Mittwoch, Juli 24, 2013

Der BSZ® e.V.(Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein) ist seit über 15 Jahren ein  unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein und eine eingetragene Schutzmarke der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  beiträgt, das Vertrauen  in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt und informiert.


Durch ein  operatives Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® Interessengemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt. Er informiert kompetent und rechtzeitig die Kapitalanleger bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Es ist für jeden Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten. Vielen Anlegern ist, wie die Erfahrungen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte zeigen, bis heute nicht bewusst, welche Risiken einzelne Anlagen zeitigen. Nicht zuletzt um diesen Personen eine Unterstützung anzubieten ist die Tätigkeit des BSZ® e.V. auf diesem Gebiet sehr positiv einzuschätzen, denn die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.

Die Stärke einer Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen voranzutreiben  und eventuelle notwendige Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass  mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen  zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.

Die BSZ® Interessengemeinschaften werden ausschließlich durch renommierte Anlegerschutzanwälte vertreten. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll wahrnehmen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Telefax 06071- 9816829
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E-Mail BSZ-eV@t-online.de 

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Dienstag, Juli 23, 2013

Eröffnung des Insolvenzverfahrens der MS ,,Pampero"

Wie nun bekannt wurde, wurde für die Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Pampero" vor dem Amtsgericht Nordenham am 26.06.2013 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet (7 IN 5/13). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Beyer bestellt.


Überraschend ist die Insolvenz dieses Schiffsfonds aber keineswegs. Die MS ,,Pampero" hatte bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, erst am 12. Februar 2013 war bereits die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden.

Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.

,,Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
  • BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Schiffsfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne für betroffene Anleger die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds! Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS ,,Pampero"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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POC - Proven Oil Canada - plant die Umstrukturierung der Beteiligungsgesellschaften.

Die Unternehmensgruppe POC plant die Umstrukturierung der jeweiligen Beteiligungen. Die Objektgesellschaften sechs einzelner Fonds auf kanadischer Seite sollen in eine Gesellschaft - eine sogenannte Master LP - zusammengeführt werden.


Was ist der Hintergrund?

Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der Unternehmensgruppe POC - Proven Oil Canada -  um den Anbieter für Öl- und Gasbeteiligungen in Kanada. Die POC bietet seit 2008 am deutschen Markt Kapitalanlageprodukte - zunächst direkt über den kanadischen Anbieter Conserve Oil Corporation (COC), Calgary, später durch 100% deutsche Tochterunternehmen - an. Die POC investiert ausschließlich in bereits produzierende Öl- und Gasquellen in Kanada, die über extern bestätigte Reserven verfügen. Investiert wird nicht nur in die laufende Produktion, sondern auch in zukünftige, noch nicht ausgeschöpfte Fördervolumen.

Medienberichten zufolge wurden Anfang Juni die Anleger darüber informiert, dass die Unternehmensgruppe POC beabsichtigt, die kanadischen Objektgesellschafen von sechs Fonds in eine Gesellschaft zusammen zu führen.

Es soll sich um die Objektgesellschaften der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG, der POC Eins GmbH & Co. KG, der POC Zwei GmbH & Co. KG, der POC Growth GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG handeln.

Demnach sollen in Zukunft anstelle von sechs kleinen nunmehr eine große Master-Gesellschaft die jeweiligen Objektgesellschaften verwalten. Nach Angaben der Unternehmensgruppe POC sollen sich hierdurch u.a. Synergien ergeben und Sparpotenziale erschlossen werden.

,,Es besteht die Vermutung, dass der eigentliche Hintergrund der beabsichtigten Verschmelzung vielmehr darin zu sehen ist, dass Liquiditätsengpässe einzelner Investitionsgesellschaften geschlossen werden sollen" erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Medienberichten zufolge wurden vielen Anlegern mitgeteilt, dass insbesondere aufgrund des niedrigen Gaspreises erst in den nächsten zwei Jahren eine profitable Förderung erwartet wird. Demnach ist derzeit eine profitable Gas-Förderung nicht möglich.

Darüber hinaus sollen nach Medienberichten der Geschäftsführung der neu zu schaffenden Gesellschaft weitreichende Kompetenzen, wie etwa die Veräußerung von Öl- und Gasquellen ohne die vorherige Zustimmung der Anleger, verschafft werden.

,,Die aktuellen Entwicklungen geben aus unserer Erfahrung mit vergleichbaren Fällen Anlass zu der Besorgnis, dass das eingesetzte Kapital der Anleger in Gefahr ist" erläutert Rechtsanwalt Stefan Hösler. ,,Es besteht ebenfalls die Gefahr, dass nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen wieder an die jeweilige Beteiligungsgesellschaft zurück zu zahlen sind" so Rechtsanwalt Hösler weiter.   

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen.

Nach der Erfahrung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte können bei Beratungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von geschlossenen Fondsbeteiligungen Schadenersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen. In vergleichbaren Fällen wurden die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger oftmals nicht über das Risiko des Totalverlustes, die praktisch nicht bestehende Veräußerbarkeit und die potentielle Rückzahlungsverpflichtung von Ausschüttungen aufgeklärt.

,Die Anleger sind - unabhängig davon, ob der Zusammenschluss der verschiedenen kanadischen Objektgesellschaften auf den Gesellschaftsversammlungen beschlossen wird - nicht rechtlos gestellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Fondsbeteiligungen auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger - und objektgerecht zu beraten." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler.

Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds regelmäßig nicht geeignet.

Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen oder auch auf die sog. kick-backs. Eine Hinweispflicht bei Vorliegen dieser versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hält der Anleger die Fondsbeteiligung noch, so kann er den eingesetzten Betrag und einen entgangenen Gewinn fordern und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsbeteiligung an.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Montag, Juli 22, 2013

Bundesweite Niederlagenserie für Clerical Medical.

Die Serie der gerichtlichen Niederlagen für die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. reist nicht ab. Alleine in den letzten 6 Wochen konnten sich zahlreiche Mandanten, die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte aus Heidelberg/Berlin vertreten wurden, über gewonnene Prozesse freuen. Dabei konnten Urteile vor dem


-    LG Bremen, Urteil vom 06.06.2013, Az.: 2-O-2469/12
-    LG Oldenburg, Urteil vom 14.06.2013, Az.: 13 O 2157/12
-    LG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013, Az.: 8 O 455/11
-    LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 14.06.2013, Az.: 2 O 71/10 M
-    LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2013, Az.: 2 O 443/09
-    LG Wiesbaden, Urteil vom 02.07.2013, Az.: 8 O 188/11

erstritten werden (alle noch nicht rechtskräftig). Dabei ging es sowohl um Schadensersatz für die Anleger, d.h. also eine Rückabwicklung der Verträge, als auch um Erfüllungsansprüche, bei denen die Entscheidung des LG Bremen hervorzuheben ist, welches den Erfüllungsanspruch ohne Beweisaufnahme zugesprochen hatte.

Eine besonders erwähnenswerte Entscheidung wurde zudem von Herrn Rechtsanwalt Hans Witt vor dem
-    OLG Frankfurt, Urteil vom  05.07.2013, Az.: 24 U 131/11

erstritten, die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. RA Witt sagt zu dem Urteil: "Das Verfahren war zunächst vor dem LG Darmstadt verlorengegangen, und das Oberlandesgericht Frankfurt wollte noch im November 2011 die Berufung durch Beschluss zurückweisen. Das hätte bedeutet, dass nach Ansicht des OLG Frankfurt die Berufung keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, unser Mandant hätte damit endgültig verloren. Nach Fertigung eines umfangreichen Schriftsatzes hat sich das OLG Frankfurt überzeugen lassen, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dabei hat das OLG Frankfurt inzwischen seine Rechtsauffassung komplett geändert und Schadensersatz zugesprochen. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das OLG Frankfurt nicht einmal eine Beweisaufnahme für erforderlich gehalten hat. Unser Mandant hat daher seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen können und kann jetzt seine EuroPlan-Beteiligung rückabwickeln."

Im Rahmen der genannten Prozesse sind zahlreiche fremdfinanzierte Modelle betroffen, so u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, aber auch ein Fall, der nicht fremdfinanziert war (LG Bremen).

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Witt weist anschließend auf folgenden Punkt hin:
"Nach wie vor ist die Bearbeitung dieser Fälle keineswegs ein Kinderspiel und ein gewonnener Prozess keineswegs eine Selbstverständlichkeit, insbesondere deshalb, weil die Fälle teils sehr unterschiedlich gelagert sind. Trotz der positiven Entscheidungen des BGH (u.a. Urteil vom 11.07.2012, Az.: 151/11) im letzten Jahr sollen immer noch Verfahren von Kunden verloren gehen. Es ist in diesen Fällen besonders wichtig, den sicher schwierigen tatsächlichen und auch rechtlichen Komplex zu durchschauen. Das gelingt an sich nur, wenn man sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Zudem ist nach wie vor die Verjährung zu beachten."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte zählen bundesweit seit Jahren zu den führenden Kanzleien in diesem Bereich. Dies wird neben den bundesweit erzielten gerichtlichen Erfolgen auch bestätigt durch die öffentliche Wahrnehmung, u.a. anhand zahlreicher Presseveröffentlichungen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Financial Times Deutschland, Managermagazin, Wirtschaftswoche, Versicherungstip).
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Clerical Medical (CMI)  " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, Juli 20, 2013

Aufsichtspflichtverletzung der BAFiN im Fall concept 1, Inh. Jens B.? Staatshaftung für Anleger in Aussicht!

Viele Anleger der Concept 1 Unternehmensberatung Vermögensberatung deren Inhaber  Herr Jens B. war, suchen nun nach dessen Inhaftierung Hilfe und wollen ihr investiertes Geld zurück. Es geht in Summe um Millionen.


Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ging die concept 1 bereits seit 1999 ihren Geschäften nach. Insbesondere der Handel mit sogenannten Inhaberaktien schien vorzüglich zu laufen. Den Kunden wurde hierbei die Möglichkeit geboten, so genannte Mitarbeiteraktien von DAX- Unternehmen weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben und in Depots bis zum Ablauf der Haltefristen zu verwahren. Verkäufer dieser Mitarbeiteraktien sollten Mitarbeiter der jeweiligen DAX-Unternehmen sein. Diese Aktien sollten dann nach Ablauf der jeweiligen Sperrfrist zum Börsenpreis verkauft werden. Als garantierte Rendite wurde den Anlegern mindestens 20 % versprochen. Diese Rendite sollte über bestimmte abgeschlossene Versicherungen garantiert sein.

Die für dieses Kommissionsgeschäft notwendige Erlaubnis der Concept 1 bzw. des Herrn B. nach dem Kreditwesengesetz lag dabei genauso wenig vor, wie die Erlaubnis zu den verschiedenen Einlagegeschäften die die concept 1 bzw. Herr Jens B. ebenfalls parallel noch betrieb. Der BSZ e.V. hatte hierüber bereits berichtet.

Fachanwalt für Steuerrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) aus der Fachanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen in Jena welcher geschädigte Anleger der concept 1 vertritt, liegen nun erste Anhaltspunkte dafür vor, dass die Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht versagt haben könnte.

Nach Informationen von Dr. Morgenstern wusste die BAFiN bereits seit Jahren von den verbotenen Geschäften der concept 1 bzw. von Herrn Jens B. Dennoch ist die BAFiN nicht eingeschritten und hat die verbotenen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz unterbunden bzw. die Rückabwicklung angeordnet. Dies wäre nach Ansicht von Dr. Morgenstern aber ihre Pflicht als Aufsichtsorgan gewesen.
  • Eine mögliche Konsequenz aus einer Pflichtverletzung könnte sein, dass die geschädigten Anleger dann Haftungsansprüche gegenüber der BAFiN geltend machen könnten. Ihnen stünde hierdurch eine mögliche solvente Schuldnerin für ihre Ansprüche zur Verfügung.  Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Daher bestehen aufgrund der vorliegenden Tatsachenlage sehr gute Gründe für  die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft ,,Concept 1" anzuschließen und von einer starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andre Morgenstern

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.


Freitag, Juli 19, 2013

Dubai Sports City KG - Anleger sollen Ausschüttungen quartalsweise zurückbezahlen

Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals: Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG -  sollen Ausschüttungen quartalsweise zurückbezahlen.


Nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der  Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - Anfang Juli 2013 folgendermaßen angeschrieben: ,,Wir als Treuhandgesellschaft sind nun aufgefordert, die Rückzahlung mit diesem Schreiben einzuleiten und den Eingang der Gelder auf unserem Treuhandkonto zu überwachen." Den Anlegern wird für die Rückzahlung der ersten Ausschüttungsrate eine Frist bis zum 03.08.2013 gesetzt.

Ausgangspunkt für diese Rückforderung von Ausschüttungen ist, dass die Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG am 24.06.2013 beschlossen hat, dass sich die Gesellschafter verpflichten, die von der Fondsgesellschaft erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Es wurde außerdem beschlossen, dass Ausschüttungen, die durch einen Gewinn der Gesellschaft nicht gedeckt waren, als Entnahmen der Pflichteinlage behandelt und von der Dubai Sports City GmbH & Co. KG zurückgefordert werden können.

Im Protokoll der Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG vom 24.06.2013 heißt es, dass es die aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft unumgänglich mache, weitere geleistete Ausschüttungen zurückzufordern, um eine Insolvenz der Gesellschaft in diesem Stadium zu vermeiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten bereits Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist und etwaige Gegenansprüche/ Ansprüche auf Schadloshaltung gegen Dritte bestehen.

Es kommen vor allem Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater/ Beratungsgesellschaften in Betracht. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater/Anlagevermittler im Rahmen des Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Anlagerisiken aufzuklären.

Hier hat sich durch Mandantengespräche bereits herausgestellt, dass Anleger, die eine Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG gezeichnet haben, von Seiten der Anlageberater/Anlagevermittler nicht auf die besonderen Risiken einer Kommanditbeteiligung, insbesondere das vorliegende Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen, hingewiesen wurden, erklärt Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Linz.

Sollte der Fall so liegen, kann der betroffene Anleger gegenüber dem Anlageberater und/oder der Anlageberatungsgesellschaft einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung geltend machen. Dieser ist dahin gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht erworben. Weiter ist der Anlageberater im Falle des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung freizustellen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Dubai Sports City KG"  gegründet. Anleger die sich falsch beraten fühlen, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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München Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III : Vergleich

Zahlreiche Anleger, die in den München Fonds II und/oder III investiert haben, müssen aufgrund der Fondsinsolvenzen mit Verlusten bis hin zu einem Totalverlust rechnen. Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin ist es bereits gelungen, Mandanten zu Schadenersatz zu verhelfen.


Viele Anleger waren schockiert, als sie von den Insolvenzen der München Fonds II und III erfuhren. So erging es beispielsweise auch einer von dieser Kanzlei vertretenen Anlegerin. Die Anlegerin war vor allem deshalb überrascht, weil ihr nach deren Ausführungen der München Fonds III als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Ferner wurde nach Mitteilung der Anlegerin mit den Erfahrungen des Initiators, dem zukunftsträchtigen Immobilienmarkt München sowie mit garantierten Ausschüttungen geworben.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Investment aber um eine Kapitalanlage mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust. Darüber hinaus ist der Verkaufsprospekt des München Fonds III nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte nicht plausibel. Da sich die Anlegerin nicht zutreffend beraten fühlte, beauftragte sie die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.

Im Rahmen der darauf hin folgenden mündlichen Verhandlung teilte das Gericht mit, dass es dazu neige, die Auffassung der CLLB Rechtsanwälte hinsichtlich der fehlerhaften Beratung und der Plausibilitätsmängel des Prospektes zu folgen und riet daher dem Beratungsunternehmen dringend an, sich mit der Klägerin vergleichsweise zu einigen. Dies führte schließlich dazu, dass die Anlegerin im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil des in den München Fonds III investierten Kapitals erstattet bekam.

Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber den Beratern/Vermittlern kommen Ansprüche gegen weitere Anspruchsgegner in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat kürzlich Klage gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer beim Landgericht München I eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die unserer Kanzlei zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer bestehen. Unsers Erachtens ist der Verkaufprospekt, auf deren Grundlage viele Anleger den Fonds gezeichnet haben, aus mehreren Gründen fehlerhaft. Auch haben wir Ansatzpunkte dafür, dass die Kontrolle der Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen - egal ob gegen den Anlageberater oder die Treuhandkommanditistin / Mittelverwendungskontrolleurin oder deren Geschäftsführer - erhält der Anleger grundsätzlich das gesamte eingesetzte Kapital abzüglich Ausschüttungen zurück.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der bereits zahlreiche München Fonds Anleger vertritt, rät daher allen betroffenen Investoren, die sich mit dem Verlauf der Beteiligung nicht zufrieden geben wollen, mögliche Schadensersatzansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Zu beachten gilt es hierbei, dass - zumindest teilweise - Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31.12.2013 zu verjähren drohen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus solchen Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft München Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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