Montag, November 22, 2010

Apollo – Medienfonds: Aufforderung zur Rückzahlung bisher erhaltener Ausschüttungen.

Rückforderungen der einzelnen Apollo-Medienfonds von an die Anleger der Apollo-Medienfonds gezahlten Ausschüttungen / "Vorabentnahmen" - BSZ - Vertrauensanwälte beraten betroffene Anleger.

In den letzten Tagen erhielten Anleger verschiedener Apollo - Medienfonds von den Beteiligungsgesellschaften eine Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen / "Vorabentnahmen" an die Beteiligungsgesellschaft zurückzubezahlen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, BSZ Vertrauensanwalt von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind Anleger nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rückzahlung verpflichtet.

Nach derzeitigem Kenntnisstand dürfte der Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen / Vorabentnahmen in vielen Fällen schon daran scheitern, dann Anleger nicht unmittelbar in das Handelsregister eingetragen sind, sondern über einen Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt sind.

Überdies wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Rückforderung von Ausschüttungen nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.

Diese fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit der Erwerbsempfehlung kann dem Rückforderungsbegehren im Hinblick auf geleistete Ausschüttungen / Vorabentnahmen nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entgegen gehalten werden.

Ungeachtet vorstehender Ausführungen ist überaus fraglich, ob die Haftungsvoraussetzungen der Anlegers nach §§ 171,172 HGB überhaupt bzw. in der geforderten Höhe vorliegen. Anleger sollten daher prüfen, ob Sie sich gegen die Forderungen nicht doch wirksam verteidigen können.

Die BSZ Vertrauensanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der verschiedenen Apollo - Medienfonds vertreten, beraten Anleger, ob diese im Einzelfall zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet werden können. Ansonsten werden derzeit natürlich auch Ansprüche gegenüber den jeweiligen Anlageberatern geprüft, die nach Auffassung von BSZ Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz die einzelnen Anleger auch über das Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen hätten aufklären müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht.

Ferner vertreten BSZ Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte zahlreiche Anleger gegen Banken, welche Beteiligungen an Apollo Medienfonds zum Erwerb empfohlen haben. Hier kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, sofern Anleger nicht über die der Bank zugeflossene Provision aufgeklärt wurden.

Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, November 19, 2010

Immer mehr geprellte Kapitalanleger setzen sich zur Wehr!

Jahrelang hat man den geschädigten Anlegern von interessierter Seite aus ständig den unsäglichen Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen sollte eingebläut um sich so vor rechtlicher Verfolgung zu schützen. Nun hat sich das Blatt gewendet!

Jedes Jahr finden Anlagebetrüger mehr und mehr Opfer. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden – auch Finanzspezialisten. Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse nachgelesen werden. Für die Milliardenschäden bei den Banken, Kapitalanlegern und Steuerzahlern zeichnen nicht nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer sondern oft auch die erste Garnitur der internationalen Anlagebetrüger-Clique verantwortlich. Diese „kriminelle Oberschicht“, die immer an ersten Adressen residiert, kann ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.

Wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind immer mehr geprellte Anleger mittlerweile doch bereit sich zu wehren. Laut BKA hat sich die Zahl von Anzeigen geprellter Kapitalanleger verdreifacht. Als mögliche Ursache für den Zuwachs nannte BKA-Präsident Jörg Ziercke die öffentliche Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Medien sowie die Aufrufe von Verbraucherschutzorganisationen zu Strafanzeigen gegen Anlagevermittler. Diese hätten "offenbar beim Bürger zu einer verstärkten Sensibilität geführt und das Anzeigeverhalten der Geschädigten beeinflusst", erklärte Ziercke.

Jahrelang hat man den geschädigten Anlegern von interessierter Seite aus ständig den unsäglichen Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen sollte eingebläut um sich so vor rechtlicher Verfolgung zu schützen. Darüber hinaus wurden und werden die Anlegerschutzanwälte von jenen Kreisen gerne als gierige Raffzähne diffamiert, Anlegerschutzvereine als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!

Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.de eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlegebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden.

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig. Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.

Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien nehmen viele dieser Kanzleien eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Geschädigte Kapitalanleger können sich online einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Foto: Logo des BSZ® e.V.

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 Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Erfolgsversprechendes Vorgehen gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften;

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend von Vergleichsabschlüssen ab, in welchen Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen die Berater / Beratungsgesellschaften verzichten.

Die von dem Landgericht Hamburg kürzlich dargelegte Rechtsauffassung der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG ist sowohl für ein Vorgehen gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG auch im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen die jeweiligen Berater bzw. die Beratungsgesellschaften als positiv zu bewerten.

Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.

Zwischenzeitlich konnten in einer Reihe von Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften erreicht werden, in zwei Fällen sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.

„Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger keinerlei Vereinbarungen unterzeichnen, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG " anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz


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Montag, November 15, 2010

Klage gegen UniCredit AG wegen fehlerhafter Beratung bei ALCAS-Medienfonds eingereicht.

Zahlreiche Anleger von Medienfonds mit Schuldübernahmeverträgen haben bereits unliebsame Post vom Finanzamt erhalten. Darin fordert die Behörde Steuernachzahlungen von den Anlegern. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat jetzt für einen Mandanten aus Bayern, der bereits im Mai entsprechende Steuerbescheide erhalten hatte, Klage gegen die UniCredit AG beim Landgericht München eingereicht. Mit der Klage nimmt der Kläger die UniCredit AG wegen Falschberatung auf Schadensersatz, etwa Freistellung von den Steuernachforderungen, in Anspruch.

Der Anleger hatte sich im Jahre 1999 nach Beratung der damaligen HypoVereinsbank AG an dem von der ALCAS GmbH initiierten Medienfonds MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG mit 100.000 DM beteiligt. Bei diesem Fonds hat die zum Konzern der UniCredit AG gehörende Vereins- und Westbank AG die Schuld des Lizenznehmers, der Paramount Pictures International, gegenüber der Fondsgesellschaft übernommen. Die UniCredit AG ist über die ALCAS GmbH beziehungsweise KGAL zudem mittelbare Mit-Initiatorin. Auch bei diesem Fonds vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen als Ertrag zu behandeln ist.

Nach Auffassung der BSZ e.V. Vertrauensanwältin und Fachanwältin Dr. Petra Brockmann aus der Kanzlei hrp hätte die Bank damals auf das steuerliche Risiko durch die Schuldübernahmeverträge hinweisen müssen: „Nach unserer Einschätzung sind auch die Emissionsprospekte unter anderem deshalb unzureichend, weil nicht auf das mit der Schuldübernahme einhergehende steuerliche Risiko hingewiesen wird.“ Da die steuerliche Problematik von der Fondsverwaltung 2007 kommuniziert wurde, empfiehlt Brockmann, „mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und wenn nötig verjährungshemmende Maßnahmen zum Jahresende einzuleiten.“

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Film- und Medienfonds/ ALCAS" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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Samstag, November 13, 2010

Lehman-Zertifikate: Erfolgshonorarvereinbarung oder „Sammelklagen“ prüfen! Verjährung droht!

Zahlreiche Forderungen verjähren in der nächsten Zeit! Geschädigte können Erfolgshonorarmöglichkeit z.B. durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte oder Möglichkeit der „Sammelklage“ prüfen!

„Tausende von Ansprüchen geschädigter Lehman-Zertifikate-Anleger drohen in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund der Spezialvorschrift des § 37a WpHG alter Form zu verjähren,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth.

Oftmals halten die hohen Kosten jedoch Geschädigte davon ab, ihre Rechte einzufordern. Für rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. führen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte daher kostenlos eine Deckungsschutzanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung durch.

Für nicht rechtsschutzversicherte Lehman-Geschädigte können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte seit kurzem prüfen, ob ein Tätigwerden auf Erfolgshonorarbasis möglich und sinnvoll ist. So ist es möglich, in Fällen, in denen der Anleger aus wirtschaftlichen Gründen nicht dazu in der Lage wäre, eine Klage zu finanzieren, eine Erfolgshonorarvereinbarung zu prüfen, wenn die Angelegenheit genügend Aussicht auf Erfolg bietet.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch auf Erfolgshonorarbasis für die Geschädigten tätig werden. Der Vorteil dabei: Anwaltshonorar für den eigenen Anwalt wird nur dann fällig, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird, also Gelder an die Geschädigten zurück fließen, ansonsten werden nur Gerichtskosten fällig und im Unterliegensfalle Kosten für den gegnerischen Anwalt. Die Chancen und Risiken des jeweiligen Verfahrens können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund zahlreicher betreuter Verfahren inzwischen gut einschätzen, erste Fälle konnten auf Erfolgshonorarbasis inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.

Auch können geschädigte Lehman-Anleger über die BSZ e.V.-Anwälte eine weitere kostengünstige Option prüfen lassen: Die Möglichkeit der sog. „Sammelklage.“

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 02.07.2010 bezüglich 5 Lehman-Ansprüchen von 5 Lehman-Opfern diese bundesweit erste Klage in Anspruchshäufung in Sachen Lehman-Zertifikate, auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, ausdrücklich für zulässig erachtet und keinen Grund für eine Trennung des Verfahrens gesehen. Auch die Landgerichte Düsseldorf und Hamburg lassen derartige Sammelverfahren voraussichtlich zu. Durch solche sog. „Sammelklagen“ verringert sich insbesondere das Prozesskostenrisiko der Anleger um ca. 40 %-60%.

Betroffene Lehman-Zertifikate-Anleger haben also mehrere gute Gründe, sich der IG Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. anzuschließen.

Foto: BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc (Real estate)


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Die Vorteile einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger.

 Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten http://www.fachanwalt-hotline.de/  , http://www.rechtsboerse.de/  Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei. Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Der BSZ® e.V. mahnt zur Vorsicht bei bestimmten "Detektiven", "Wirtschaftsfahndern", Spezialfirmen zur "Wiederbeschaffung verloren geglaubter Gelder" .Hier wird oft viel Geld verlangt und die Gegenleistung ist meist nicht messbar und im Regelfall ohne Erfolg für die Anleger. Nicht selten werden Geschädigte mit Offerten von dubiosen Interessen- bzw. Schutzgemeinschaften konfrontiert. Teilweise treten hierbei die Initiatoren gerade der Anlagefirmen als "Retter in der Not" auf, bei denen der Geschädigte zuvor sein Geld verloren hatte. Auch ist zu warnen vor sog. Schutzgemeinschaften, die vollmundig ihre geplanten Aktionen zur Wiederbeschaffung der Gelder anpreisen. Hier ist oftmals die notwendige rechtliche Vertretung vergeblich zu suchen und der Erfolg angestrebter Aktionen muss teilweise angezweifelt werden. Bei seriös agierenden Interessengemeinschaften ist daher immer die kompetente Vertretung der Anlegerinteressen durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte sichergestellt.

Zum Beispiel stellt sich für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sind weiterführende Informationen gefragt.

Der kompetente Anlegerschutzanwalt sollte Ihnen – bevor Sie Ihm eine Mandat erteilen- eine erste Einschätzung Ihres Falls vermitteln. Dazu gehören nach Meinung des BSZ e.V. folgende Punkte:

•Kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles
•Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente
•Prüfung ob Ansprüche bestehen
•Prüfung ob bereits ein Schaden entstanden ist
•Prüfung ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
•Feststellung gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten Prüfung der Erfolgsaussichten
•Prüfung ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
•Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
•Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen um eventuell eine außergerichtliche Einigung herbeiführen zu können.

Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen.

Foto: Logo des BSZ e.V.

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Freitag, November 12, 2010

SAB Fonds "Neue Welt": Deutsche Postbank zum Schadenersatz an Anleger verurteilt

Wie die in der BSZ e.V. TOPliste Kapitalanlagerecht geführte Kanzlei Rechtsanwälte Limmer und Dr. Schlomka aus Chemnitz mitteilen wurde die Deutsche Postbank AG vor dem Landgericht Hagen verurteilt, dem Mandanten der vorgenannten Rechtsanwälte Schadenersatz zu leisten, d. h. ihn von der Darlehensverpflichtung freizustellen, den Fondsanteil zu übernehmen, dem Anleger die Zinsen und Tilgungen, abzüglich Steuervorteile und Ausschüttungen zu erstatten, die Lebensversicherung rück abzutreten und ihm von einer eventuellen Nachhaftung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB freizustellen sowie zum Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Die Rechtsanwälte teilen weiter mit, dass nach ihrer Auffassung ihre Argumentation zu der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag und zum so genannten Verbundgeschäft das Gericht wohl überzeugt habe und zu diesem Urteil geführt haben dürfte.

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Erfolg für Anleger des SAB Fonds "Neue Welt" dar, der bekanntermaßen in Schieflage geraten ist. Anleger, die ihren Anteil über die damalige BHW-Bank finanziert haben, sind nun mit Aussicht auf Erfolg in der Lage, schadlos aus dieser Kapitalanlage herauszukommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SAB Fonds "Neue Welt": anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt Walter Limmer

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