Donnerstag, Januar 12, 2012

MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Mittwoch, Januar 11, 2012

Solar Millennium / neue Hoffnung in einzelnen Fällen

Die Presse berichtet seit einigen Wochen über die Pleite von Solar Millennium. Nach derzeitiger Erkenntnis gibt es zumindest zwei Fonds, nämlich Ibersol und Andasol, welche nicht von der Insolvenz betroffen sind. Ob es auch bei diesen zu einer Insolvenz kommt ist unklar und kann nicht ohne weiteres prognostiziert werden.

Zumindest sollen die beiden Fonds gegenwärtig noch keine Insolvenz angemeldet haben. Sollte es allerdings dazu kommen, ist es möglich, dass Anleger ihre Insolvenzforderungen erst an letzter Stelle geltend machen können und unter Umständen hohe Abschläge hinzunehmen haben.

In einigen dem BSZ vorliegenden Fällen wurden beim Beitritt in die oben genannten Fonds formale Fehler seitens Solar Millennium gemacht, wie die Heidelberger Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sich Anleger fristlos mit sofortiger Wirkung von ihren Anteilen gegen Erstattung eines so genannten Ausscheidungsguthabens lösen können. Das Ausscheidungsguthaben wurde nach bisherigen Kenntnisstand noch nicht ermittelt und kann daher der Höhe nach noch nicht beziffert werden. Allerdings dürfte dieses weit über einer Insolvenzforderung liegen.

Damit betroffene Anleger der Fonds Ibersol und Andasol überhaupt einschätzen können, ob dieser formale und damit schnelle Weg gangbar ist sollte sie sich unverzüglich fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen.

Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Hoffnung für Anleger von Lebensversicherungsfonds

Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds hat in den Jahren 2004-2009 insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war.

Die Fonds liefen unter dem Namen „Britische Kapital Leben I-VIII“ zahlreiche Anleger hatten sich an den Fonds beteiligt. Bei allen Fonds sind zwischenzeitlich die Ausschüttungen ausgesetzt worden. Im Jahr 2010 wurden keine Ausschüttungen gezahlt. Zahlreiche der 8 Fonds befinden sich in der Krise.

Betroffen sind die Fonds „Britische Kapital Leben I bis VIII. Diese liefen unter der Kurzbezeichnung „ LF 49, 62, 66, 69, 72, 77, 79 und 84“.

Verantwortlich für die Krise ist die Abhängigkeit der Rendite britischer Lebensversicherungen von der Entwicklung der Aktienmärkte. Aufgrund des Aktieneinbruchs in den Jahren 2000-2003 mussten die britischen Versicherungen, die bis dahin bis zu 90 % in Aktien investieren durften, zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen. Diese Verluste konnten die Fonds nur mühsam abfangen, was zur Folge hatte, dass auch die Renditen nicht realisiert werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen hatte man in England den Aktienanteil auf 50 % Investitionssumme reduziert, was sich auf die Renditeerzielung negativ auswirkte, da diese von steigenden Kursen profitieren. Dies gilt auch für Lebensversicherungen, bei welchen auch auf steigende Policenwerte gesetzt wurde.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Mandanten steht fest – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main, dass die Beratung durch die Vermittler, aber auch einiger Banken, fehlerhaft war und den Anlegern auf der Grundlage einer Falschberatung Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Geschädigte Anleger sollten sich daher durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Hauptpunkte der Falschberatung sind hierbei:
Es wurde oft verschwiegen, dass britische Lebensversicherungen viel stärker an Aktienkurse und Investitionen gebunden sind und es keine Mindestrendite gibt. Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust führen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter sind die Anteile somit nicht geeignet. Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Oft war aber das Gegenteil der Fall, da die Beteiligungen gerade aus diesem Zweck angeboten wurden. Fraglich ist auch die Rechtsform, welchen Anlegern weder durch die Vermittler, noch durch die Prospekte verständlich dargestellt wurden und welche aufgrund des Auslandsbezuges bereits höhere Risiken beinhalten. Auch wurde die Aufnahme von Fremdkapital für die Gesellschaft verschwiegen. Hierin liegt aber ein wesentlicher Punkt, da ein hoher Fremdkapitalanteil auch ein erheblich höheres Risiko beinhaltet.

Hinzu kommt, dass die beratenden Banken und Sparkassen die Anleger, denen sie die Beteiligungen empfohlen haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass und in welcher Höhe diese Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten haben. Hierzu wären die Banken und Sparkassen aber verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DS-Rendite-Fonds Nr. 111: Insolventer Schiffsfonds ohne Schiffe

Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.

Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.

Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.

Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.

Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“

Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Januar 10, 2012

Kein Anleger muss auf fehlgeschlagenen Kapitalanlagen sitzen bleiben.

Weitere Konkretisierung der Aufklärungspflichten von Anlageberatern. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.11.11 Az.: III ZR 81/11 die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters weiter ausgeformt.

Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zum Zeichnungszeitpunkt einer Kapitalanlage gegen den Fondsinitiatoren anhängig, hat der Anlageberater seinen Kunden über diesen Umstand aufzuklären, selbst wenn das konkrete Ermittlungsverfahren nicht den beratungsgegenständlichen Fonds, sondern andere Fonds des Initiators betrifft.

Der Grund dafür ist, dass Umstände, die für die Zuverlässigkeit des Fondsinitiators wichtig sind, für die Anlageentscheidung des zu beratenden Kunden wesentliche Bedeutung haben können und deshalb von der Aufklärungspflicht des Anlageberaters, über alle Risiken und Eigenschaften der interessierenden Geldanlage richtig und vollständig zu informieren, umfasst sind.

Damit führt der Bundesgerichtshof seine Linie fort, die Aufklärungspflichten bei Beratungen zu Kapitalanlagen zu konkretisieren, wie z.B. im Urteil vom 18.04.2005, Az.: II ZR 197/04 die Verpflichtung des Beraters, auf negative Presseberichte u.a. in dem Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hinzuweisen.

Als weitere verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15% hierüber aufzuklären.

Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann. Dieser ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben. Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.

Fazit der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.

Bildquelle: © Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10. Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Sonntag, Januar 08, 2012

Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wurde die Inanspruchnahme der MERCK FINCK & CO Privatbankiers auf Schadensersatz eingeleitet, die die Patentrechteverwertung als neue Assetklasse empfohlen hatten.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG:" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.