Donnerstag, Juli 08, 2010

BGH: Weiterer Durchbruch für Fondsanleger

Banken mussten Kunden schon seit 1990 über Rückvergütungen aufklären.

Banken müssen Kunden, die sie wegen Geldanlagen beraten, darüber aufklären, dass sie für die Empfehlung der Anlageprodukte Provisionen erhalten. Dies hat der BGH in den zurückliegenden Jahren mehrfach entschieden. Lagen die Fälle längere Zeit zurück, beriefen sich Banken vor Gericht immer wieder darauf, dass sie dies zum Zeitpunkt der jeweiligen Beratung gar nicht wissen konnten; die Entscheidungen des BGH seien ja erst danach ergangen. Juristen bezeichnen dies als unvermeidbaren Rechtsirrtum.

Diese Ausflüchte hat ihnen der BGH mit einem Grundsatzbeschluss vom heutigen Tage abgeschnitten. (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09) Danach kann sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Für die Praxis schafft dies Rechtssicherheit auch für die Anleger, die in den 90er Jahren nach Beratung ihrer Bank Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.“ Der Anlegerschützer sieht infolge der Entscheidung eine weitere Klagewelle auf die Banken zurollen. „Anleger, die seit 1990 Immobilienfonds oder Investmentfonds gezeichnet haben und von ihrer Bank nicht über deren Provisionsinteresse aufgeklärt wurden, können damit noch heute Schadenersatz verlangen.“

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Kick-Backs/ verdeckte Gebühren" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Juli 07, 2010

Gescheiterte Riesenräder: Anleger stellen Strafanzeige gegen die Deutsche Bank

Vorwurf: 2 Prozent höhere Provision war nur durch Kapitalanlagebetrug möglich.

Heute stellte die Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht KWAG Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Deutsche Bank AG in Frankfurt. Im Namen der vertretenen Anleger des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. werfen sie der Deutschen Bank die in Betracht kommenden Straftatbestände Betrug (§ 263 StGB) und Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB) vor.

Die prospektierten Riesenräder des „Global View“ Fonds der Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. sind nie gebaut worden, der Fonds steht kurz vor der Insolvenz. Hauptvertriebspartner war die Deutsche Bank AG. Für den Vertrieb sollte laut Prospekt von der Fondsgesellschaft eine Provision von 10 Prozent als „Eigenkapitalvermittlungskosten“ an die Anbieterin, die DBM Fonds Invest GmbH, gezahlt werden. „Uns liegen Dokumente vor, die den Schluss nahelegen, dass die Verantwortlichen der Deutsche Bank AG sich mit den im Prospekt ausgewiesenen 10 Prozent Vertriebsprovision nicht zufrieden geben wollten und stattdessen mindestens 12 Prozent Provision von DBM verlangten“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG. So hat die Deutsche Bank nicht nur die im Prospekt ausgewiesenen 10 Prozent Eigenkapitalvermittlungskosten, sondern über eine Tochtergesellschaft darüber hinaus weitere 2 Prozent vom Zeichnungskapital erhalten.

Laut einem internen Schreiben aus dem Haus Delbrück ergibt sich, dass eine Konstruktion unter Einschaltung einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft gewählt wurde, um ohne Ausweis in dem Prospekt tatsächlich eine 12-prozentige Vertriebsprovision an die Deutsche Bank AG zahlen zu können. Für diesen Zweck wurde eine angebliche „Due Dilligence“ einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft ins Gespräch gebracht, die dann zusätzlich mit weiteren 2 Prozent „vergütet“ worden ist. Merkwürdig ist allerdings, dass diese 2-prozentige Gebühr an die „Deutsche Immobilien und Leasing GmbH“ (DIL) laut Prospekt für „Konzeptprüfung, Marketingkonzept und Vertriebssteuerung“ berechnet wird, aber nur von den Anlegern bezahlt wird, die über die Deutsche Bank AG und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG gezeichnet haben.

Gieschen: „Während bei allen anderen Anlegern ‚nur’ 10 Prozent der Investitionssumme für ‚Kapitalbeschaffungskosten’ verbraucht und damit nicht in die eigentlichen Projekte investiert werden konnten, wurden Anlegern, die über die Deutsche Bank gezeichnet haben, 12 Prozent ihrer Investitionssumme abgezogen. War die angebliche ‚Konzeptprüfung’ durch die DIL eine Dienstleistung, die für ‚Nicht-Deutsche-Bank-Kunden’ ohne Interesse gewesen ist, oder hat es diese ‚Prüfung’ tatsächlich nie gegeben? Unsere Informationen legen nahe, dass hier gemauschelt worden ist, um der Deutschen Bank die verlangten 12 Prozent Vertriebsprovision zuzuschanzen. Offensichtlich mit dem gewünschten Erfolg: 80 Prozent der Anleger wurden in der Folgezeit über die Deutsche Bank geködert.“

Die der KWAG vorliegende Korrespondenz legt den Schluss nah, dass dies den Beteiligten klar gewesen ist und verschiedene Modelle diskutiert wurden, wie das gewünschte Ergebnis – 12 Prozent für die Deutsche Bank AG – erreicht werden kann, ohne dass dies im Prospekt als solches erwähnt werden muss. Im vorliegenden Fall werden dann aber sowohl „unrichtige vorteilhafte Angaben“ gemacht, wie die angebliche Tätigkeit der DIL im Rahmen der Prospekterstellung und Konzeptprüfung, als auch „nachteilige Tatsachen verschwiegen“ – nämlich die Zahlung von weiteren 2 Prozent „Vertriebsprovision“ an die Deutsche Bank AG. Damit liegen klare Anzeichen für einen Kapitalanlagebetrug gemäß § 264 a StGB vor.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Equitable Settlement AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Aktionären ihre Schadensersatzforderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Über das Vermögen der Schweizer Aktiengesellschaft Equitable Settlement AG ("ES AG") wurde mit Verfügung des Konkursgerichts Thurgau per 18.06.2010 das Konkursverfahren eröffnet. Die ES AG, eine Schweizer Aktiengesellschaft die nach eigenen Angaben im Bereich des Factoring tätig war, hat in großem Umfang eigene Aktien bei Privatanlegern platziert. Der Vertrieb der Aktien erfolgte über bei der ES AG angestellte Telefonverkäufer.

Nach Auffassung von Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden die Anleger durch Mitteilung falscher Tatsachen und Verschweigen von aufklärungspflichtigen Tatsachen zur Zeichnung der Aktien veranlasst. So wurde gegenüber den von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern nach deren Aussage u.a. behauptet, die ES AG sei sehr erfolgreich im Factoring-Geschäft und würde aus dem operativen Geschäft Gewinne erzielen.

Ferner wurde von den Telefonverkäufern - laut Aussage der Mandanten von CLLB Rechtsanwälte - behauptet, der Börsengang der ES AG stehe "unmittelbar" bevor. Ausweislich der Jahresabschlüsse der ES AG erzielte diese jedoch keine Gewinne aus dem operativen Geschäft. Das operative Geschäft war vielmehr nur ein "Minimal-Geschäft", da - ausweislich der Jahresabschlüsse - nur ein sehr geringer Teil des von den Aktionären eingesammelten Kapitals überhaupt für die eigentliche operative Tätigkeit, nämlich den Ankauf von Forderungen, eingesetzt worden war. Der Großteil des aus dem Verkauf der Aktien eingesammelten Geldes versickerte hingegen in Beraterverträgen, Aufwendungen für Niederlassungen etc.

Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte war der angekündigte Börsengang auf Grund des unprofitablen und minimalen operativen Geschäfts der ES AG auch zu keinem Zeitpunkt realistisch. Ferner wurden die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger - laut deren Aussage - nicht darüber aufgeklärt, dass die Aktien der ES AG, da die Gesellschaft nicht börsennotiert war, nur sehr eingeschränkt handelbar sind und es eine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt. Laut der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Aktionäre wurde diesen stattdessen beim Erwerb der Aktien zugesichert, dass sie die Aktien über die ES AG arrangiert jederzeit wieder veräußern könnten. Dies war natürlich nicht der Fall. Ferner wurden die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern laut deren Aussage beim Erwerb der Aktien nicht auf den Wertpapierprospekt hingewiesen, geschweige denn wurde dieser den Anleger übersandt. Die Täuschung der Aktionäre beim Erwerb der Aktien wurde in der Folgezeit durch von der ES AG herausgegebene und - nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte - falsche bzw. irreführende Newsletter und Pressemitteilungen aufrechterhalten.

Nach Auffassung von Rechtsanwältin Nikola Breu, der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, stehen den Anlegern nicht nur Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie gegen Kapitalanlagebetrugs gegenüber der inzwischen insolventen ES AG zu, sondern auch gegenüber den damaligen Verwaltungsratsmitglieder der ES AG zu. Denn nach derzeitigem Kenntnistand von CLLB Rechtsanwälte erfolgte die Täuschung der Anleger beim Erwerb der Aktien durch die Telefonverkäufer systematisch und auf Weisung der ES AG, so dass die damaligen Verwaltungsratsmitglieder auch persönlich haften.

Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu rät den geschädigten Aktionären daher sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei hinsichtlich der Anmeldung der Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren sowie hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verwaltungsratsmitglieder anwaltlich beraten zu lassen.



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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Nikola Breu, LL.M.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Juli 06, 2010

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen bis 15. Juli 2010 auf.

Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG wurden erneut durch diese zur Rückzahlung der von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen mit Fristsetzung bis zum 15. Juli 2010 aufgefordert.

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG wandte sich Anfang des Jahres erstmalig an ihre Anleger und forderte diese auf, die von der Gesellschaft vor mehreren Jahren ausbezahlten gewinnunabhängigen Ausschüttungen an diese zurück zu erstatten. Darüber hinaus wurden die Anleger, die sich für die Zeichnung des Ratenanlagemodells „Sprint“ entschieden hatten, dazu aufgefordert, ihre monatlichen Ratenzahlungen auf ein Konto eines von der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG beauftragten Rechtsanwalts zu leisten.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erfahren hat, werden die Anleger, die die Zahlung Ihrer monatlichen Rateneinlagen eingestellt haben, zum Teil auch bereits durch ein Inkasso-Unternehmen aufgefordert, die ausstehenden Ratenzahlungen zu begleichen.

„Für die Anleger empfiehlt es sich, dieser erneuten Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung zum 15. Juli 2010 nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist“, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. „In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht“ so Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "ALAG" anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Badenia Bausparkasse in einem sog. Schrottimmobilienfall vom Bundesgerichtshof verurteilt.

Schrottimmobilien: Nach Verurteilung der Badenia Bausparkasse durch den Bundesgerichtshof besteht weiter Hoffnung für die Käufer.

Mit Urteil vom 29. Juni 2010 hat der Bundesgerichtshof die Badenia Bausparkasse in einem sog. Schrottimmobilienfall verurteilt, der Klägerin den Kaufpreis und die für die Finanzierung der Wohnung gezahlten Zinsen unter Abzug von Steuervorteilen und Mieterträgen zu erstatten. Die Anlegerin hatte für rund DM 147.000 eine Eigentumswohnung als Steuersparmodell gekauft, deren Finanzierung über ein tilgungsfreies Vorausdarlehenerfolgen erfolgen sollte, welches mittels zweier bei der Badenia abgeschlossenen Bausparverträge getilgt werden sollte.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der als Kapitalanlage gedachten Wohnung unterzeichnete die Klägerin einen so genannten „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag“, in dem es hieß, dass der seinerzeitige Vermittler eine „Finanzierungsvermittlungsgebühr“ (2,41 % des Kaufpreises) und eine „Wohungsvermittlungsgebühr“ (3,45 % des Kaufpreises) erhalte. Nach Auffassung der Bundesrichter durfte die Käuferin dies so verstehen, dass die Vermittlerin daher insgesamt 5,86 % des Kaufpreises erhalten würde.

Es stellte sich jedoch heraus, dass die Vermittlerin mindestens 15 % an Provisionen für die Vermittlung der Wohnung und deren Finanzierung erhielt. Der Bundesgerichtshof bejahte den Tatbestand einer arglistigen Täuschung der Wohnungskäuferin durch die Vermittlerin. Diese arglistige Täuschung sei der Badenia zuzurechnen, da sie in institutioneller Weise mit der Vermittlerin zusammengearbeitet habe. Rechtsfolge sei, dass die Käuferin gegenüber der Badenia einen Anspruch auf Rückabwicklung habe.

Der Bundesgerichtshof wies seinerseits darauf hin, dass dem Fall eine grundlegende Bedeutung zukomme, da gleich lautende Objekt- und Finanzierungsvermittlungsverträge vielfach verwendet worden seien. Betroffenen geschädigten Anlegern rät die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich daher dringend, insoweit rechtlichen Rat einzuholen und prüfen zu lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen könnten.


Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Badenia" anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

K1 Helmut Kiener-Fonds: Verdächtiger stirbt bei Fluchtversuch auf Mallorca!

BSZ e.V.-Anwälte vertreten Geschädigte!
Geschäftsführer der K1-Fonds stirbt bei Fluchtversucht auf Mallorca! "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" bereitet erste Klagen gegen Anspruchsgegner vor! Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an.

Dieburg, Berlin, Wien, Zürich, Vaduz, Tortola, den 05.07.2010:
Tragische Neuigkeiten im Fall K1/Helmut Kiener-Fonds: Dieter Frerichs, laut Medienberichten Geschäftsführer zweier K1-Fonds, ist am Samstag auf Mallorca ums Leben gekommen. Laut Berliner Kurier vom 05.07.2010 wollte die Polizei den 72-Jährigen mit einem internationalen Haftbefehl inhaftieren. Dabei habe Frerichs, der für die Millionenpleite teilweise mitverantwortlich sein soll, die Flucht ergriffen. Hierbei sei er mit einer Pistole in der Hand von einer Klippe ins Meer gesprungen.

Während die Polizei sagt, dass Frerichs sich dann, nachdem er in die Luft geschossen habe, selber in den Kopf geschossen habe, erhebt die Stieftochter von Frerichs, das Model Fiona Ferrer, den Vorwurf, dass die Polizei ihren Stiefvater erschossen hätte. Frerichs verstarb Stunden später in einem Krankenhaus in Palma de Mallorca. Bereits im April war Frerichs Medienberichten zufolge in Palma festgenommen worden und war aber unter Auflagen wieder auf freien Fuss gesetzt worden.

Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" mit Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Liechtenstein, den British Virgin Islands, die bereits zahlreiche Geschädigte vertritt, bereitet inzwischen auch die ersten Klagen gegen diverse Verantwortliche vor.

"Wir werden bereits in den nächsten Wochen in einigen Fällen die ersten Klagen gegen die diversen Verantwortlichen vorbereiten, unter anderem gegen die beteiligten Vermittler, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth , Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1". Insbesondere sollte auch die Solvenz der Haftungsgegner geprüft werden. "Betroffene sollten dabei auch immer das Prioritätsprinzip beachten, das heißt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Betroffene Anleger in K1-Fonds aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft K1 anschließen, um Zugang zu der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" zu bekommen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 05, 2010

BSZ® Anleger-Notruf: „Erste-Hilfe-Station“ für geschädigte Kapitalanleger

Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der Geldvernichter. Zu dieser Schussfolgerung muss man vor dem Hintergrund der letzten Anlageskandale in Deutschland einfach kommen. Die Wirtschaftsgangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen.

Aus diesem Grunde hat der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bereits seit Anfang August 2006 für geschädigte Anleger einen Anleger Notruf - quasi als „Erste-Hilfe-Station“ - eingerichtet. Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – erlitten hat oder befürchtet, kann unter der Servicerufnummer 0137-727 00 66 (98 Cent pro Anruf a.d. dt. Festnetz) rund um die Uhr ausführliche schriftliche Empfehlungen zur Einleitung der richtigen Schritte anfordern. Bis auf die Telefongebühr ist dieser Service kostenlos.

In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an, gute und weniger gute. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist, sondern Hunderte oder gar Tausende, steht dem Betroffenen ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte welche innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleisten zuverlässig zur Seite. Denn ohne eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen, betont Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.

Der BSZ e.V. stellt unter der Internetadresse http://www.rechtsboerse.de/aktuelle_umfrage die Frage: „Sie wollen Ihre Altersvorsorge erfolgreich gestalten! Wem vertrauen Sie dabei?“ Beim BSZ e.V. freut man sich über eine rege Beteiligung und verspricht, das Ergebnis dann auch an dieser Stelle zu veröffentlichen.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich einer BSZ e.V.Interessengemeinschaft anzuschließen.

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