Freitag, August 19, 2011

Falschberatung bei Commerzbank "MezzCaps" / Anleger droht Totalverlust

Die Commerzbank AG hat ab 2006 ihr hauseigenes Produkt, sog. MezzCaps veräußert und diese als sichere Kapitalanlagen an die Anleger vermittelt. Hierbei hatte die Commerzbank seit April 2006 knapp Euro 200 Mio. sog. "Mezzanie-Kapital" an 35 mittelständische Unternehmen in Form von Genussrechten vergeben.

Die Risiken hieraus hatte die Commerzbank in 6 Tranchen an institutionelle und private Anleger verkauft, die dafür nach Risiko gestaffelte Zinsen erhalten sollten. Wie bei einem Kaskadensystem sollten alle Zins- und Tilgungszahlungen zunächst in die oberen Tranchen fließen. Verbrieft hat die Commerzbank dabei allerdings nur die unterste Anlageschicht "F". Irgendeine Risikostreuung gab es für diese Tranche überhaupt nicht. Hierin könnte seitens der Commerzbank eine bewusst Verschleierung der Umstände und somit eine Täuschung der Anleger vorliegen.

Vor allem fehlte es an einer Aufklärung über das "hauseigene" Produkt der MezzCaps, d.h. die Konzeption sowie die Struktur wurden dem Kunden dabei nicht weiter erläutert. Insbesondere aber die schon im Mai 2006 eingetretene Insolvenz der NICI AG, deren Genussrecht mit Euro 10 Mio. bereits 5% des Portfolios ausmachte, hat die Commerzbank wohl wissentlich verschwiegen, um den weiteren Verkauf ihrer Papiere nicht zu gefährden. Allein der Ausfall der NICI AG überschritt bereits den gesamten, von den Anlegern der Klasse "F" in Höhe von Euro 9 Mio. zur Verfügung gestellten Kapitaleinsatz, was nunmehr zu einem Totalausfall für sämtliche Anleger führen könnte.

Im April 2011 kam es nach Auskunft der Staatsanwaltschaft zu einer Durchsuchung der Geschäftsräume der Commerzbank in Essen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges. Schon heute ist daher absehbar, dass die noch in 2012 bzw. 2013 auslaufenden MezzCaps zu einem Totalausfall führen könnten.

In Anbetracht dieser Umstände könnten den Anlegern Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Rückabwicklung wegen fehlerhafter Beratung gegen die Commerzbank zustehen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Mezz-Cap-Zertifikate" anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO    http://www.pixelio.de/
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, August 18, 2011

Landsbanki-Anleihe: Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet rechtskräftiges Urteil. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Regensburg die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Anleihe 6,25 %, Landsbanki Islands EO-Notes 2006 (11/Und.), WKN A0GNC9 zum Schadensersatz verurteilt.

Die seitens der Commerzbank AG eingelegte Berufung wurde zwischenzeitlich auf Grund eines deutlichen Hinweises des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth zurückgenommen. Der Kläger warf der Commerzbank vor, ihn und seine Ehefrau im Jahr 2007 nicht ordnungsgemäß über die Struktur und die Risiken einer Landsbanki-Anleihe aufgeklärt zu haben. Auf Grund der unzureichenden Aufklärung investierten der Kläger und seine Ehefrau einen Betrag in Höhe von € 415.000,00 in die Anleihe. Das Landgericht Regensburg ging nach einer umfangreichen Beweisaufnahme ebenfalls von einer Fehlberatung aus und verurteilte die Commerzbank zum Schadensersatz. "Dieses Verfahren zeigt, dass Kapitalanleger, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen sollten, um sich beraten zu lassen" erklären die Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Henning Leitz und Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Verfahren betreut haben. Insbesondere Anleger, die eine Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, sollten noch in diesem Jahr eine Anwaltskanzlei konsultieren. Auf Grund einer Gesetzesänderung werden nämlich zum Jahresende 2011 sämtliche Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren, wenn die Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurde.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Landesbanki " anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, August 17, 2011

Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.

Landgericht Bonn weist Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren ab. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, kündigt die Multi Advisor Fund I GbR in einer Vielzahl von Fällen das Gesellschaftsverhältnis und fordert die Anleger auf, die vermeintlich rückständigen Einlagen sowie einen Aufwendungsersatz und Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Eine Rechtsverteidung der Anleger gegen diese Klagen kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch durchaus erfolgreich sein. So haben auch in der jüngeren Vergangenheit Gerichte zu Gunsten von Anlegern der Multi Advisor Fund I GbR geurteilt.

So hat das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, und Bearbeitungsgebühren mit Urteil vom 11.08.2011 erstinstanzlich abgewiesen. Weiter haben jüngst das Landgericht Hof mit Urteil vom 10.08.2011 und das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 29.06.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes (zum überwiegenden) Teil abgewiesen.

Ebenso hat beispielsweise das Landgericht Bochum mit erstinstanzlichen Urteil vom 14.01.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen Anleger auf Zahlung des (vermeintlichen) Einlagenrückstandes abgewiesen meldet die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Anleger in diesem Verfahren vertreten hat.

Auch das Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR mit Urteil vom 28.02.2011 abgewiesen.

Auch das Landgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.

Ende 2010 hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunten dieser Anleger sind somit rechtskräftig.

Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.

"Auch wenn diese Urteile nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigen sie doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Verfahren betreut hat. Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies - wie die Entscheidung des Landgerichts Bonn zeigt - auch dann, wenn Anleger bereits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, August 15, 2011

Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland zahlt im Vergleichswege 75% der Einlage eines DGI-26-Anlegers zurück.

Die Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland verpflichtete sich im Vergleichswege vor dem Landgericht Stade, an einen Anleger des DGI 26 nunmehr 75% der ursprünglichen Einlage zurück zu zahlen.

Nachdem außergerichtlich allein 20% der Einlage angeboten wurden, erfolgte zunächst noch das vor Gericht übliche Säbelrasseln seitens des Bankanwaltes. Nachdem dieser sogar mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall der Verurteilung der Bank drohte, lenkte der Vorstand doch noch ein und erklärte sich bereit, dem betroffenen Anleger 75% seiner Einlage zu erstatten.

"Schnelles Geld ist gutes Geld", zeigte sich der Betroffene zufrieden und dankte seinem Bevollmächtigten, dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. "Zwar hat der Betroffene nicht alle der ihm zustehenden Ansprüche realisieren können, gleichwohl bleibt diesem ein langwieriger und nervenaufreibender Zug durch die Instanzen erspart.

Im übrigen dürfte das unverändert bestehende Geschäftsverhältnis zwischen Bank und Kunden durch den - auch für die Bank gesichtswahrenden Vergleich - weniger Schaden als durch eine Verurteilung der Bank genommen haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze. "Offenbar macht sich langsam aber sicher bankseitig doch ein Einsehen dahingehend bemerkbar, dass der unsinnige bislang übliche Kampf der Banken gegen Ihre Kunden in jedem Fall einen erheblichen Reputationsverlust der betroffenen Bank bedeutet."

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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K1-Fonds: Gericht lässt Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu!

Landgericht Würzburg lässt auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Zwangsvollstreckung in Vermögen von Helmut Kiener zu! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen für Geschädigte Strafantrag auf Mallorca gegen diverse Personen!

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg hat vor kurzem auf Antrag der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für die diverse Geschädigte die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des verurteilten Hedgefonds-Manager Helmut Keiner zugelassen. Der Hedgefondsmanagers der K1-Fonds, Helmut Kiener, wurde vor kurzem zu 10 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Kiener mit den von ihm aufgelegten K1-Fonds zwischen 2006 und 2008 rund 5.000 Anleger sowie zwei Großbanken um mehr als 300 Millionen Euro geprellt. Von dem größten Teil des Geldes fehlt jede Spur.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Würzburg führt aus, dass mit der Urteilsverkündung feststehen würde, dass Kiener aus seinen Betrugsfällen Geldbeträge im Gesamtwert von 1.683.607,24 € erlangt habe und dass der Verfall von Wertersatz nicht angeordnet werden könne, da Ansprüche der Verletzten entgegen stehen würden.

Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 21.10.2009 angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen von Herrn Kiener von 1.683.607,24 € für die Dauer von drei Jahren aufrecht erhalten wird. Auch wurde die Pfändung diverser Ansprüche von Herrn Kiener angeordnet und für weitere 3 Jahre aufrechterhalten.

Das Gericht stellte fest, dass die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertretenen Antragsteller zu den durch die Betrugstaten von Herrn Kiener privilegierten Verletzten im Sinne der §§ 111g, 111 i StPO gehören würden, weil die von Herrn Kiener beherrschte K1 Invest Ltd. im Jahr 2007 den vom Geschädigten einbezahlten Betrag betrügerisch erlangt habe.

Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem für geschädigte K1-Anleger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft auf Mallorca gegen diverse Personen gestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass ihnen von dem inzwischen verstorbenen Dieter Frerichs vor dessen Tod unrechtmäßigerweise Immobilien übertragen wurden. Dieter Frerichs, der von Mallorca aus die Geschäfte steuerte, hat sich im Juli 2010 bei seiner Festnahme durch die Polizei Angaben der Polizei zufolge das Leben genommen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca wichtige Informationen weitergeben, wie die Adresse einer Immobilie auf Palma de Mallorca, die nach Informationen des BSZ e.V. übertragen wurde. Außerdem konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Informationen zu einer Luxusyacht in der Marina von Arenal (Palma de Mallorca), die vermutlich ebenfalls im Eigentum des verstorbenen Dieter Frerichs stand, weiter geben. Außerdem konnte erreicht werden, dass sich eine ehemalige Lebensgefährtin von Herrn Frerichs dazu bereit erklärt hat, als Zeugin auszusagen, die ebenfalls angekündigt hat, wichtige Informationen zu dem Verfahren beisteuern zu können. Auch konnten der Staatsanwaltschaft Mallorca von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bislang unbekannte Konten des Herrn Dieter Frerichs in Deutschland, der Schweiz sowie Österreich bekannt gegeben werden.

Anders als in Deutschland ist es im Strafverfahren in Spanien möglich, auf Antrag über den Schadensausgleich mit zu entscheiden gem. Art. 109 Codigo Penal (Spanisches Strafgesetzbuch).

„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca nun endlich den Vorgängen um die K1-Fonds auf Mallorca auf den Grund gehen wird und freuen uns, dass wir der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen weiter geben konnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben in den vergangenen Monaten auch bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Verantwortliche(unter anderem gegen die Vermittler der K1-Fonds, aber auch gegen andere mutmaßliche Verantwortliche) in ganz Deutschland eingereicht, erste Termine zur mündlichen Verhandlung sind in den nächsten Monaten zu erwarten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind positiv gestimmt, hier demnächst die ersten positiven Ergebnisse zugunsten der Geschädigten erzielen zu können.
Auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Helmut Kiener haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die Forderungen für die Geschädigten angemeldet.

Geschädigte K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Samstag, August 13, 2011

Lease Trend AG / Ausstiegsmöglichkeiten und Schadenersatz für geschädigte Anleger

Zahlreiche Anleger hatten sich bei der Lease Trend AG in Form einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung beteiligt. Die Kapitalanlage könnte sich als Totalverlust herausstellen. Dies nicht zuletzt deshalb, da man Ende des Jahres 2010 ein fragliches Übernahmeangebot der Beteiligungen an die Anleger herangetragen hatte.

Ein Großteil der Anleger hatte das Angebot nicht angenommen, was auch weiterhin auf der Grundlage der Entwicklung der Beteiligung anzuraten ist. Einige Anleger sehen sich derzeit sogar negativen Kapitalkonten ausgesetzt, was dazu führen könnte, dass die Gesellschaft aus einer negativen Bilanz Nachschüsse verlangen könnte, sollte man die Beteiligung frühzeitig kündigen.

Trotz dieser negativen Entwicklung stehen die Chancen, den erlittenen „Schaden“ aus der Beteiligung dadurch auszugleichen, indem man Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft und/oder den damaligen Anlageberater geltend macht.

Die Vermittler haben in einem Großteil der Fälle nicht auf die spezifischen Risiken einer derartigen atypischen Beteiligung an einer AG hingewiesen. Auch können Schadenersatzansprüche auf vorhandene Fehler im Emissionsprospekt gestützt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Anleger der Leas Trend AG laufen aber auch Gefahr, auf Zahlung der weiteren Raten in Anspruch genommen zu werden, da die Verträge nicht selten so gestaltet waren, dass ein Teil als Einmalzahlung und ein Teil der gezeichneten Summe in Raten an die Gesellschaft gezahlt werden musste bzw. konnte.

Im Hinblick auf die Lösung dieser Probleme haben bereits zahlreiche Anleger außergerichtliche Vergleiche mit der Lease Trend AG abgeschlossen. Es existieren aber auch einige Urteile, in welchen die Gesellschaft Schadenersatzansprüche anerkennt hat, mithin dem Anleger der Schaden ersetzt wurde.

Es bestehen daher gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Rechtsanwalt Adrian Wegel Frankfurt am Main von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lease Trend AG“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Freitag, August 12, 2011

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“: keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde BaFin

Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ mit Sitz in München/Frankfurt am Main/London vertreibt Aktien ohne aufsichtsrechtliche Zulassung nach KWG. Der Finanzdienstleister „Ascensus Direct“ – nicht zu verwechseln mit der Firma Ascensus GmbH mit Sitz in Ottobrunn – mit angeblichem Sitz in München/Frankfurt am Main/London gibt vor, dass Anleger und potentielle Kunden mit „Papierwerten“ bei dieser an der „richtigen Stelle“ seien.

Wie sich nunmehr herausgestellt hat, befindet sich z.B. unter der Frankfurter Adresse, Mainzer Landstraße 697, lediglich ein virtuelles Servicebüro. Auch hat Ihren sitz dort die „Papierbank“. Es wird hierdurch der Eindruck erweckt, man sei als Finanzdienstleister auch dazu berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen. Der Finanzdienstleister ist jedoch nicht im Besitz einer Genehmigung gem. § 32 KWG (Kreditwesengesetz).

Es handelt sich bei der „Ascensus Direct“ um kein von der Aufsichtsbehörde BaFin zugelassenes Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Vielmehr ist das Unternehmen nicht berechtigt Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die „Ascensus Direct“ behauptet aber auf ihrer Internetseite, sie unterliege der Aufsicht der BaFin.

Das Geschäftsmodell sieht vor, dass sich als Mitarbeiter der Ascensus Direct ausgebende Personen im Rahmen von unaufgeforderten Anrufen bei Privatpersonen melden und diese dazu bewegen wollen, bestimmte Aktien zu erwerben.

Erwerber, welche Aktien oder sonstige Finanzprodukte über die „Ascensus Direct“ erworben haben, könnten Ansprüche auf Rückabwicklung oder sogar Schadenersatzansprüche zustehen. Sollte Interesse bestehen, so können Sie sich der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Ascensus Direct“ anschließen und Ansprüche prüfen lassen.

Foto: Logo BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

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