Dienstag, Juli 28, 2009

Schlechte Nachrichten für ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG-Anleger

Keine guten Nachrichten erhalten derzeit die Anleger, die sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben. Die Gesellschaft, die sich mit 31 % an der Robert Straub GmbH aus Biberach beteiligte, informierte ihre Anleger zuletzt in einem Rundschreiben über die desolate Situation. Grund hierfür ist die Insolvenz der Robert Straub GmbH, welche nach Ansicht des Geschäftsführers, Herrn Andreas Opitz, nur noch eine Liquidation der ALAG offen lasse.

Am bittersten sind diejenigen Anleger betroffen, die ihre Einlage bis heute noch nicht voll erbracht haben. Diese werden wohl trotz der Liquidation aufgefordert, die nicht eingezahlten oder zurück erhaltenen Mittel an die ALAG zu zahlen bzw. zurück zu erstatten. Diese Verpflichtung - so die Geschäftsführung lapidar – ergebe sich aus dem jeweils mit dem Anleger geschlossenen Vertrag.

Die BSZ e.V Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits eine ganze Reihe von geschädigten ALAG-Anlegern. Spätestens jetzt, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert „ist daher zu empfehlen, sich im Hinblick auf die weiteren Möglichkeiten zu informieren. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG: -auch der "Nachfolger" Capital Garant Ratenfonds sorgt für negative Schlagzeilen-

Unter der Überschrift: "Eine Seite Korrekturen Capital Garant. Der geschlossene Fonds von Ex-Generalbundesanwalt Alexander von Stahl verärgert die Finanzaufsicht" berichtete das Fachmaganzin "Capital" in der jüngsten Ausgabe vom 23.07.2009 wenig positiv über den geschlossenen Fonds der Fondsgesellschaft Capital Garant Ratenfonds.

Bereits der "Vorläufer" des Capital Garant Ratenfonds, der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG mit Sitz in Augsburg steht bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte in Jena in der Kritik. Anlass hierzu geben u.a. Befürchtungen der Rechtsanwälte aus Jena zu einer mangelnden Absicherung des Anlegerkapitals. Auch der Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hatte sich in der Vergangenheit kritisch mit dem Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG auseinandergesetzt. Aktuell zahlt der Capital Garantiefonds 02 keine Renditen an seine Fondsanleger mehr aus, seiner Internetseite lässt sich derzeit lediglich noch ein Impressum entnehmen.

Der jetzige Geschäftsführer der Komplementärin des Capital Garant Ratenfonds, Herr Alexander von Stahl, war bereits als juristischer Berater für die CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG tätig und auch deren Gesellschafter. Der weitere Geschäftsführer des Capital Garant Ratenfonds, Herr Rigo Wirsching, ist zugleich als geschäftsführender Kommanditist des Capital Garantiefonds 02 tätig.

Nach den Recherchen des Fachmagazins "Capital" zu dem Capital Garant Ratenfonds bestanden zunächst peinliche Mängel bei der Darstellung in der Vertriebspräsentation, die auf Hinweis der BaFin nun nachträglich ausgemerzt werden mussten. Weitere Kritikpunkte sieht die Redakteurin von "Capital" jedoch auch beim Anlagekonzept des Ratenfonds selbst und verweist u.a. auch auf die prospektierten Verwaltungskosten von insgesamt 45,7 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit, denen ein Fondsvolumen von Anlegergeldern in Höhe von 49,5 Millionen Euro gegenüber stehen soll.

Als Kommentar heißt es in dem Bericht weiterhin: "Für ein solches Konzept ist eigentlich kein geschlossener Fonds nötig, der etliche Nachteile birgt"

Erstaunen äußert "Capital" in diesem Zusammenhang auch über ein Gütesiegel des "TÜV-Nord" der gerade die Fondsplausibilität mit der Note "sehr gut" bewertet hat und mit dem die Fondsgesellschaft nun wirbt.

Für Vermittler dieser Fondsanlage sollte sich die Frage stellen, ob sie beim Vertrieb des Fondsprodukts ihre Anlageinteressenten zukünftig auf diese negative Pressemitteilung von "Capital" hinweisen müssen, um eine etwaige Beraterhaftung zu vermeiden. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil XI ZR 89/07 vom 07.10.2008) hat zu der Frage bereits Stellung genommen, welche Rolle Negativ-Meldungen in Brancheninformationsdiensten wie kapitalmarkt-intern (k-mi) oder dem "Gerlach-Report" bei der Anlageberatung spielen. Die Bundesrichter sehen zumindest in Einzelfällen Banken in der Pflicht zur entsprechenden Aufklärung der Anlageinteressenten. Ob dies auch für Vermittler Geltung erlangt, bleibt abzuwarten.

Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG sollten nach Auffassung der Rechtsanwälte von MHG ihr weiteres Engagement kritisch hinterfragen. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co KG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 20, 2009

Die GREEN ENERGY Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG und das Geheimnis um die Jahresabschlüsse

Die Gesellschafterversammlung der Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG vom 19.06.2009 liegt nunmehr ein paar Wochen zurück, aber von einer Wendung zum Positiven für die Anleger in dieser Angelegenheit kann nicht gesprochen werden. Eigentlich sollte das Erstellen eines Jahresabschlusses auch für die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG selbstverständlich sein, doch die Realität sieht wohl anders aus.

Die Jahresabschlüsse für 2007 und 2008 wurden mit großer Spannung erwartet und die Anleger warten heute noch immer! Entweder kann oder will die Green Energy Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG ihre Jahresabschlüsse nicht vorlegen. Im Bundesanzeiger wurden sie bislang auch nicht veröffentlicht, obwohl sie bereits überfällig sind. Ohne die Jahresabschlüsse ist es den Anlegern als Treuhandkommanditisten nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte kaum möglich, sich einen Überblick von der tatsächlichen finanziellen Situation der Gesellschaft zu verschaffen. Sind die Zahlen etwa so erschreckend, dass sie verheimlicht werden müssen. Jedenfalls beweist die Fondsgesellschaft einmal mehr, dass es ihr nicht darum geht, ihren Anlegern gegenüber transparent zu sein. Das ist ein weiterer gewichtiger Grund, um das Festhalten an diesem Investment zu überdenken.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, Juli 18, 2009

Quo vadis Cargofresh AG: Ende mit Schrecken?

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Die Cargofresh-Anleger sind sich noch nicht ganz einig. Die Gläubiger der EUR 8 Mio.-Anleihe waren mehrheitlich für eine Unterstützung der Gesellschaft, wobei die Anleger der zweiten, deutlich größeren EUR 20 Mio.-Anleihe nicht die erforderliche Mehrheit für die Verringerung der Zinsen und die Stundung der Zinsen aufbrachten.

Die Ahrensburger Cargofresh AG hielt am 13.07.2009 und am 14.07.2009 Gläubigerversammlungen für die Anleger der beiden Anleihen mit einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 8 Mio. (9 % p. a. , Inhaberschuldverschreibung von
2005 / 2010 (WKN A0EY52), Versammlung vom 13.07.2009) und mit einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 20 Mio. (9 % p. a. , Inhaberschuldverschreibung von
2006 / 2012 (WKN A0JQ95), Versammlung vom 14.07.2009) ab.

Bei der ersten Anleihe (EUR 8 Mio., Laufzeitende 2010) stand auf der Gläubigerversammlung vom 13.07.2009 die Verringerung des Vertragszinses von 9% p.a. auf 5% p.a., die Stundung der Zinsen und die Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts vom 30.06.2010 auf den 30.06.2012 zur Debatte. Da die für die Fassung der Beschlüsse erforderliche Anwesenheit von mindestens 50% des Stimmkapitals nicht erreicht worden war, konnte lediglich über die Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die betreffenden Beschlüsse, abgestimmt werden. Die dann einzuberufende Gläubigerversammlung wäre unabhängig von der Menge des vertretenen Stimmkapitals beschlussfähig gewesen.

Während der Diskussion der Beschlussfassung vertrat der Vorstand der Cargofresh AG, Herr Wich, die Meinung, dass die Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft mit der Krise der Containerschiffahrt als einem möglichen Hauptabnehmer zusammenhänge, es mit der Überwindung der Krise aber sicher bald wieder besser gehen werde.

Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte Matthias Gröpper und Mark Heinemann und Catia Sofia das Neves Sequeira vertraten auf der Gläubigerversammlung für die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Cargofresh AG eine der größten Gläubigergruppen und stellten mehrere kritische Fragen. Dabei standen Alternativen zur Stundung der Zinsen und der Verschiebung des ursprünglichen Rückzahlungszeitpunkts und die Einschätzung des Vorstands zur Prosperität des Unternehmens im Mittelpunkt. Danach hätten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und mehrere Geschäftsbanken die Zwischenfinanzierung zur Entspannung der Liquiditätslage abgelehnt. Die Geschäftsbanken begründeten das mit der unzureichenden Bonität der Gesellschaft. Zudem erklärte Herr Wich, dass er keine zuverlässigen Aussagen zur Durchsetzung des Geschäftskonzepts der Container mit der Technik "Controlled Atmosphere" und zur Steigerung der Nachfrage habe. Zu angeblichen Verhandlungen mit Großinteressenten wollte er in der Öffentlichkeit unter Verweis auf die Wettbewerbssituation keine Angaben machen.

Die BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte fanden die Aussagen unzureichend. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Wir haben auf der Versammlung den Eindruck gewonnen, dass die Banken kein Vertrauen in die Gesellschaft haben und die Sanierung der Gesellschaft mehr oder weniger vom Zufall abhängt. Das ist zu wenig gewesen. Wenn der Vorstand die Cargofresh AG mit der Unterstützung der Anleihe-Gläubiger wieder auf Kurs bringen will, muss er konkrete Sanierungsansätze bringen und die Anleger an möglichen Erfolgen überproportional beteiligen. Das hat er unseres Erachtens an dem Montag nicht getan."

Dessen ungeachtet stimmte die Mehrheit der Anleger für die zweite Gläubigersammlung bei der EUR 8 Mio.-Anleihe. Damit machte sie den Weg für die Abstimmung der Anleger über die im Streit stehenden Punkte (Stundung der Zinsen, Rückzahlung erst 2012) frei.
Bei der zweiten Gläubigerversammlung am 14.07.2009 (EUR 20 Mio.-Anleihe, Laufzeitende 2012) ging es vor allem um die Verringerung des Zinssatzes von 9% p.a. auf 5% p.a. und die Stundung der Zinsen bis 2012. Die Verschiebung der Rückzahlung war wegen einer Besonderheit im Schuldverscheibungsgesetz (Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 04.12.1899, SchVG) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil ausschließlich Beschlüsse mit einer Wirkung von höchstens drei Jahren gefasst werden dürfen, § 11 Abs. 1 SchVG. Der Vorstand räumte aber auf Nachfrage von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper ein, dass er die Verschiebung des Rückzahlungszeitpunkts zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung bringen könnte.

BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Bei der zweiten Versammlung waren die Gläubiger der zweiten Anleihe teilweise gegen die Stundung der Zinsen und stimmten klar gegen Beschlüsse. Sie waren noch nicht einmal mit der erforderlichen Mehrheit mit der Einberufung einer weiteren Versammlung einverstanden. Das ist nach unserem Verständnis ein Mißtrauensvotum gegen die Unternehmensführung gewesen."

Die Meinung der Anleger ist konsequent. Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen wesentlichen Teil des Emissionserlöses aus den beiden Anleihen im Gesamtvolumen in Höhe von EUR 28 Mio. verbraucht, ohne ein funktionierendes Unternehmen mit einem oder trotz eines nach Aussage des Vorstands Wich einzigartigen und überzeugenden Technolgiekonzepts aufzubauen. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Da stellt sich schon die Frage, ob es allein an der Wirtschaftskrise gelegen hat. Und wir haben die Tatsache negativ bewertet, dass der Aufsichtsrat bei keiner der beiden Versammlungen zu den richtungsweisenden Beschlussabstimmungen anwesend gewesen ist und noch nicht einmal eine Stellungnahme verlesen ließ. Zudem fehlten Erklärungen des Vorstands zur persönlichen Unterstützung der Gesellschaft, beispielsweise durch einen partiellen Gehaltsverzicht, oder die Honorierung des Engagements der Gläubiger durch eine besondere Bonusvereinbarung, über die die Anleger überproportional an der Rettung der Gesellschaft beteiligt werden könnten. Im Übrigen halten wir es, wohl genauso wie die Banken, für höchst unwahrscheinlich, dass die Gesellschaft 2012 in der Lage ist, die Gesamtforderungen der Anleger in Höhe von mehr als EUR 30 Mio. zu erfüllen. Und dann haben die Anleger wieder dieselben Probleme wie jetzt. Das macht keinen Sinn."

Für die Anleger wird sich kurzfristig nichts ändern. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira: "Wir gehen davon aus, dass sich die Gesellschaft jetzt ernsthafter nach Alternativen für eine Zwischenfinanzierung umsehen wird und den Anlegern in den nächsten Monaten neue Beschlüsse zur Abstimmung vorlegen wird. Falls das Unternehmen keine neue Wege finden sollte, ist die Insolvenz mit dem Ziel, die Gesellschaft zu sanieren, eine weitere Option."

Und es gab noch eine Randnotiz. Als auf der zweiten Versammlung bekannt wurde, dass sich die Vermittlerin der Anleihen, die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (heute: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) aus Itzehoe durch den ehemaligen Vorstand Nils Petersen vertreten ließ, brandeten die Emotionen hoch. Viele warfen der Vermittlerin vor, nicht richtig über die Risiken aufgeklärt zu haben und die Anleger jetzt allein zu lassen. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Anlegerkanzlei BGKS Gröpper Köpke kennt die Vorwürfe. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir vertreten mittlerweile über 300 ACCESSIO-Kunden. Viele hatten Cargofresh-Anleihen gekauft. Die meisten berichteten uns, dass sie nicht über das Totalverlustrisiko, die schwierige Veräußerbarkeit und die Zahlung der Rückvergütungen ("Kick-Backs") aufgeklärt wurden. Auf ausdrückliche Nachfrage von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Sequeira zu den Kick-Backs bei der Vermittlung der Anleihen räumte Vorstand Wich nur ein, dass die Cargofresh AG die Vermittlung der Anleihen gegenüber Driver & Bengsch AG provisioniert hätten, aber nicht, in welcher Höhe. Deshalb dürfte auch angesichts der äußerst unklaren Situation bei der Emittentin eine am Erfolg versprechendsten Wege die Inanspruchnahme der Vermittlerin bleiben.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc. bahnt sich ein großer Kapitalanlagebetrug an.

Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil Inc.: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte beantragen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft und BaFin! Großer Erfolg für den BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte: Der Hintermann der 3 Betrugsfirmen, ein deutscher Staatsbürger, ist ausgemacht. Staatsanwaltschaft Kaiserlautern ermittelt. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Vorgehen gegen mögliche Emissionsbank und Vermittlerhaftung! Wo ist "Helmut Lange"?

Im Fall Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc. bahnt sich ein großer Kapitalanlagebetrug an. Nach Erkenntnissen des BSZ e.V. wurde z.B. die Gesellschaft "Saxonia Sparkasse Inc." für einen Betrag in Höhe von 20.600,- Euro von einer "U.S. Corporation Services" gekauft, es ist sehr zweifelhaft, ob überhaupt eine solide Geschäftstätigkeit erfolgte.

Anleger berichten inzwischen davon, von den angeblichen Verantwortlichen nach Wien in ein Hotel "Imperial" eingeladen worden zu sein, um sich von der Werthaltigkeit des Investments überzeugen zu können, ein Herr "Dr. Rössler" oder ein Herr "Dr. Reisinger" hätten dann in einem Meeting das Investment vorgestellt, dabei soll angeblich auch der OPEC-Vorsitzende Hr. Kaheli anwesend gewesen sein, auch Flug und Aufenthalt im Hotel seien von den Firmen bezahlt worden. "Voraussichtlich handelte es sich hierbei lediglich um ein groß angelegtes Betrugsmodell, um Anleger zu ködern," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth, "wir raten daher ausdrücklich zum Strafantrag."

Nach Recherchen des BSZ e.V. war die "Saxonia Sparkasse Inc." dabei in Genf lediglich bei dem Büroservice Regus untergebracht und ist gegenwärtig nicht mehr erreichbar, unbestätigten Gerüchten zufolge hat die Züricher Staatsanwaltschaft die "Real Estate & Oil Inc." bereits Anfang des Jahres wieder aus dem Verkehr gezogen. Hauptverantwortlicher dürfte dabei auch, neben anderen Verantwortlichen, ein "Helmut Lange" sein, der teilweise ausdrücklich als Verantwortlicher genannt wird.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die inzwischen Ermittlungen aufgenommen hat und diverse Geschädigte als Zeugen vernommen hat, Akteneinsicht beantragt, ebenso bei der BaFin. Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen, ob im Fall Real Estate & Oil Inc. nicht eventuell eine Emissionsbank in die Haftung genommen werden kann. "Der Name einer bestimmten Bank, die nach Erkenntnissen des BSZ e.V. auch in anderen Fällen teilweise als Emissionsbank auftritt, taucht erstaunlich häufig in dem Fall auf," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Auch wird gerade die Haftung eines Vermittlers geprüft, vor allem eine bestimmte Vermittlerfirma hatte mit den Anlegern teilweise Kontakt aufgenommen.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Donnerstag, Juli 16, 2009

Landsbanki Island: zweite Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte vertreten deutsche Anleger auch auf der zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island. Frist zur Anmeldung der Ansprüche europäischer Anleger endet am 30.10.2009.

Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der Isländischen Landesbank (Landsbank Island) warten weiter vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder.

Die sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befindliche Landesbank Island wird seit dem 07.10.2008 von der Isländischen Finanzaufsichtsbehörde verwaltet. Am 20.02.2009 fand in Reykjavik (Island) die erste Gläubigerversammlung statt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte war in Island vor Ort und vertrat die Interessen der von ihr vertretenen deutschen Anleger.

„Die Versammlung im Februar brachte für die Anleger nur wenig Hoffnung. Die Chancen, das der Bank im Rahmen von Anleihen zur Verfügung gestellte Kapital wieder zu erlangen, sind äußerst gering“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron. Auch die Kommunikation mit den Organen der Landsbanki Island verläuft teilweise sehr schleppend. So wurde der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte trotz mehrfacher Anforderungen bis heute kein offizielles Protokoll über das Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung übermittelt.

„Im schlimmsten Fall müssen die Anleger wohl mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter, der die von ihm vertretenen deutschen Anleger auch auf der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung am 23.11.2009 in Island betreuen wird. Auf dieser weiteren Gläubigerversammlung wird sich nun hoffentlich auch zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten der Bank bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde.

Die Pleite einer europäischen Staatsbank ist einmalig in der jüngsten europäischen Geschichte. Sowohl die EU, als auch die Regierung in Island werden daher hoffentlich bemüht sein, die Schäden möglichst umfassend zu begrenzen.

Wichtig für sämtliche Anleger aus dem europäischen Raum ist die Anmeldefrist zum 30.10.2009. Nach einem der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vorliegenden Schreiben werden im Rahmen des isländischen Moratoriums nur diejenigen Forderungen ausländischer Anleger berücksichtigt, die form- und fristgerecht bis zum 30.10.2009 bei der zuständigen Stelle angemeldet werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Anmeldungen für die von ihr vertretenen Anleger bereits erledigt, um keine Rechtsnachteile durch Fristablauf zu riskieren. Es bleibt nun das Ergebnis der weiteren Gläubigerversammlung abzuwarten.

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Mittwoch, Juli 15, 2009

Biogasanlage in Penkun – Anleger sollten Ausstiegsmöglichkeiten prüfen.

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG vertritt erste Anleger. Fünftausendfünfhundert Anlegern, die ihr Geld in die Biogasanlage „Penkun“ investiert haben, drohen beträchtliche Verluste. Diese Anleger haben sich nämlich mit insgesamt 100 Millionen EURO an der „GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG“ als Kommanditisten beteiligt.

Mit dem Anlegerkapital wurde die „weltgrößte“ Biogasanlage finanziert. Den Anlegern wurden hohe Renditen versprochen. Insgesamt 11% auf das eingesetzte Kapital sollten die Anleger per Anno erhalten. Daraus wird wohl nichts. Dem Fonds droht das Aus, weil die prospektierten Renditen, die letztlich aus der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu zahlenden Einspeisevergütungen resultieren, sich u. a. nach der Größe der Biogasanlage richten.

Der beabsichtigte „Clou“ bei der Biogasanlage in Penkun lag darin, mit 40 Einzelanlagen zu je 500 KW vierzig Mal die höhere Einspeisevergütung für kleinere Einheiten zu kassieren. Nach Auffassung von Experten war dieses Konzept von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da bereits das EEG in der Fassung aus dem Jahre 2004 unmissverständlich klarstellte, dass Umgehungen, die darin zu sehen sind, dass viele Kleinanlagen zu einer großen zusammengefasst werden, um die bei kleineren Einheiten höhere Einspeisevergütung zu kassieren, rechtswidrig sind und die mit dieser rechtswidrigen Regelung bezweckten Rechtsfolgen nicht hervorbringen können.

Dies ergibt sich u. a. aus der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf zu § 3 EEG in der Fassung 2004. Dort heißt es unmissverständlich: „Die Regelung des Abs. 2 dient auch dazu, die dem Gesetzeszweck widersprechende Umgehung der für die Vergütungshöhe geltenden Leistungsschwellen durch Aufteilung in kleinere Einheiten zu verhindern. Dabei soll es darauf ankommen, ob die Stromerzeugung auf dem Einsatz gleichartiger Energieträger (d. h. der jeweiligen Arten von erneuerbaren Energien im Sinne dieses Gesetzes) beruht.“ (BGBL. 2004 I, S. 1918).

Die NAWARO BioEnergie AG als Betreiberin der Biogasanlage in Penkun ist mittlerweile sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor der Clearingstelle für erneuerbare Energien gescheitert. Es bleibt der Eindruck, man wolle von den eigentlichen Ursachen für den drohenden Verlust ablenken: KWAG, Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, die bereits einige Zeichner des Fonds vertreten, halten diese Taktik für bewusst gewählt, um potentiell verärgerte Anleger von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abzuhalten: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens: „Uns liegen Informationen vor, nach denen das gesamte Fondskonstrukt von Anfang an nicht funktionieren konnte. Dies liegt nicht nur in der Tatsache begründet, dass der Anlagenbegriff des EEG bewusst umgangen wurde, um eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen, sondern u. a. auch darin, dass der für die Produktion des Biogases notwendige „Input“, nämlich über 300.000 Tonnen Mais und Getreide jährlich in der Region gar nicht zu beschaffen war. Darüber hinaus ist das Konstrukt des Fonds bereits undurchsichtig: Rechtsanwalt Ahrens: „Nach unserer Prüfung fehlt es bereits an der Plausibilität des Prospektes: Bekanntermaßen sind die von der GENO Bioenergie I. errichteten Biogasanlagen an die NAWARO BioEnergie Park »Klarsee« GmbH, das dazugehörige Düngemittelwerk an die NAWARO BioDünger Werk »Klarsee« GmbH, beides Tochterunternehmen der NAWARO BioEnergie AG, verleast worden. Hierbei weist der Prospekt die Besonderheit auf, dass darüber ob die prospektierten Leasingraten von den Betreibern überhaupt erwirtschaftet werden können, keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Die Kommanditanteile sind nach unserer Kenntnis über Raiffeisen- und Volksbanken vertrieben worden.

Bei den uns zur Prüfung vorgelegten Vorgängen ist bereits festzustellen, dass eklatante Beratungsfehler im Hinblick auf die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Vertriebs, mehr als wahrscheinlich sind. Daneben besteht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe eine Verpflichtung des Vertriebs, erhaltene Rückvergütungen, sogenannte Kick-Backs, offenzulegen. Darunter sind Provisionen zu verstehen, die der Vertrieb für die Vermittlung der Beteiligung erhält, die er dem Anleger aber nicht offenbart.“ KWAG liegen Unterlagen vor, aus denen sich eine Provision der Banken, die in den Vertrieb eingeschaltet waren, von 7%-8,15% ergibt. Diese Provisionen sind den Anlegern nicht offenbart worden, obwohl eine diesbezügliche Verpflichtung nach der Rechtssprechung des BGH besteht.

Nach KWAG vorliegenden Einschätzungen von Experten wird der Verlust des eingesetzten Kapitals wahrscheinlich sein, wenn sich an der Auffassung der Justiz im Hinblick auf die zu zahlenden Einspeisevergütungen bei derartigen Anlagen nichts ändert. Ob die Politik dann einen „Rettungsschirm“ bereithalten wird, um das einstige Vorzeigeobjekt und damit das Kapital der Anleger zu retten, bleibt ausgesprochen zweifelhaft.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "GENO Bioenergie Leasingfonds " anzuschließen.

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