Montag, Juni 13, 2011

BGH: Neuigkeiten in den „Badenia-Verfahren“

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nunmehr erstmals in seinem Beschluss vom 05.04.2011 (XI ZR 365/09) deutlich heraus, dass sich eine Aufklärungspflicht der Badenia über die im Februar 1999 bestehende akute Insolvenzgefahr der Vermittlerfirma IHB (Verbund der Heinen & Biege Gruppe) ergab.

Der BGH wies mit dieser Begründung die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln zurück, welches den Klägern einen Schadensersatzanspruch gegen die Badenia Bausparkasse zusprach.

Seit vielen Jahren vertreten vor allem Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel und Rechtsanwalt Hans Witt von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte erfolgreich Anleger, die „Schrottimmobilien“ von der insolventen Vermittlerfirma der Heinen & Biege Gruppe erworben hatten. Diese wurden von der Badenia in den 90iger- Jahren in erheblichem Umfang finanziert (so schon u.a. im Jahre 2006 : OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 15 U 64/06).

Ausgangspunkt für den Interessenkonflikt, in welchem sich die Badenia bei der Finanzierung der Erwerber befand, war, dass sie der Heinen & Biege Gruppe in beträchtlichem Ausmaß Darlehen und Provisionsvorschüsse gewährt hatte, die sich Ende des Jahres 1998 auf ca. 24 Mio. DM beliefen. Aufgrund der drohenden Insolvenzgefahr der Heinen & Biege Gruppe habe sich ein Interessenkonflikt ergeben, welcher darin bestanden habe, dass die Badenia das Risiko ihres eigenen notleidenden Kredits gegenüber der Heinen & Biege Gruppe auf die Immobilienerwerber abgewälzt habe.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte ist der Auffassung, dass die klaren Worte des BGH nun Rechtssicherheit für alle von der Badenia finanzierten Immobilienerwerbe in der Zeit ab 1999 gebracht haben, die über Heinen & Biege vermittelt wurden. Daher ist allen Anlegern zu empfehlen, nun umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn zum 01.01.2012 droht die Verjährung der Ansprüche gegen die Badenia.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Badenia" anschließen.

Bildquelle: ©Karl-Heinz Laube/PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juni 11, 2011

OLG Stuttgart: Clerical Medical Investment Group Limited zu Schadenersatz verurteilt

Es zeichnet sich eine neue sehr erfreuliche Entwicklung in der Rechtsprechung bei Schadenersatzklagen gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) ab. Das OLG Stuttgart verurteilte in seiner Entscheidung vom 12.05.2011 (Az. 7 U 145/10) die Firma CMI zu Schadenersatz weil die Klägerin im dortigen Verfahren die Lebensversicherung bei der Firma CMI gekündigt hatte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Witt Rechtsanwälte vertreten eine sehr große Anzahl von Kunden gegen CMI, die seit Ende der 90-er Jahre fremdfinanzierte Lebensversicherungen (so genannte Altersvorsorgemodelle) wie den EuroPlan, die Lex-Kozept-Rente oder die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR oder Schnee-Rente) etc. abgeschlossen haben, und führen bundesweit zahlreiche Prozesse gegen CMI.

Die in den Versicherungspolicen vereinbarten Auszahlungen, welche teilweise dazu dienten, die Zinsen für das Darlehen aufzubringen, seien garantiert, so die Ansicht des OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 12.05.2011. Dies bedeutet, dass über die gesamte Laufzeit der Versicherung die von der Firma CMI versprochenen Auszahlungen tatsächlich gezahlt werden müssen. Die Firma CMI dürfe sich hingegen nicht darauf berufen, dass Auszahlungen nicht oder nicht mehr in der vereinbarten Höhe geleistet werden können, weil der Kapitalstock in der Versicherung aufgezehrt sei. Da die Firma CMI sich auf den Standpunkt gestellt hatte, dass sie nur zur Zahlung der Ausschüttungen verpflichtet sei, solange die Einlagesumme hierzu ausreiche, durfte die Klägerin nach Auffassung des Gericht die Versicherung kündigen. Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart stehen der Klägerin aufgrund des Schadensersatzes die vereinbarten Auszahlungen ungeschmälert zu.

Sollte diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, so würde sich die Firma CMI wohl erheblichen Forderungen von Versicherungsnehmern ausgesetzt sehen. Von den insgesamt vor dem OLG Stuttgart anhängigen elf Verfahren, vertreten von mehreren Rechtsanwaltskanzleien, sind drei nunmehr bereits zugunsten der Anleger entschieden. Auch die BSZ e.V. Anlegerscutzkanzlei Witt Rechtsanwälte erwartet in den nächsten Wochen für einen Mandanten ein Urteil des OLG Stuttgart gegen CMI und wird dann gleich das erste oberlandesgerichtliche Verfahren gegen CMI erfolgreich abschließen können.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

EuroPlan Finanzierung: Bayerische Landesbank unterliegt in zwei Fällen vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 01.03.2011 im Zusammenhang mit einer Europlan Finanzierung die Auffassung des 5. Zivilsenat des OLG München, wonach die Bayerische Landesbank zu viel gezahlte Zinsen an zwei EuroPlan-Anleger zurückerstatten muss.

Das OLG München hatte in zwei Urteilen vom 02.02.2010 festgestellt, dass die Bayerische Landesbank im Rahmen der Darlehensverträge zur Finanzierung des EuroPlan (einem fremdfinanzierten Rentenanlagemodell) keinen Gesamtbetrag angegeben hatte. Die Folge hiervon ist, dass sich der vertraglich vereinbarte Zinssatz, der in den konkreten Fällen bei 6,67 % bzw. bei 6,1 % lag, auf den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4 % ermäßigt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel und Herrn Rechtsanwalt Hans Witt von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg - Berlin für ihre Mandanten schon in den Vorinstanzen dieser Verfahren vertretene Auffassung, wonach eine so genannte unechte Abschnittsfinanzierung auch dann vorliegt, wenn ein Investmentfonds ratierlich angespart wird.

Die Entscheidungen des OLG München hatten in der Literatur und Rechtsprechung für Aufsehen gesorgt, denn bislang war durch den BGH noch nicht entschieden worden, ob ein Investmentfonds als Tilgungsersatzleistung dienen kann. Damit hat die Entscheidung auch grundsätzliche Bedeutung für mögliche weitere Fälle, da gerade in den letzten Jahren neben fondsgebundenen Lebensversicherungen auch Investmentfonds als Darlehenstilgung vorgesehen waren.

Das Urteil des Bundesgerichthofs hat für die Bayerische Landesbank sowie die Deutsche Kreditbank, die zahlreiche Verträge von der Bayerischen Landesbank übernommen hat, weitreichende Folgen. Die Bayerische Landesbank hatte alleine in einem Volumen von rund 166 Mio. EUR den EuroPlan finanziert. Ob und in welchem Umfang weitere Darlehensverträge betroffen sind, ist nicht bekannt. „Es wäre fast überraschend, wenn dieser Fehler nur bei den EuroPlan Finanzierungen passiert wäre, da die Darlehensverträge nicht jedes Mal neu erfunden werden, sondern die Vorlagen auch für andere Darlehensverträge gedient haben dürften“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EuroPlan Finanzierung anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Hans Witt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juni 10, 2011

Nicht akzeptabler Vorschlag der Pfleiderer AG zur Restrukturierung der Pfleiderer-Hybrid-Anleihen

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von Keitel & Keitel Rechtsanwälte vertreten Inhaber von Pfleiderer Hybrid-Anleihen auf der Gläubigerversammlung am 20.06.2011.

Pfleiderer hat die Inhaber der Pfleiderer Hybrid-Anleihe (WKN A0NTX1 Pfleiderer FIN.07/UND.FLR/ISIN XS0297230368) zu einer Gläubigerversammlung am 20.06.2011 eingeladen. Die Einladung erfolgte sehr kurzfristig. Auf Grundlage des Schuldverschreibungsgesetzes sollen die Anleihegläubiger einem debt-to-equity-swap zustimmen, wonach die gesamte Anleihe in neue Aktien der Pfleiderer AG umgetauscht werden soll. Die Anleihegläubiger werden von diesem kurzfristig unterbereiteten Vorschlag, der Teil eines Sanierungskonzeptes für den ganzen Pfleiderer-Konzern ist, zunächst einmal überrollt.

Zur Vorgeschichte:

Im Jahr 2007 hat sich der Pfleiderer-Konzern im Zuge eines aggressiven Investitionsprogrammes zur Begebung der Hybrid-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von EURO 275 Mio. entschlossen, wobei die Platzierung überwiegend an institutionelle Anleger im In- und Ausland erfolgte. Mit der Hybrid-Anleihe, die teilweise eigenkapitalähnlichen Charakter hat, sollte die Belastung der Bilanzstruktur des Konzerns mit weiteren Fremdmitteln vermieden werden. Die Platzierung wurde befördert mit einem verlockenden Coupons von 7,125%. Die Anleger nahmen hierbei in Kauf, dass Pfleiderer Recht zur Aussetzung der Zinszahlungen hatte und zudem von der Emittentin lediglich eine Garantie auf nachrangiger Basis übernommen wurde. Im Zuge der Finanzkrise kam es im Konzern in den Jahren 2008 und 2009 zu massiven Umsatzrückgängen und einem Zusammenbruch der Gewinne auf breiter Basis, so dass nunmehr eine Restrukturierung der gesamten Gruppe erforderlich wird. Wesentlicher Baustein dieser Restrukturierung ist der debt-to-equity-swap bei der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe. Dieser in den Konditionen letztlich noch auszuhandelnde Swap ist Voraussetzung für das gesamte Restrukturierungskonzept der Gruppe. Das Konzept sieht eine Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Barkapitalerhöhung, die Vergabe eines Restrukturierungskredites und weitere Maßnahmen, u. a. einen haircut bei den Senior-Debt Gläubigern von 40% vor.

Um die Gläubiger der Hybrid-Anleihen hier zu einem faktischen Forderungsverzicht zu bewegen, weist das Sanierungskonzept darauf hin, dass bilanziell der aktuelle Wert der Hybrid-Anleihe von den Netto-Finanzverbindlichkeiten vollständig aufgezehrt sei. Im Insolvenzszenario drohe den Gläubigern der Insolvenzanleihe der vollständige Ausfall ihrer Forderung.

Offensichtlich glaubt Pfleiderer derzeit selbst nicht daran, dass in der anstehenden Gläubigerversammlung am 20.06.2011, zu der äußerst kurzfristig eingeladen worden ist, die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können. Denn das anzuwendende Schuldverschreibungsgesetz setzt bei der ersten Gläubigerversammlung voraus, dass eine Präsens des Anleihekapitals von mindestens 50% besteht oder eine Zustimmung von 75% erreicht wird. Wir rechnen erst in einer zweiten Gläubigerversammlung, zu der gesondert einzuladen ist, damit, dass bei der erforderlichen Präsens von 25% ernsthafte Beschlussfassungen im Sinne des Sanierungskonzeptes möglich sind. Nach dem Zeitplan des Sanierungskonzeptes ist ohnehin ein Vollzug der Restrukturierungsmaßnahmen erst im 4. Quartal 2011 geplant, so dass wir davon ausgehen, dass die Konditionen des debt-to-Equity-Swap, von dem die Umsetzung des gesamten Sanierungskonzeptes abhängt, noch im einzelnen mit den Gläubigern verhandelt werden.

Ohnehin reichen die derzeit von der Gesellschaft für die Gläubigerversammlung bereitgestellten Informationen in keiner Weise aus, um eine Basis für einen Forderungsverzicht mit anschließendem equity-swap darstellen zu können. Abgesehen von der lückenhaften Darstellung der aktuellen Finanzdaten ist schleierhaft, warum die Anleihegläubiger einem Konzept zustimmen sollen, ohne irgendwelche Angaben zur neuen operativen und strategischen Ausrichtung des Pfleiderer-Konzerns zu erhalten. Auch ist in keiner Weise ersichtlich, inwieweit das Sanierungskonzept auch hinsichtlich der Anleihegläubiger ausgewogen ist. Daher empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Anleihegläubigern in diesem Stadium die Ablehnung des Konzeptes. Bis zur zweiten Gläubigerversammlung hat das Sanierungsmanagement des Konzerns dann die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Gläubigervertretern akzeptable Konditionen für die Anleihegläubiger auszuarbeiten.

Betroffene Anleger der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe können sich der Interessengemeinschaft Pfleiderer AG im BSZ e.V. anschließen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten Anleihegläubiger in der anstehenden Gläubigerversammlung am 20.06.2011 in München zu Sonderkonditionen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Juni 09, 2011

Riester-Kunden von der Ergo-Gruppe um Geld geprellt?

Nach einer Meldung des Handelsblattes sollen Kunden der Hamburg-Mannheimer, die inzwischen in der ERGO Gruppe aufgegangen ist, bei Riester-Verträge um zu hohe Verwaltungskosten geprellt worden sein. Insgesamt sollen ca. 70 000 Kunden betroffen sein.

Überteuerte Riesterverträge verkauft?

Beim Versicherungskonzern Ergo steht ein neuer Skandal an: angeblich sollen bei rund 70 000 Kunden zu hohe Verwaltungskosten für Riesterverträge berechnet worden und damit insgesamt ca. 160 Millionen Euro zuviel abgezogen worden sein.

Bei dieser sog. "Kaiser-Rente" - benannt nach der früheren Werbefigur der Hamburg-Mannheimer, Herrn Kaiser - machte offenbar im Jahr 2009 ein ehemaliger Generalvertreter der Hamburg-Mannheimer auf einen Fehler aufmerksam: die tatsächlich berechneten Verwaltungskosten seien um vier Prozentpunkte höher gewesen, als dies in den Anträgen dargestellt worden war. Diese Differenz basiert anscheinend auf einer fehlerhaften Prospektierung. Ein Generalvertreter hat gegenüber dem Handelsblatt die Vermutung geäußert, dass mindestens 70 000 Kunden betroffen sein sollen.

Veraltetes Formular von Ergo verwendet?

Die Ergo-Gruppe bestreitet die Vorwürfe nach der Meldung des Handelsblattes. Angeblich handele es sich um Einzelfälle, in denen aus Versehen veraltete Formulare verwendet worden seien. Ehemalige Generalvertreter haben aber gegenüber dem Handelsblatt bezeugt, dass es sich um mehrere tausend Policen gehandelt hat.

Rechtliche Folgen?

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dass ein Prospektfehler vorliegt, würde dies zu Schadensersatzansprüchen der Kunden führen. Es könnte eine komplette Vertragsrückabwicklung geltend gemacht werden. Die Kunden wären dann schadensfrei zu stellen.

Wer also in den Jahren 2005 und 2006 eine solche Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte sich beraten und seinen Vertrag anwaltlich überprüfen lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Ergo-Geschädigte" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Pfleiderer-AG: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Angeschlagene Pfleiderer AG führt Gläubigerversammlung am 14.06. durch! Anleihegläubiger sollen auf Rechte verzichten! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vertreten auf erster Gläubigerversammlung!

Die Anleger der Hybridanleihe des schwer angeschlagenen Holzverarbeiters Pfleiderer AG sollen am 14.06.2011 in einer Gläubigerversammlung in München über das Sanierungskonzept abstimmen. Die Anleger der 2007 emittierten Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 275 Mio. Euro sollen dabei auf ihre Ansprüche verzichten und im Gegenzug zusammen vier Prozent der Aktien erhalten.

Pfleiderer benötigt für die Versammlung Mitte Juni eine Präsenz von mindestens 50 % und eine Zustimmung von 75 %. Ob somit die erforderliche Stimmenmehrheit zusammen kommt ist fraglich, unter Umständen könnte es eine zweite Gläubigerversammlung geben, auf der eine Präsenz von 25 % erforderlich wäre bei gleichzeitiger Zustimmungsrate.

Pfleiderer ist vor allem durch eine riskante Expansionsstrategie in Schwierigkeiten geraten, in der Vergangenheit haben sich Banken und Hedgefonds an dem Unternehmen beteiligt.

Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sollten Anleger der Pfleiderer-Anleihe ihre Rechte aktiv wahrnehmen und vor allem auf der in Kürze stattfindenden Gläubigerversammlung ihre Rechte wahrnehmen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden Anleger der Pfleiderer-Anleihe auf der ersten Gläubigerversammlung am 14.06.2011 vertreten, zusätzliche Gebühren entstehen BSZ e.V.-Mitgliedern für die Vertretung auf der ersten Gläubigerversammlung am 14.06.2011 nicht.

Für die Teilnahme ist ein Sperrvermerk der Depotbank des Anlegers erforderlich, wonach bestätigt wird, dass die Anleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung gesperrt und verwahrt wird. Außerdem sollten betroffene Pfleiderer-Anleihe-Gläubiger mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommende Verantwortliche prüfen lassen.

Betroffene Anleger der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe können sich der Interessengemeinschaft Pfleiderer AG im BSZ e.V. anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/AllSilhouettes.com/PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dienstag, Juni 07, 2011

HCI/MPC DeepSea Oil Explorer – Anlage mit hohem Risiko und Mini-Rendite

Anleger fordern Informationen, Exit-Strategien und Schadensersatz.

Als einer der größten geschlossenen Fonds mit einer Laufzeit von 17 Jahren wurde der DeepSea Oil Explorer von der HCI-Gruppe und der MPCCapital- Gruppe konzipiert. Ziel war und ist die Erstellung einer Plattform zur Erkundung der Fördermöglichkeiten von Öl in der Tiefsee. Durch Verzögerungen bei der Fertigstellung der Plattform gerät das Konstrukt der Anlage allerdings ins Wanken: Die Anleger sind verunsichert, verlässliche Informationen fehlen, das Management vertröstet, Ausschüttungen werden ausgesetzt.

Der über ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 680 Millionen US-Dollar verfügende DeepSea Oil Explorer, an dem sich über HCI/MPC DeepSea Oil Explorer rund 5.800 Anleger beteiligt haben, kommt aus der Kritik nicht heraus. Nachdem infolge von vorher absehbaren Verzögerungen bei der Fertigung und Ablieferung der Ölerkundungsplattform an den Charterer Petrobras bereits Kosten von rund 100 Millionen US-Dollar für Strafzahlungen anfallen, sollen die Ausschüttungen an die Gesellschafter zunächst für sieben Jahre ausgesetzt werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG hat einen Experten mit der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen beauftragt – das Ergebnis ist desaströs.

Statt der werbewirksam angepriesenen hohen Ausschüttungen stellt sich bei Prüfung der Beteiligung heraus, dass von Anfang an keine stattlichen prospektierten Ausschüttungen von 9,4 Prozent pro Jahr, sondern bei risikoadäquater Betrachtung mit 1,3 Prozent eine Rendite zu erwarten war, die gerade einmal die Hälfte der Inflationsrate erreicht. Ein lohnendes Investment, jedoch nicht für die Anleger, sondern für die Initiatoren, HCI und MPC. Diese streichen einschließlich ihrer Tochtergesellschaften immerhin mehr als 53 Millionen USDollar ein. „Besorgte Anleger machen sich Gedanken über eine erfolgreiche Exit-Strategie und stellen sich einmal mehr die Frage, ob sie tatsächlich im Prospekt über die zu erwartenden Risiken aufgeklärt und von ihrem Berater darauf hingewiesen worden sind“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Tobias Weissenborn, Rechtsanwalt bei KWAG.

„Klare und verständliche Risikohinweise im Prospekt fehlen. Darin findet sich nur ein Sammelsurium von Risikohinweisen ohne klare Strukturierung, ohne anlegergerechte Risikoidentifikation oder Gewichtung zwischen relevanten und weniger relevanten Risiken“, so Weissenborn. Das Fertigungsstellungsrisiko bei der Plattform, weit über das allgemeine unternehmerische Risiko hinausgehend, ist nicht seiner immensen Bedeutung für das Fondsergebnis entsprechend benannt.
Im Prospekt heißt es: „Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren und der langen Laufzeit der Investition ist eine konkrete Prognose über den wirtschaftlichen Verlauf der Vermögensanlage nicht möglich." Und weiter wird ausgeführt: „Die nachfolgenden Hochrechnungen geben daher nur einen möglichen Verlauf der Vermögensanlage wieder." Offensichtlich stellen die Prospektherausgeber ganz bewusst keinen Zusammenhang zwischen erwarteter Rendite und Risiko her. Danach handelt es sich bei diesem Investment statt um eine sichere Anlage nur um eine „Blind-Pool-Situation". Hochrechnungen und hierauf basierende Ausschüttungsprognosen suggerieren jedoch realistische, fundierte Erwartungswerte. Dieser prospektierte Verlauf ist allerdings nicht realistisch, da die Erwartungswerte höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden.

„Im Ergebnis konnte der Initiator keine Chancen-Risiko-Darstellung abgeben. Für die Ermittlung der dazu erforderlichen Wahrscheinlichkeiten fehlten ihm sowohl historische Daten als auch subjektiv vorhandene Erfahrungswerte“, schließt Tobias Weissenborn. „Demzufolge sind auch die sich anschließenden Sensivitätsrechnungen im Prospekt reine Makulatur, ebenso wie die Ausschüttungsprognosen für den einzelnen Anleger, die inzwischen offensichtlich nicht mehr zu beschönigen sind.“

Für verunsicherte, getäuschte Anleger besteht die Möglichkeit, den Initiator als auch den Vertrieb des Fonds hierfür haftbar zu machen. Denn erfahrungsgemäß wurden neben der fehlerhaften Prospektdarstellung auch bei Beratungen im Vertrieb der Anlage handwerkliche Fehler gemacht, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen können. Exemplarisch sind dabei das fehlerhafte Herausstellen der Sicherheit der Anlage, mangelnde rechtzeitige Prospektübergabe, eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung sowie das Verschweigen von Provisionen zu nennen. KWAG hat inzwischen HCI und MPC aufgefordert, die Vertriebsvereinbarungen vorzulegen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deepsea Oil Explorer" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.