Mittwoch, Juli 06, 2011

K & K Royal: Kai Uwe Klug verhaftet! BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft!

Chef von K & K Royal Basement, Kai Klug, sowie diverse andere Verantwortliche verhaftet! Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs! Geschädigte Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Chef der Fa. K & K Royal Basement, Kai Uwe Klug, und diverse weitere Verantwortliche, sind in den letzten Wochen in Berlin verhaftet worden. Der Vorwurf lautet unter anderem auf bandenmäßigen Betrug.

Kai Klug, der unter anderem durch seinen luxuriösen Lebenswandel mit Luxuskarossen wie Rolls Royce, Maserti, Ferrari etc., von sich reden gemacht hatte, verkaufte z.B. unter den Firmennamen K & K Royal Basement oder Steuerleuchte GmbH Wohnungen an Anleger. Dabei sollten die Wohnungen nach Angaben der Vermittlertruppe um Kai Klug gut für die Altersvorsorge geeignet sein und sich die Finanzierung durch die Mieteinnahmen teilweise selber tragen.

In Wirklichkeit handelte es sich bei den Wohnungen, die von der Vertriebsgruppe um Herrn Klug verkauft wurde, in der Regel um weit überteuerte Wohnungen, bei denen die Erwerber in der Regel hohe monatliche Zuzahlungen zu befürchten hatten, teilweise mussten die Anleger, denen die Wohnungen verkauft wurden, nach einiger Zeit Privatinsolvenz anmelden. Vielen Anlegern war dabei gleich eine Finanzierung bei diversen Banken mitvermittelt worden.

Die aktuellen Ereignisse um Kai Uwe Klug und die von ihm betriebenen Firmen haben den BSZ e.V. dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft „K & K Royal Basement“ ins Leben zu rufen, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen gerade für die betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, aber auch gegen die finanzierenden Banken.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „K & K Royal Basement“ anschließen.

Bildquelle: ©Rike/PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Juragent AG – Anlegeransprüche auch gegen die Treuhänderin

Mehrere Zivilkammern des Landgerichts Berlin bestätigen mittlerweile Anlegeransprüche auch gegen die Treuhänderin.

Nachdem die 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Treuhänderin der Juragent Fonds, die Treukommerz Beratungs- und Treuhand GmbH, in der Vergangenheit schon mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt hatte, bestätigte nun auch die 38. Zivilkammer in einem weiteren Verfahren die Anlegeransprüche.

"Damit steht den Klägern nicht nur die Juragent AG, sondern darüber hinaus auch ein weiterer Anspruchsgegner, nämlich die Treuhänderin, zur Zahlung von Schadensersatz zur Verfügung", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Schadens-Ersatzansprüche der Anleger auch wirklich realisieren lassen." Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bisher ist es CLLB gelungen, mehr als 100 Urteile gegen die Juragent AG / einzelne Juragent KGs, und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Die Vollstreckung der Urteile dauert derzeit noch an. Zwischenzeitlich liegen auch erste Beschlüsse des Kammergerichts Berlin vor, aus denen sich ergibt, dass die von CLLB-Rechtsanwälte eingereichten Klagen gegen die Juragent AG und den ehemaligen Vorstand vollumfänglich erfolgreich sein werden.

Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen haben sich bisher einzelne Anleger, die von CLLB vertreten werden, dazu entschlossen, sich auf Basis von 50% der Anlagesumme mit der Juragent AG zu einigen. Und hier sind auch schon Zahlungen erfolgt.

Auch insoweit ist eine etwaige Forderung gegen weitere Anspruchsgegner von Vorteil: Anleger, die sich mit der Juragent AG, oder der Juraswiss AG bereits geeinigt haben, können die verbleibende Differenz zum insgesamt entstandenen Schaden gegebenenfalls noch gegenüber weiteren Haftungsgegnern, insbesondere der Treuhänderin, sowie gegenüber weiteren Verantwortlichen in der Angelegenheit "Juragent" geltend machen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun weiter.

In der Regel werden die damit verbundenen Kosten auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen, so dass betroffene Anleger das Bestehen und die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Juli 05, 2011

Mauscheln wird bestraft – OLG Hamm fordert Offenlegung von Vertriebsvereinbarungen

Oberlandesgericht Hamm führt die Rechtsprechung des BGH zu Aufklärungspflichten über Interessenkonflikte konsequent fort.

Mit Urteil vom 24.05.2011 wies das Oberlandesgericht Hamm die Berufung der in erster Instanz unterlegenen Sparkasse Dortmund zurück. Die Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass die Sparkasse Dortmund bei der Beratung und Empfehlung hinsichtlich des streitgegenständlichen geschlossenen Medienfonds nicht über eine eigene vertragliche Verpflichtung gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin aufklärte. Das Urteil gegen die Sparkasse Dortmund vom 24.05.2011 ist unter Az. 34 U 95/10 einzusehen.

In seiner Begründung führt das Oberlandesgericht aus, dass durch die vertragliche Bindung zur Fondsgesellschaft und deren Vertriebspartnerin der Interessenkonflikt der Sparkasse Dortmund weiter verstärkt wurde, da diese nicht uneingeschränkt die Anlegerinteressen ihres Kunden wahrnehmen konnte, sondern dabei stets auch diejenigen der Fondsgesellschaft und ihrer Vertriebspartnerin im Blick zu halten hatte. Über diesen Umstand hätte die Sparkasse Dortmund aufklären müssen. Das tat sie schuldhaft nicht und ist dem betroffenen Anleger zum Schadensersatz in Höhe der Zeichnungssumme nebst Agio, steuerlichen Nachzahlungszinsen und entgangenem Gewinn in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit Zeichnung verpflichtet. Darüber hinaus hat sie dem Anleger Prozesszinsen zu zahlen.

Marco Buttler, Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, der den Kläger vor dem Oberlandesgericht vertrat: „Das Oberlandesgericht führt damit konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Aufklärungspflicht über Interessenkonflikte der Banken und Sparkassen fort. Solche liegen nicht nur in der Vereinnahmung von sogenannten Rückvergütungen, sondern können sich auch aus Vertragsverflechtungen mit Dritten ergeben. Und gerade solche Vergütungs- und Vertriebsvereinbarungen zwischen Emittentenseite und Bankseite werden in der Praxis regelmäßig geschlossen.“

Auch an der Ursächlichkeit dieser Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung hatte das Oberlandesgericht keine Zweifel, da die Sparkasse Dortmund die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers nicht entkräften konnte. Insbesondere führte das Oberlandesgericht in diesem Zusammenhang aus, dass es nicht vorstellbar sei, dass ein Anleger selbst im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung über solch einen Umstand, der die Zuverlässigkeit der Beratung per se in Frage stellt, die Anlage nichtsdestotrotz auf Empfehlung der Sparkasse Dortmund erworben hätte.

Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marco Buttler

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Südfinanz Holding AG: BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB schließen Vergleiche für Anleger

Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit einem Nennwert in Höhe von je 100,00 Euro, emittiert werden. Seit dem Zinstermin November 2010 kam es zu einer bis heute andauernden Verzögerung der Zinszahlung.

Nachdem die Südfinanz Holding AG trotz Zahlungsaufforderung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte keine Zahlungen geleistet hatte, reichte die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei für mehrere Dutzend Anleger Klage bei den Landgerichten München und Regensburg ein. Anfang Juni äußerte das Landgericht München I in einem der Verfahren gegen die Südfinanz Holding AG in einer vorläufigen Rechtsansicht, derzeit von einer Begründetheit der Klage auszugehen.

„Inzwischen haben wir für unsere Mandanten mehrere Vergleiche mit der Südfinanz Holding AG geschlossen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die bereits zahlreiche Gläubiger der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG vertritt. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft, zeitnah 80 % des Nominalbetrages der von dem Anleger gehaltenen Anleihe zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihe. Sollte dies der Südfinanz Holding bis zum vereinbarten Stichtag nicht gelingen, wird ein sofortiger Zahlungsanspruch in Höhe von 100 % des Nominalbetrages fällig.

„Sollte die Südfinanz Holding trotz Vergleichabschlusses nicht freiwillig zahlen, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten“, so Rechtsanwalt Luber, der den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG rät, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG anschließen.

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WBG Leipzig-West AG: BSZ e.V.-Anwälte erstreiten Schadensersatz vor dem OLG FFM

Spitzenerfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Rohde & Dr. Späth: Erstes Urteil in Deutschland auf Schadensersatz vor dem OLG Frankfurt/Main gegen Vorstand Klusmeyer und Hauptaktionär Schlögel erstritten!

Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG gab seit 1999 Inhaber-Teilschuldverschreibungen heraus. Am 19.06.2006 musste der frühere Vorstand Klusmeyer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, allein die Verbindlichkeiten gegenüber den fast 30.000 geschädigten Anleihezeichnern beliefen sich auf ca. 250 Mio. Euro, sowohl das Insolvenzverfahren als auch die strafrechtliche Aufarbeitung sind bis heute nicht abgeschlossen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhob die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth für eine Vielzahl von Anleihegläubigern Schadensersatzklagen gegen den früheren Vorstand Pierre Klusmeyer, den Hauptaktionär Jürgen Schlögel sowie die Wirtschaftsprüfer, die Klagen wurden mit Prospekthaftungsansprüchen und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung begründet.

In zwei von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführten Berufungsverfahren hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main auf und verurteilte den früheren Vorstand Pierre Klusmeyer und den Hauptaktionär Schlögel zur Schadensersatzleistung (OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 21.06.2011, Az. 5 U 51/10 und 5 U 103/10, beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen).

Soweit dem BSZ e.V. bekannt, handelt es sich damit um die ersten Urteile in Deutschland, in denen der Vorstand und Hauptaktionär der WBG Leipzig-West AG zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, Partner der Kanzlei Rohde & Späth, der die Anleger in diesem Verfahren vertreten hat, hat von Anfang an die Auffassung vertreten, dass die Zeichner im Prospekt über die Bedeutung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages hätten aufgeklärt werden müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt: Der Prospekt verschweige die Abhängigkeit der Rückzahlung vom Leistungswillen und von der Vermögenslage des Hauptaktionärs. Über dessen Vermögensverhältnisse und Verwendungsabsichten lasse der Prospekt den Anleger im Unklaren. Der Anleger habe so das wahre Risiko der Anlage nicht erkennen können.

Die Urteile zeigen ganz klar, dass Anleger der WBG Leipzig-West AG Chancen auf Schadensersatz haben, insbesondere rechtsschutzversicherte Anleger sollten prüfen, ob es Sinn macht, ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen.

Geschädigte WBG-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft WBG Leipzig-West AG anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juli 02, 2011

K1-Fonds: 1 Jahr Tod von Dieter Frerichs auf Mallorca!

Zahlreiche Geschädigte wollen Strafanzeige auf Mallorca stellen! Mallorca Zeitung berichtet über geplante Mallorca-Aktion der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

Vor einem Jahr, am 03. Juli 2010, ist Dieter Frerichs, Geschäftspartner von Helmut Kiener, der die K1-Fonds von Mallorca aus mit verwaltet hat, auf Mallorca durch einen Schuss aus einer Pistole bei seiner geplanten Festnahme durch die Polizei ums Leben gekommen. Die Polizei hat dabei die Angabe gemacht, dass Frerichs, als die Polizei in Palmas Viertel Cala Major angerückt sei, Frerichs mit einer Pistole ins Meer gesprungen sei und sich selber dabei in den Kopf geschossen habe, wobei er 2 Stunden später im Krankenhaus starb.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben bereits vor einigen Wochen recherchiert, dass Dieter Frerichs einige Zeit vor seinem Tod einige Immobilien auf ihm nahe stehende Personen übertragen haben dürfte, auch die Mallorca Zeitung beschäftigt sich in ihrer aktuellen Ausgabe vom 30. Juni 2011 mit dem tragischen Tod von Dieter Frerichs und den geplanten Aktivitäten der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth:

Der Berliner BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird in der Mallorca Zeitung folgendermaßen zitiert:
„Herr Frerichs hat vor seinem Tod mehrere Immobilien auf ihm nahestehende Personen übertragen, auf seine Lebensgefährtin und deren Sohn.“ Beide seien zudem Aktionäre der Administrationsgesellschaft FISI gewesen und damit in die Verwaltung des Anlage-Fonds involviert gewesen. Gegen sie werde nun voraussichtlich bis Ende Juli Strafanzeige gestellt. Späths Verdacht: Bereicherung an „“inkriminierten Geldern“. Der Anwalt verweist zudem darauf, dass gemäß Artikel 109 des spanischen Strafgesetzbuches im Rahmen des Strafverfahrens auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche mit geprüft würden.“

Ganz richtig führt die Mallorca Zeitung aus, dass auf Mallorca offensichtlich die Schaltzentrale des größten Anlage-Flops Europas war. „In einem Büro am Rathausplatz wurden bis Ende 2009 Anrufe von Anlegern entgegen genommen. Nach der Verhaftung von Kiener in Deutschland und rechtzeitig vor einer Hausdurchsuchung auf Mallorca wurde das Büro leer geräumt,“ so die Mallorca Zeitung.

„Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Mallorca durch unsere geplante Strafanzeige nun endlich Licht in das Mallorca-Kapitel bringt, und prüft, ob den Geschädigten nicht Ansprüche zustehen könnten. Auch einige Konten von Herrn Frerichs in Deutschland und der Schweiz konnten wir ausfindig machen, wobei wir jedoch vermuten, dass diese bereits leer geräumt sein könnten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

Unklar sind auch die Besitzverhältnisse des Hauses in Cala Major, wo Frerichs gewohnt und sich nach Angaben der Polizei letztes Jahr erschossen hatte. Es ist wohl nicht auf Herrn Frerichs eingetragen, wobei die Besitzverhältnisse nur schwierig zu ermitteln sind, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte halten es aber nicht für ausgeschlossen, dass über diverse Offshore-Gesellschaften letztendlich doch Herr Frerichs als letzter Eigentümer angesehen werden könnte.

Die Strafanzeige auf Mallorca mit Anzeige der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten wird von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten voraussichtlich Ende Juli 2011 gestellt werden, die Ex-Frau von Dieter Frerichs, die bis zuletzt Kontakt zu ihrem Mann hatte, hat per E-Mail bestätigt, als Zeugin in dem Verfahren auszusagen und Licht in die Besitzverhältnisse zu bringen.

Auch die Forderungen in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kiener persönlich wurden inzwischen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten beim dortigen Insolvenzverwalter angemeldet.

Geschädigte K1-Anlager können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft K1 anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Juli 01, 2011

LG München II verkündet noch in der Sitzung "Stuhlurteil" zugunsten einer DG-Anlegerin

Nunmehr hat auch das Landgericht München II ein Urteil zugunsten einer DG-Anlegerin gesprochen.

Die Anlegerin ist Steuerberaterin und hatte sich in der Vergangenheit am DG-Fonds Nr. 30 beteiligt. Obwohl die Bank behauptete, die Anlegerin sei über den Umstand der Provisionszahlung informiert gewesen, verkündete das Landgericht noch in der Hauptverhandlung und ohne vorhergehende Beweisaufnahme das zugunsten der Anlegerin ausgefallene Urteil. Steuervorteile wurden nicht in Abzug gebracht.

"Das Urteil macht deutlich, wie eindeutig die Rechtslage betreffend der DG-Fonds mittlerweile ist", so der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, der auch dieses Urteil erstritt. "Trotz aller Versuche der Beratungsbanken mit hunderten Seiten von Schriftsätzen, das Gericht zu verwirren und zu täuschen, ist mittlerweile überdeutlich, dass DG-Anleger kein ernsthaftes Risiko einer Klageabweisung mehr zu fürchten brauchen. Insofern besteht auch keine Veranlassung, sich auf unangemessene 20%-Vergleiche oder ähnliches einzulassen", so Herr Dr. Schulze.

Betroffene Anleger sollten den Rat sachkundiger Rechtsanwälte, welche bereits Erfahrung mit DG-Prozessen haben, einholen und hierbei unbedingt die zum Jahresende drohende absolute Verjährung beachten.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt