Mittwoch, Juni 03, 2009

Global Real Estate AG – Neu Hoffnung für Anleger

Die Global Real Estate AG ist in zwei Fällen verurteilt worden, Anleger zu entschädigen, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der GRE Global Real Estate AG beteiligt hatten.

Das Landgericht Rostock ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei den Vertragsverhandlungen die zur Zeichnung der Beteiligung geführt haben, zusteht. Dieser Schadensersatzanspruch ist gerichtet auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligungen.

Das Landgericht Rostock sah es als erwiesen an, dass den Anlegern kein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt worden ist. Als Rechtsfolge dieser fehlerhaften Anlageberatung wurde den Anlegern der oben skizzierte Schadensersatzanspruch zugesprochen. Die Urteile des Landgerichts Rostock sind noch nicht rechtskräftig geworden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Global Real Estate AG beteiligt haben, ihrerseits ebenfalls Rechtsrat bei einem Spezialisten einzuholen, ob auch ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen und sie sich so von ihrer Beteiligung lösen können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Global Real Estate AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Juni 02, 2009

Auslandsimmobilien: BSZ e.V. bietet Käufern/Verkäufern Unterstützung an!

Käufer/Verkäufer von Auslandsimmobilien haben zahlreiche Fallstricke zu beachten und benötigen professionelle Hilfe! BSZ e.V.-Anwalt Ticona Cuba als Experte zum Thema Auslandsimmobilien in „Börse am Mittag“ bei N 24!

Zahlreiche deutsche Bundesbürger haben in den letzten Jahren eine Immobilie im Ausland erworben oder tragen sich mit dem Gedanken, eine derartige Auslandsimmobilie zu erwerben.

Dabei rät der BSZ e.V. dringend, im Fall des Erwerbs oder des Verkaufs einer Auslandsimmobilie professionelle Hilfe einzuholen. Sind bereits beim Immobilienkauf im Inland zahlreiche Fallstricke zu beachten, die den Immobilienerwerb trüben können, so gilt dies erst recht für den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie im Ausland. Auch können sich nach dem Erwerb von Auslandsimmobilien zahlreiche Probleme ergeben, vor allem auch Probleme steuerlicher Art, wie viele Käufer bzw. Anleger berichten.

Dem BSZ e.V. ist es gelungen, für die Betreuung der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ international tätige, renommierte Anwaltskanzleien, wie z.B. die Kanzlei Ticona Cuba mit Sitz in Hamburg und Berlin und Kooperationspartnern in Spanien und Südamerika für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Rechtsanwalt Juan Carlos Ticona Cuba hat die Anwaltszulassung in Hamburg, Deutschland ebenso wie in Madrid, Spanien sowie La Paz, Bolivien und konnte am 02.06.2009 gegen 13.25 Uhr bereits als Experte zum Thema Auslandsimmobilien in der Sendung „Börse am Mittag“ auf N 24 Antworten zu wichtigen Fragen geben, worauf bei Auslandsimmobilien geachtet werden muss.

Im Rahmen der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ erhalten die Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft im Rahmen einer Erstberatung Antworten zu folgenden Fragestellungen:

Kauf einer Auslandsimmobilie, worauf sollte geachtet werden?
Verkauf einer Auslandsimmobilie
Nachlassabwicklung
Steuerliche Behandlung/Probleme bei Auslandsimmobilien
usw.

Für Auslandsimmobilien in folgenden Ländern kann der BSZ e.V. Unterstützung anbieten:

Spanien
Portugal
sämtliche südamerikanischen Länder, also z.B. Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile, Uruguay, Mexiko, usw. (über Kanzlei Ticona Cuba in Verbindung mit Kooperationspartnern in Südamerika)
Türkei (über Kooperationspartner in der Türkei)

Interessenten können sich beim BSZ e.V. der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Mai 30, 2009

Saxonia Sparkasse Inc./Dubai Oil Industries Inc.: BSZ e.V. warnt vor groß angelegtem Betrug!

War der Börsengang der „Dubai Oil Industries Inc.“ nur fingiert? BSZ e.V. rät zum Strafantrag! Betroffene sollten umgehend handeln! BSZ e.V. leitet internationale Recherchen ein!

In der letzten Zeit melden sich verstärkt Anleger beim BSZ e.V., die davon berichten, von einer „Saxonia Sparkasse Inc.“ mit –angeblichem- Sitz in der Rue du Rhone 14 in Genf, Schweiz, dazu überredet worden zu sein, sich an Vorzugsaktien einer „Dubai Oil Industries Inc.“ mit Sitz in Oregon in den USA, zu beteiligen. Ein „Dr. Hans Reisinger“ von der „Saxonia Sparkasse Inc.“ habe den Betroffenen versprochen, dass der Börsengang der Dubai Oil im April 2009 erfolgen sollte und die Anleger dann verlockende Gewinne erzielen können sollten.
Der Börsengang habe jedoch nicht, wie versprochen, im April 2009 stattgefunden, stattdessen berichten die Betroffenen, die sich beim BSZ e.V. bisher gemeldet haben und zwischen 2.000 und 50.000,- € angelegt haben, teilweise davon, dass ihnen mitgeteilt worden sei, dass der Börsengang verschoben worden ist und ihnen ihr Geld, wenn der Börsengang nicht bis Ende Juni 2009 erfolgt ist, zurück gezahlt werden soll. Die Homepage www.saxonia-sparkasse.com der „Saxonia Sparkasse Inc.“ ist leider nicht sehr aussagekräftig, im Log-In-Bereich, der recht prahlerisch mit „Wealth Management Login“ überschrieben ist, können sich Anleger lediglich mit ihren Zugangsdaten einloggen.

Betroffene berichten leider auch davon, dass die „Saxonia Sparkasse Inc.“ unter der angegebenen Adresse in Genf nicht mehr erreichbar sein soll, bei der Adresse habe es sich lediglich um einen Büroservice gehandelt, das Telefon inzwischen abgestellt.

Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth: „Unseren Erkenntnissen zufolge besteht der ganz konkrete Verdacht, dass es sich hierbei um ein groß angelegtes Betrugsmodell handelt und der versprochene Börsengang der Dubai Oil. Industries Inc. lediglich fingiert war. Dafür spricht leider auch, dass es sich, wie wir in Erfahrung bringen konnten, nach Angaben der schweizerischen Finanzaufsicht um ein nicht zugelassenes Institut handelt. Wir raten Geschädigten daher auch ausdrücklich zum Strafantrag gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.“

Schlimmer noch: Zahlreiche Betroffene dürften noch überhaupt nicht bemerkt haben, dass sie voraussichtlich einem Betrug aufgesessen sind und warten voraussichtlich noch auf den von der Saxonia in Aussicht gestellten Börsengang im Juni 2009. „Auch mit der Namensgebung „Saxonia Sparkasse Inc“ soll Betroffenen wahrscheinlich leider vorgetäuscht werden, dass hinter dem Börsengang mit einer –angeblichen- Sparkasse ein angesehenes Institut stehen soll,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Der BSZ e.V. hat bereits umfangreiche Recherchen in den 3 Ländern Schweiz, Deutschland sowie USA aufgenommen, erste viel versprechende Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Saxonia Sparkasse Inc." anschließen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Mai 29, 2009

Nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers:

Verschiedene Banken scheinen nunmehr doch bereit, geschädigte Lehman-Anleger zu entschädigen.

Mehr als acht Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers kommt erneut Bewegung in den Fall. Wie gestern bekannt wurde ist nunmehr auch die Citibank bereit, einzelne Lehman-Anleger zu entschädigen.

Wie von verschiedenen Verbraucherverbänden mitgeteilt wurde, bedient sich die Citibank für diese Entschädigung eines sogenannten Punktesystems, anhand dessen die einzelnen Lehman-Anleger erkennen können, ob und in welcher Höhe sie eine Schadenskompensation zu erwarten haben.

Auch andere Banken und Sparkassen zeigen sich in einigen Fällen durchaus vergleichsbereit. "Wir konnten bereits in den vergangenen Monaten für einige unserer Mandanten außergerichtliche Vergleiche mit verschiedenen Banken und Sparkassen aushandeln" führt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich aus.

Allerdings soll auch nicht verschwiegen werden, dass in einigen anderen Fällen lediglich scheinbar standardisierte Ablehnungsschreiben von einzelnen Banken versandt wurden.

"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich bei diversen Gerichten Klage gegen die beratenden Banken eingereicht" führt Rechtsanwalt Steffen Liebl weiter aus. Andere Klagen seien in Vorbereitung.

Da Ansatzpunkt für den geltend zu machenden Schadensersatzanspruch immer die individuelle Beratung ist, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise der so genannten "Lehman-Fälle". Lehman-Geschädigte, die sich falsch beraten fühlen, sollten in jedem Fall eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, um das Bestehen von Ansprüchen prüfen zu lassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Mai 28, 2009

Hamburger Sparkasse AG narrt Lehman-Anleger

Viele Lehman-Geschädigte haben von der Hamburger Sparkasse AG ein brandgefährliches Angebot zur Vertretung der Forderungen im Insolvenzverfahren erhalten. Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte rät dringend von dem Angebot ab.

Im Einzelnen:
Die Hamburger Sparkasse AG hat viele der von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Lehman-Geschädigten angeschrieben und die "Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer [der Anleger] Ansprüche" in den Insolvenzverfahren der Lehman-Gesellschaften angekündigt. Für die Annahme des Angebots hat die Sparkasse den Anlegern eine Frist von drei Wochen gesetzt.

Das Angebot ist brandgefährlich. Denn die Anleger sollen mit der Hamburger Sparkasse AG einen "Kauf- und Übertragungsvertrag" abschließen. Und nach Ziffer 1. des Vertrags verkauft und überträgt der Anleger "seine Eigentumsrechte und/ oder seine Herausgabeansprüche einschließlich aller Forderungen und Rechte bezüglich des Zertifikats". Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung laufen die Anleger Gefahr, etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Hamburger Sparkasse AG im Zusammenhang mit der Vermittlung der Zertifikate wegzugeben. Deshalb raten wir allen Anlegern dringend davon ab, diesen Vertrag zu unterzeichnen."

Unabhängig davon begrüßt BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte das Bemühen der Sparkasse, die Schäden der Anleger durch die Vertretung in den Insolvenzverfahren zu verringern. Rechtsanwalt Gröpper: "Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Anleger die Forderungen aus und im Zusammenhang mit den Zertifikaten behalten. Es gibt für uns keinen nachvollziehbaren Grund für die Übertragung aller Ansprüche."

Schließlich ist das jeweilige Kreditinstitut in vielen Fällen ein möglicher Gegner, an dem sich die Anleger schadlos halten können, wenn sie falsch beraten wurden. Diese Möglichkeit sollten sie nicht grundlos aufgeben, zumal es wahrscheinlich die einzige Chance ist, das Geld oder zumindest einen wesentlichen Teil des Geldes zurückzubekommen. Im Insolvenzverfahren kann jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Dinge allenfalls mit einer sehr geringen Quote gerechnet werden.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt seit mehreren Jahren bundesweit ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Sie betreut über 200 Lehman-Anleger und vertritt ihre Ansprüche vor allem gegen die Hamburger Sparkasse AG, die Dresdner Bank AG und die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA. Sie hat bereits Ende letzten Jahres die ersten Klagen gegen die Kreditinstitute eingereicht.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Mai 27, 2009

Steuernachzahlung bei KGAL Fonds Nr. 131

Im Frühjahr dieses Jahres haben die bayerischen Finanzbehörden mitgeteilt, dass sie die anfänglichen Verlustzuweisungen bei einigen Medienfonds, insbesondere der großen Anbieter wie Hannover Leasing, KGAL und LHI weitgehend aberkennen wollen.

Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Zahlreiche Medienfondanleger sind auf Grund dieses Vorgehens der Finanzbehörden stark beunruhigt, weil ihnen nun erhebliche Steuernachzahlungen drohen.

Laut Mitteilung vom fondstelegramm wurde die Betriebsprüfung für den KGAL Fonds Nr. 131 nunmehr abgeschlossen. Wie das fondstelegramm weiter mitteilt, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist. Die Verlustzuweisung für das Startjahr 2001 reduziert sich somit von 100 % auf 13 %. Dies bedeutet auf Fondsebene, dass der Fonds Gewerbesteuern nachzuzahlen hat und auf Anlegerebene, dass auf die einzelnen Anleger Steuernachzahlungen zukommen werden.

Es steht zu erwarten, dass die Fondsgesellschaft gegen die Änderung des Grundlagenbescheides vorgehen wird, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger verschiedener Medienfonds vertritt.

Dem Anleger selbst steht die Möglichkeit offen, überprüfen zu lassen, ob ihm bei Erwerb der jeweiligen Beteiligung die Risiken vom Berater offen gelegt wurden. So hat der Berater beispielsweise auf Verlustrisiken oder auf die erschwerte Handelbarkeit hinzuweisen. Unterblieben entsprechende Risikohinweise, so kann der Anleger grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen, die zu einer Rückabwicklung der Fondsbeteiligung führen.

Bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags kann ein Schadenersatzanspruch auch auf eine unterbliebene Mitteilung sog. kick-back-Zahlungen gestützt werden. Bei Kick-back-Zahlungen handelt es sich um versteckte Provisionen, die nicht selten von Seiten des Fonds an die Berater bzw. an die beratenden Banken bezahlt wurden. Viele Anleger waren der Auffassung, der Berater würde nur das Agio bzw. einen Teil davon erhalten, vielfach waren die Provisionen aber deutlich höher. Der Bundesgerichtshof hat daher mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) festgehalten, dass es bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages grundsätzlich einen Pflichtenverstoß darstellt, wenn der Anleger nicht auf diese versteckten Provisionszahlungen hingewiesen wird.

Ferner hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit darlehensfinanzierten Fondsbeteiligungen eine für Anleger positive Entscheidung erlassen. In seinem Urteil vom 10.03.2009, Az.: XI ZR 33/08, hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass auch bei nur teilweise fremdfinanzierten Beteiligungen der Anleger von der kreditgebenden Bank sein Eigenkapital zurück erhält und keine Darlehensraten mehr begleichen muss, wenn er den Kreditvertrag widerruft. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Anleger keine oder eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung unterzeichnet hat und dass die Fondsbeteiligung und der Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft darstellen.

Jene Anleger, die bezüglich ihrer Medienfondsbeteiligung unsicher sind, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „KGAL Fonds" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Mai 26, 2009

wahl + partner GmbH – BSZ e.V. Vertrauensanwälte erstreiten weitere Urteile vor dem Landgericht Stuttgart

Die Firma wahl + partner sowie deren Geschäftsführer Hartmut Wahl haben in der letzten Zeit alles andere als eine gute Figur abgegeben.

So hat Hartmut Wahl die Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH ihr Geld in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen anvertraut haben, hinsichtlich der auslaufenden Beteiligung immer wieder vertröstet. Keiner werde Geld verlieren, die Auszahlung würde sich lediglich verzögern, so Wahl noch Ende letzten Jahres.

Entweder hat Herr Wahl die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Firma wahl + partner GmbH nicht gekannt, oder völlig unzutreffend eingeschätzt. Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart kommt es darauf jedenfalls nicht an. In mehreren von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Prozessen vor dem Landgericht Stuttgart wurde Anlegern nunmehr Schadensersatz sowohl gegenüber der Firma wahl + partner GmbH, als auch gegenüber dem Geschäftsführer, Herrn Hartmut Wahl, zugesprochen; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt, dass die Anleger durch die beschönigenden Aussagen im Prospekt getäuscht worden sind. Die Tatsache allein, dass im Emissionsprospekt das Totalverlustrisiko genannt wird, reicht nicht aus. Schließlich muss dieses Risiko bewertet werden können und das ist nach unserer Auffassung mit dem Prospekt nicht möglich gewesen.“

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wahl und Partner anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.