5. Verjährung
Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar sind. Es gilt bei Vorsatztaten die 10 jährige Verjährungsfrist.

Fachanwälte sind oft insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, befasst. (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevigo, Gebhardt Real Estate).

Hierbei wurden bereits viele Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen oft Fachanwälte zudem kostenlos Deckungsanfragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dima24, New Capital Invest und Selfmade Capital: Möglichkeiten der Anleger

Nach den jüngsten Entwicklungen und Insolvenzanträgen rund um die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) fürchten viele Anleger um ihr Geld.


Dubios sei auch die Rolle der Vertriebsplattform dima24, meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn viele Anleger haben eben über dima24 sich an den Fonds von New Capital Invest, Selfmade Capital oder auch Panthera und Euro Grundinvest beteiligt. ,,Was viele Anleger aber offenbar nicht wussten: Die Emissionshäuser und auch dima24 gehörten alle zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dima24 den Namen häufiger änderte oder kürzlich von Hartwieg verkauft wurde", sagt der Fachanwalt.

Ob eine objektive Anlageberatung, die sich an den Wünschen der Anleger orientiert, unter diesen Umständen möglich war, zweifelt der erfahrene Fachanwalt zumindest an. ,,Es wäre ja nicht verwunderlich, wenn dima24 die Fonds aus dem eigenen Haus, sprich aus dem Hartwieg-Imperium, bevorzugt vermittelt hat. Meiner Meinung nach hätten die Anleger über diese Verstrickung untereinander zwingend aufgeklärt werden müssen", so Cäsar-Preller.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls fragwürdig, ob die Anleger korrekt und umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen ausgeklärt wurden, wie es eine ordnungsgemäße Anlageberatung vorschreibt. ,,Ist dies nicht geschehen, haben die Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese Ansprüche können sich auch gegen die Vermittler richten.

Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie sollen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Kapitalanlage zu verschaffen. Daher können auch schon irreführende Angaben den Schadensersatzanspruch auslösen. ,,In diesem Fall würde das Geschäft komplett rückabgewickelt", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus könnten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen weitere Ansatzpunkte liefern. ,,Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Aber sollten sich der Betrugsverdacht bestätigen, können Regressansprüche gestellt werden", so der Rechtsanwalt.

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Mittwoch, Oktober 22, 2014

Proven Oil Canada (POC) - Vorgehen gegen Gesellschaft und/oder Anlageberater?

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, sind die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften nach wie vor verunsichert hinsichtlich der Frage, wie es mit den POC Fonds weitergehen soll. Denn es ist nicht absehbar, wie sich die wirtschaftliche Situation bei den POC Gesellschaften entwickeln wird. Darüber hinaus scheint die Informationspolitik der POC Beteiligungsfonds eher restriktiver Natur zu sein.

Anleger fragen sich nun, wie es mit ihren Beteiligungen an der POC weitergehen wird.

Die ersten beunruhigenden Nachrichten für die Anleger gab es im Januar 2013. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC-Fonds wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Kanada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus wurde in der Presse auch thematisiert, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaften der POC Beteiligungsgesellschaften, Frau Monika Galba, möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zu Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990iger Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wenige Monate nach dieser negativen Presseberichterstattung gab es auch von der POC selbst schlechte Nachrichten an die Anleger. So teilte die Geschäftsführung der POC Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.

Am 21.07.2013 kam es dann schließlich aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC-Beteiligungen in die COGI Ltd. Partnership als Master LP. Obwohl der von der Geschäftsführung vorgeschlagene Zusammenschluss der einzelnen Fondsgesellschaften vollzogen wurde, teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen weiterhin vorläufig nicht mehr gezahlt werden und, sofern die Zahlungen wieder aufgenommen werden, auch zukünftig geringer ausfallen dürften.

Ob sich nun dadurch das Totalverlustrisiko der Beteiligung der einzelnen Anleger realisiert, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die Maßnahmen, die die POC ergreifen wollte, erfolgsversprechend sind und dazu führen, dass die POC gewinnbringend arbeiten wird.

 Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher bereits Anleger der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Darüber hinaus raten die Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Vermittler prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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MBB Clean Energy AG: Sind die ,,Reparaturmaßnahmen" vertrauensfördernd?

Zahlreiche Inhaber von Schuldverschreibungen des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG (,,MBB") haben weitere Klagen eingereicht. Zwar hat MBB nun angekündigt, dass die angeblich ,,unwirksamen" Schuldverschreibungen durch Anleihen mit ,,im Wesentlichen" identischen Konditionen ersetzt werden sollen. Jedoch liegen immer noch keine Informationen zum genauen Zeitplan, zum technischen Ablauf und zu den endgültigen Konditionen der neuen Anleihen vor.   

Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sind die angekündigten ,,Reparaturmaßnahmen" deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. ,,Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten." meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.

Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam. 

,,Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde", so der Kapitalmarktrechtler Braun.

Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Kapitalanlage gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! - Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.


Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die Ratschläge von manchen Verbraucherschutzorganisationen, die dem Anleger genau erklären können, was er alles falsch gemacht hat. Das mag ja sehr lehrreich sein, aber das angelegte Geld ist trotzdem weg. 

Der Wahl des richtigen Anwalts  sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Anwälte, die auf die Vertretung geschädigter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dagegen wehren.

Die größten Probleme gibt es aktuell bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorge bereiten. Probleme gibt es aber auch zunehmend auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche Kapitalverluste drohen.  Zu den ständigen Sorgenkindern gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds.

Geschlossene Fonds muss man aber auch nicht gleich verteufeln. Der Wohlstand unseres Landes und die gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten Investitionen. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer Geschlossenen Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies kann man den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere Absichten unterstellen. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die Beratung von Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber häufig. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Anleger bei denen die so genannte Anlageberatung nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von angeblichen Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder einen Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben und nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es oft um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der seinen Mandanten gegen einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive Sparkasse vertritt. Da ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher liegen als bei Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige Anwältinnen und Anwälte ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Wenn dann aber Schwierigkeiten und auch Argumentationslinien der Gegenseite aufkommen, die die gesamte Kompetenz und Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern, dann  steigen all jene Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Ärger ihrer Mandanten, die vom Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren nichts ergeben hat.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen werden sich die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger oft nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich kann die Verfolgung von Rechtsansprüchen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die betroffenen Anleger welche die  Schwierigkeiten nicht fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.