Mittwoch, September 30, 2009

SECI haftet geschädigten Anlegern des Multi Advisor Fund I

Mit Urteil vom 03.07.2009 (Az. 14 U 51/08) hat das OLG Karlsruhe einem der geschädigten Anleger des Multi Advisor Fund I Schadensersatz gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds zugesprochen.

Das OLG Karlsruhe begründete sein Urteil damit, dass andere unseriös geworbene Anleger durch die Kündigung eines Geschädigten keine Nachteile erleiden sollten. Deswegen könnten Betroffene nur mit Wirkung für die Zukunft kündigen, nicht aber geleistete Einlagen im Wege des Schadensersatzes vom Multi Advisor Fund I selbst zurückfordern. Dies gelte aber nicht für die Gründungsgesellschafter des Fonds selbst. Diese seien die Initiatoren und persönlich für die systematische Fehlberatung verantwortlich.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob die eingezahlten Beiträge zurückgefordert werden können. Gegen die SECI, einen der Gründungsgesellschafter, hat die BAFIN bereits Insolvenzantrag gestellt. Unklar ist momentan, ob die SECI tatsächlich bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das zuständige Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren bislang nicht eröffnet.

Geschädigte Anleger sollten sich zügig ihren Anteil an dem noch vorhandenen Vermögen sichern. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, können Anleger gegen die SECI klagen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger auch gegen die SECI. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, sollten die Anleger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden lassen. Für Rückfragen stehen Betroffenen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte jederzeit zur Verfügung.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, September 25, 2009

Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG – erneuter Erfolg für Anleger!

Landgericht Düsseldorf verurteilt Mercurion AG zum Schadensersatz. BSZ-Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG.

Nachdem bereits das
OLG Köln, Urteil vom 15.04.2008,
OLG Köln, Urteil vom 19.08.2008 sowie das
LG Ellwangen, Urteil vom 16.04.2009
Anlegern wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG Schadensersatz zugesprochen haben, hat das Landgericht Düsseldorf die anlegerfreundliche Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 18.09.2009 bestätigt.

Mit Urteil vom 18.09.2009 hat das Landgericht Düsseldorf der von den BSZ-Vertrauensanwälten CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadenersatz in Höhe von € 26.709,67 gegen die beratende Gesellschaft Mercurion AG zugesprochen. Auf deren Empfehlung hin hatte der Anleger, dessen Schadensersatzanspruch von der Klägerin geltend gemacht wurde, eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.

Hintergrund für die Verurteilung der Mercurion AG war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers vor der Anlageentscheidung darüber, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Die Ansprüche seien nicht verjährt, so das Gericht, da selbst aus Geschäftsberichten bis Ende 2005 keine konkreten Tatsachen zu entnehmen seien im Hinblick auf die Falschberatung zum Erlösausfallversicherer NEIS.

Das Urteil, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln sowie das im April 2009 erstrittene Urteil des LG Ellwangen zugunsten geschädigter Anleger von Apollo – Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5.

Sofern Anleger vorgenannter Medienfonds von ihren Beratern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits mit Pressemitteilung vom 24.01.1997 vor der Erlösausfallversicherung NEIS gewarnt hatte, besteht nach Auffassung der Landgerichte Düsseldorf und Ellwangen sowie des Oberlandesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Hamm Anspruch auf vollen Schadenersatz. Die Schadensersatzansprüche sind nach Ansicht dieser Gerichte nicht verjährt.

Anlegern der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5 ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der BSZ-Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte, der die Klageparteien in den Verfahren vor den Landgerichten Düsseldorf und Ellwangen sowie dem Oberlandesgericht Köln vertrat, dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, September 24, 2009

Über 50 gewonnene Prozesse seit Anfang Juli und mehr als 2,5 Millionen Euro für die Anleger

Aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main spricht einem Anleger des VIP 4 Medienfonds 94.980 Euro zu, Commerzbank muss zahlen.

In mehr als 50 Einzelurteilen an verschiedenen Landgerichten erstritt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG eine Schadenersatzsumme von insgesamt 2.678.441 Euro seit dem 1. Juli 2009. Die Rechtsanwälte vertreten etwa 1.500 Anleger verschiedenster Medienfonds. „Insgesamt schätze ich es auf knapp 100 positive Medienfonds-Urteile und rund 4 Millionen Euro erstrittene Ansprüche“, erklärt Jens-Peter Gieschen, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei KWAG.

In seinem aktuellen Urteil vom 28.08.2009 spricht das Landgericht Frankfurt am Main dem Anleger des VIP 4 Medienfonds 94.980 Euro zungunsten der Commerzbank zu. „Seit Bekanntwerden der neuen steuerlichen Aberkennungen der VIP-Medienfonds erhalten wir sehr viele Anfragen von Anlegern, die extrem verunsichert sind. Wir raten diesen jetzt zu handeln, um immer größer werdende Schäden zu vermeiden“. Dabei kommt den Investoren die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Offenbarungspflicht von Innenprovisionen zu Hilfe. Der BGH betonte in mehreren Entscheidungen seit dem 20. 1. 2009 (XI ZR 510/07), dass auch Anbieter von geschlossenen Fonds und insbesondere der Vertrieb solcher Beteiligungsmodelle über erhaltene Innenprovisionen ungefragt aufzuklären hat. Wird dieses unterlassen, hat der Anleger schon ungeachtet etwaiger Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen eines Beratungsgespräches Anspruch auf Schadenersatz.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gieschen erläutert dazu: „Der Anleger kann dann von den in den Vertrieb eingeschalteten Banken verlangen, so gestellt zu werden, als habe er die Anlage nicht getätigt. Das bedeutet für den Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals, die Verzinsung des Eigenkapitals mit etwa vier Prozent sowie die Übernahme der Säumniszinsen durch die Bank. Unsere Erfolgsquote bei Prozessen liegt bei deutlich über 90 Prozent“.

Für geschädigte Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

EECH AG LG Hamburg verurteilt ehemaligen Vorstand zur Zahlung von Schadenersatz

EECH AG – LG Hamburg verurteilt ehemaligen Vorstand zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von € 30.000,00 wegen Kapitalanlagebetrug – Vorstand muss zudem die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Das Landgericht Hamburg gab nun erstmals drei von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte betreuten Anlegerklagen gegen den ehemaligen Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG (EECH AG), Herrn Michael B. in vollem Umfang statt.

Der ehemalige Vorstand der EECH AG wurde zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von insgesamt € 30.000,000 sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten der Anleger verurteilt. Das Gericht stützt seine Entscheidungen vom 31.08.2009 auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Kapitalanlagebetrugs des Vorstands zu Lasten der jeweils klagenden Anleger der EECH AG. Die Urteile wurden teilweise damit begründet, dass die EECH AG die mittels der ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ eingeworbenen Gelder in erheblichem Umfang nicht im Bereich von regenerativen Energien, sondern zum Ankauf von Kunst verwendet wurden.

Nach Auffassung des Gerichts und der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte hätte im Prospekt angegeben werden müssen, dass die Gelder aus den Inhaberteilschuldverscheibungen „Anleihe Solar“ auch für den Ankauf von Kunstwerken verwendet werden, da es sich hierbei um eine rein spekulative Anlageform handelt. Das Gericht stellte in seinen Entscheidungsgründen fest, dass der Vorstand vorsätzlich gehandelt hat und daher den Anlegern den ihnen entstandenen Schaden nebst Verfahrenskosten in voller Höhe ersetzen muss.

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter des Vorstands hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. In einem ersten Antrag zur Berichtigung des Tatbestands führte der Prozessbevollmächtigte des Vorstands aus, dass dieser weiterhin bestreite, dass die EECH AG Kunstgeschäfte getätigt habe.

Dieser Vortrag ist nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte nur schwer nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass die EECH AG bereits vom Hanseatischen OLG wegen dieser Kunstkaufgeschäfte rechtskräftig zur Rückzahlung der Anleihen verurteilt wurde und die Kunstgeschäfte daher gerichtsbekannt sein dürften. Zudem ergeben sich die Kunstgeschäfte der EECH AG aus deren eigenem Geschäftsbericht aus dem Jahr 2005. (Jahresabschluss vom 31.12.2005). Im Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts aus dem Jahr 2005 war Herr Michael B. als Vorstand der EECH AG bestellt. Es bleibt abzuwarten wie das nun zuständige Hanseatische OLG den Sachverhalt berurteilt.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „EECH AG" anzuschließen.

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Dienstag, September 22, 2009

Multi Advisor Fund I war darauf angelegt die Anleger zu schädigen

OLG München und OLG Karlsruhe bestätigen Rechtsauffassung der Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte: Multi Advisor Fund I war darauf angelegt die Anleger zu schädigen.

Zwischenzeitlich haben zwei Oberlandesgerichte das bestätigt, was die Anleger der Multi Advisor Fund I schon seit langem ahnten: Die Multi Advisor Fund I GbR und deren Vertrieb hatten einzig den Zweck, die Anleger zu schädigen.

Konkret hatte das OLG München (Gz. 21 U 3291/08) bereits am 26.01.2009 entschieden, dass der für den Vertrieb des Fonds verantwortliche, einschlägig bekannte Michael Turgut gezielt die Berater unzureichend geschult hatte, damit diese den Anlegern keine Risiken des Multi Advisor Fund I aufzeigen konnten. Die Kunden wurden „durch unwahre Behauptungen zur Zeichnung der Geldanlage veranlasst“, so das OLG München wörtlich.

Nunmehr hat das OLG Karlsruhe (Gz. 14 U 51/08) am 03.07.2009 unter Hinweis auf das OLG München entschieden, dass für diese Schädigung nicht nur der Vertrieb, sondern die Multi Advisor Fund I GbR selbst verantwortlich ist. Die hat sich des Vertriebs des Herrn Turgut bei der Beschaffung von Kapital bedient und ist deshalb für dessen Treiben verantwortlich.

Nach Auffassung von Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Veronika Knodt, MBA, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist mit diesen ersten obergerichtlichen Entscheidungen der Weg dafür geebnet, Anleger vor unberechtigten Einlagennachforderungen zu schützen.

Betroffene sollten überdies nunmehr prüfen lassen, inwieweit eine Chance besteht, bereits eingezahltes Geld von der Multi Advisor Fund I GbR oder seinem Vertrieb zurückzufordern. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc.:

Betrugsfall großen Ausmaßes bestätigt sich! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte weiten Ermittlungen aus!!

Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte: Einer der Hintermänner der 3 Betrugsfirmen, ein deutscher Staatsbürger, ist ausgemacht. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen auch Vorgehen gegen mögliche Emissionsbank und Vermittlerhaftung einer schweizerischen Vermittlungsgesellschaft!

Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc. weitet sich der Kapitalanlagebetrugsfall inzwischen aus. Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. wurde z.B. die Gesellschaft „Saxonia Sparkasse Inc.“ für einen Betrag in Höhe von 20.600,- € von einer „U.S. Corporation Services“ gekauft, es ist sehr zweifelhaft, ob überhaupt eine solide Geschäftstätigkeit erfolgte. Auch bei der Dubai Oil Industries und der Real Estate & Oil ist sehr unwahrscheinlich, dass einer reellen Geschäftstätigkeit nachgegangen wurde und mehr gemacht wurde, als schöne Homepages zu schalten.

Anleger berichten teilweise davon, von den angeblichen Verantwortlichen nach Wien in ein Hotel „Imperial“ eingeladen worden zu sein, um sich von der Werthaltigkeit des Investments überzeugen zu können, ein Herr „Dr. Rössler“ oder ein Herr „Dr. Reisinger“ hätten dann in einem Meeting das Investment vorgestellt, dabei soll angeblich auch der OPEC-Vorsitzende Hr. Kaheli anwesend gewesen sein, auch Flug und Aufenthalt im Hotel seien von den Firmen bezahlt worden. “Nach unseren Erkenntnissen handelte es sich hierbei lediglich um ein groß angelegtes Betrugsmodell, um Anleger zu ködern,“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, „es wurde wohl lediglich eine Geschäftstätigkeit vorgetäuscht.“

Nach Recherchen des BSZ e.V. war die „Saxonia Sparkasse Inc.“ dabei in Genf lediglich bei dem Büroservice Regus untergebracht und ist gegenwärtig nicht mehr erreichbar, unbestätigten Gerüchten zufolge hat die Züricher Staatsanwaltschaft die „Real Estate & Oil Inc.“ bereits Anfang des Jahres wieder aus dem Verkehr gezogen.

Andere Personen berichten davon, dass sie von einem „Herrn Blumenthal“ aus der Schweiz, oder einem „Herrn Achenbach“ zur Geldanlage überredet worden seien, und mitgeteilt wurde, dass der anstehende Börsengang der Real Estate & Oil eine Möglichkeit für Kapitalanleger sei, wie es sie seit dem Börsengang der Internetpioniere AOL u.a. seit 1993 nicht mehr gegeben habe.

Die Anleger, die sich beim BSZ e.V. inzwischen gemeldet haben, investierten darauf hin zwischen 2.000,- € und 850.000,- € in das jeweilige Kapitalanlage-Angebot. Der Kurs des Genusscheins der Real Estate & Oil z.B., der anfänglich bei 7,8 € lag, fiel anschließend auf einen Kurs von 0,003 € ab, was einem Wertverlust in Höhe von 99,8 % entspricht. Hauptverantwortlicher dürfte dabei auch, neben anderen Verantwortlichen, ein deutscher Staatsbürger aus der Pfalz sein, der teilweise auch ausdrücklich als Verantwortlicher genannt wird.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, mit der sie in engem Kontakt stehen, Akteneinsicht beantragt, ebenso bei der BaFin. Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat dabei wohl inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen, ob im Fall Real Estate & Oil Inc. nicht eventuell eine bestimmte Emissionsbank in die Haftung genommen werden kann. „Der Name einer bestimmten Bank, die nach Erkenntnissen des BSZ e.V. auch in anderen Fällen teilweise als Emissionsbank auftritt, taucht erstaunlich häufig in dem Fall auf,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.

Auch wird gerade die Haftung eines Vermittlungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz geprüft, vor allem eine bestimmte Vermittlerfirma mit Sitz in Zug, Schweiz, hatte mit den Anlegern teilweise Kontakt aufgenommen und diesen zur Anlage geraten. Der BSZ e.V., der auch mit BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien in der Schweiz zusammen arbeitet, prüft gerade auch die Haftung dieses Vermittlungsunternehmens, das gegenwärtig noch tätig ist.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc.“ anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Akzenta AG: Amtsgericht Rosenheim beschließt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilte, hat es am 15.09.2009 das Insolvenzverfahren über die Akzenta AG eröffnet. Das Unternehmen hatte am 15.04.2009 selbst den Antrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Amtsgericht Rosenheim hat dies nun mit Beschluss vom 15.09.2009 bestätigt. Gleichzeitig wurde als Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach eingesetzt.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist bereits seit einigen Jahren in dem Fallkomplex Akzenta AG tätig und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere dingliche Arreste und Urteile gegen das Unternehmen erzielt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Betroffenen trotz der Insolvenz des Unternehmens hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen nicht chancenlos dastehen.

„In Betracht kommen hier neben der Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden, insbesondere auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Akzenta AG“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz. „Zu beachten ist hierbei, dass gegen ehemalige Vorstände der Akzenta AG bereits rechtskräftige Strafurteile wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs und wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigem Bandenbetrugs ergangen sind. Ferner bestehen im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, wenn diese nicht über die Risiken aufgeklärt haben.“

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