Dienstag, Dezember 08, 2009

Zwischen fragwürdigen Sanierungskonzepten und wackligen Schiffsfonds.

Anleger verunsichert durch Verhalten der Treuhandgesellschaften. Nach wie vor weht der Wind der Schifffahrtsbranche entgegen. Unrentable Auslastungen und zu wenige Aufträge lassen daher auch Fondsbesitzer die Krise spüren.

Auf den ersten Blick scheinen greifende Sanierungskonzepte vonnöten, allerdings nicht auf Kosten der vielen Schiffsfondsbesitzer. Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen – sind derzeit zwei besonders plakative Fälle bezüglich des Umgangs der Treuhandgesellschaften mit ihren Anlegern bekannt:

Nachdem nicht genügend Anleger bereit waren, Einlagen zur Sanierung des Fonds wieder einzuzahlen, versuchte die KÖNIG & CIE. Treuhand als Alternativplan durch Verkauf des Schiffes MS „AGAMAN“ bestehende Liquiditätsprobleme auszugleichen. Dies gelang allem Anschein nach nur teilweise. Trotz Veräußerung forderte die Gesellschaft die Fondszeichner auf, weitere finanzielle Mittel nachzuschießen, um offene Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft auszugleichen. Allerdings tritt die KÖNIG & CIE. Treuhand dabei „im Namen der Gläubiger“ quasi in Form eines Inkassounternehmens auf. Konkret benannt werden weder die Gläubiger noch die Höhe der Forderungen. Ob die Treuhand als Vertreterin der Anleger sich in dieser Weise als „Zahlstelle“ für nicht benannte Gläubiger ausgeben darf, ist äußerst zweifelhaft. „Fondszeichner sollten eine Zahlung der geforderten Einlagen daher juristisch genau überprüfen“, rät BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG.

Ein weiterer Fall bezieht sich auf die Geschehnisse rund um die VEGA Reederei und das Schiff „VEGA STOCKHOLM“. Während am 16. Oktober noch auf einer außerordentlich einberufenen Gesellschafterversammlung beschlossen wurde, den bestehenden drückenden Liquiditätsproblemen mittels Nachzahlungen bzw. Wiedereinzahlungen entgegenzutreten, ist es seitdem still geworden um die Treuhänder. Weder informierte diese bisher die Anleger über den Ausgang der Abstimmung mitsamt konkreten Nachzahlungsaufforderungen, noch ist sie telefonisch zu erreichen. Aus internen Quellen heißt es sogar, die Treuhand werde ausgewechselt oder habe „die Segel gestrichen“. Da die Treuhand mit jedem Gesellschafter individuell einen Treuhandvertrag abgeschlossen hat, ist dies juristisch sehr fragwürdig. Bereits zum Zeitpunkt der einberufenen Gesellschafterversammlung im Oktober gab es offenbar Kenntnis hinsichtlich des „geplanten Rückzugs“ der Treuhand, ohne dies den Anlegern im Zusammenhang mit der Abstimmung mitzuteilen. Ein klares Informationsdefizit, denn so mancher Anleger hätte sich in Kenntnis dieser Sachlage bei der ohnehin schon krisenhaften Gesamtsituation im Zusammenhang mit den Liquiditätsproblemen möglicherweise anders entschieden. Ob die gefassten Beschlüsse vor diesem Hintergrund des Protokolls der Gesellschafterversammlung somit wirksam sind, bleibt zu überprüfen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

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Lagerstr. 49
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Internationale Anwaltsallianz K1-Fonds: Liquidator fordert zur Forderungsanmeldung auf!

Forderungsanmeldungsverfahren beginnt. Internationale Anwaltsallianz aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Der Liquidator der K1 Invest Ltd, Grant Thornton, hat die Anleger der K1 Invest Ltd. zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, hier demnächst auch eine Gläubigerversammlung durchführen zu wollen.

Insgesamt werden von der internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 in Deutschland, Österreich und der Schweiz inzwischen ca. 130 Betroffene betreut (davon in Deutschland und Österreich jeweils ca. 60), in Deutschland und Österreich belaufen sich die bisherigen Anlagesummen zwischen 10.000,- Euro und 200.000,- Euro, in der Schweiz auf bis zu 11 Mio. Schweizer Franken.

Dabei scheint sich der Skandal inzwischen auch nach Liechtenstein auszuweiten: Einer Meldung des "Handelsblatt" vom 01.12.2009 zufolge soll die Außen- und Justizministerin des Fürstentums, Frau Aurelia Frick, einen Bezug zu K1 haben. Laut Handelsblatt würden Dokomente, die dem Handelsblatt vorlägen, Frick als Direktorin der Londoner K1 Fund Distribution Ltd. ausweisen, einer Vertriebsgesellschaft des K1-Fonds von Kiener. Laut "Handelsblatt" habe Frick, die seit März 2009 Justiz-, Außen- sowie Kulturministerin ihres Landes sei, als Direktorin von K1 Fund Distribution für den Jahresabschluss 2007 verantwortlich gezeichnet, sie habe ihr Direktorenamt jedoch im Dezember 2008 abgegeben und zwar genau zu der Zeit, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen.
Helmut Kiener, der Gründer von K1, arbeitete dabei in Liechtenstein auch mit einer Tochtergesellschaft der "Vienna Life"-Lebensversicherung zusammen.

"Die aktuellen Vorkommnisse um den Hedgefonds K1 haben die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend aus Kanzleien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, dabei auch dazu bewogen, mit Kanzleien in Liechtenstein Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns sehr, dass eine sehr renommierte Anwaltskanzlei aus Liechtenstein mitgeteilt hat, der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" beitreten zu wollen, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Auch in Liechtenstein können somit mögliche Ansprüche für Geschädigte geprüft werden, die Namen der Mitglieder der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 werden demnächst bekannt gegeben werden.

Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Asien können sich der Iinteressengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Dezember 03, 2009

Green Energy AG insolvent!

Mit Beschluss des AG Hannover vom 13.11.2009 wurde in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GREEN ENERGY AG Herr Rechtsanwalt U. Kuhmann als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Vorausgegangen waren erfolglose Vollstreckungsversuche, die unter anderem zu einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führten, der nicht durch die Geschäftsführung genutzt wurde.

Die Green Energy AG, ursprünglich gegründet als Green Energy Emissionshaus GmbH, war der Ausgangspunkt und Initiator verschiedener Kapitalanlageprodukte, die die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) zum Ziel hatten. So wurden die Green Energy Geotherm Powerfonds GmbH & Co. KG und die Green Energy Geotherm Opportunity GmbH & Co. KG gegründet und mehrere Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt. Beide Gesellschaften sollten Geothermiekraftwerke bauen und teilweise betreiben. Gebaut wurde jedoch nicht. Beim Powerfonds sind sämtliche liquiden Mittel aufgebraucht. Das Geschäftsmodell stellte sich für die Anleger schon lange als undurchführbar dar.

Mit dem Wegfall der Green Energy AG dürften nun auch die anderen Firmen der Green Energy Gruppe, die beiden Fondsgesellschaften und die Green Energy Beteiligungen GmbH zur Aufgabe gezwungen sein. Zum Einen fehlen liquide Mittel, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, zum Anderen fehlt es an einer Möglichkeit der Realisation der Vorhaben.

Bis zuletzt wurde den Anlegern versprochen, ausländische Investoren würden einen Kraftwerksbau ermöglichen, wovon die Anleger profitieren sollten. Anscheinend haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt.

Auch die Anleger der Green Energy Beteiligungen GmbH bekamen diese Woche unangenehme Nachricht. So teilte die Geschäftsführung mit, dass auch in diesem Jahr keine Zinsen gezahlt werden könnten und die heikle finanzielle Situation der Gesellschaft eine "Gläubigerversammlung" erfordere. Zumindest sollten die Anleger zunächst ihre Forderungen stunden, andernfalls sei eine Insolvenz unvermeidbar.

"Dieses Szenario war absehbar", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte. "Die Anleger stehen vor einem Totalverlust ihres angelegten Geldes."
Betroffene Anleger sollten umgehend prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Schaden einzudämmen. Diese Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Dezember 02, 2009

Empfindliche Schlappe für den Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH

Die BSZ Vertrauensanwälte der auf das Kapitalanlagerecht ausgerichteten Kanzlei MHG Rechtsanwälte aus Jena verweisen auf ein gerade erstrittenes Urteil vom 13. November 2009 vor dem LG Gera (Az. 3 O 851/08), bei dem der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH angebliche Scheingewinne von einem geschädigten Anleger des Phoenix Managed Account forderte und vollständig verloren hat.

Die Klage wurde, nachdem das Gericht dem Insolvenzverwalter bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Rücknahme der Klage geraten hatte, in vollem Umfang abgewiesen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte weist darauf hin, dass dieses Verfahren in mehrfacher Hinsicht besonders für die noch anhängigen Verfahren bzw. Berufungsinstanzen entscheidend sein kann.

So konnte im Laufe des Verfahrens nachgewiesen werden, dass die von dem Insolvenzverwalter erstellte und der konkreten Forderung gegen den Anleger zugrunde gelegte Kontoaufstellung zu den Ein- und Auszahlungen und damit auch die „Neuberechnung des Kontostandes der Beklagten unter Berücksichtigung aller Handelsergebnisse“, schlichtweg falsch war.

Zusätzlich urteilte das Gericht eindeutig: „Ergänzend ist noch auszuführen, dass der Kläger seine Klageforderung von XXXXX ¬ nicht auf die reale Gewinn- und Verlustverteilung (Anlage K 11) stützen kann. Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich die geleistete Einlage der Beklagten nicht auf der Grundlage der Bestimmungen des Beitrittsvertrages zu dem Phoenix Managed Account vermindert.“

Aufgrund des ausführlichen Vortrages der Prozessvertreter führt das Gericht dann aus, dass der Beitritt zu dem Phoenix Managed Account einen Beitritt zu einem Schneeballsystem darstellen würde und der Beitritt daher nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gem. § 138 BGB nichtig sei. Diese Nichtigkeit wirkt vom Beginn der Beteiligung an und der Insolvenzverwalter kann im Ergebnis daher die zurückgeforderten Anlegergelder nicht beanspruchen.

Diese klaren Ausführungen des Gerichtes stellen einen großen Sieg für die geschädigten Phoenix-Anleger dar. Die Auswirkungen werden sich bis in das laufende Insolvenzverfahren erstrecken und können sich sehr positiv auf die Ansprüche des einzelnen Anlegers auswirken. Daher rät Dr. Morgenstern allen betroffenen Anlegern dazu, so schnell wie möglich durch spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen. Nur so lassen sich die Verluste für den Einzelnen minimieren.

Für geschädigte Phoenixanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

"Internationale Anwaltsallianz" K1-Fonds: Skandal weitet sich nach Liechtenstein aus!

Außen- und Justizministerin von Liechtenstein in Skandal verwickelt? Internationale Anwaltsallianz aus Deutschland, Österreich und der Schweiz prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Im Fall des Hedgefonds K1 weitet sich der Skandal inzwischen aus: Wie die internationale Anwaltsallianz im BSZ e.V. feststellen konnte, sind zahlreiche private und institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von dem Skandal betroffen. "Jeden Tag bekommen wir neue Anfragen, auch aus Asien, der durchschnittliche Anlagebetrag der Anleger dürfte sich auf ca. 50.000 - 100.000,- Euro belaufen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Insgesamt werden von der internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 in Deutschland, Österreich und der Schweiz inzwischen ca. 130 Betroffene betreut (davon in Deutschland und Österreich jeweils ca. 60), in Deutschland und Österreich belaufen sich die bisherigen Anlagesummen zwischen 10.000,- Euro und 200.000,- Euro, in der Schweiz auf bis zu 11 Mio. Schweizer Franken.

Dabei scheint sich der Skandal inzwischen auch nach Liechtenstein auszuweiten: Einer Meldung des "Handelsblatt" vom 01.12.2009 zufolge soll die Außen- und Justizministerin des Fürstentums, Frau Aurelia Frick, Fonds für den Aschaffenburger Hedge-Fonds-Gründer Helmut Kiener vertrieben haben. Laut Handelsblatt würden Dokomente, die dem Handelsblatt vorlägen, Frick als Direktorin der Londoner K1 Fund Distribution Ltd. ausweisen, einer Vertriebsgesellschaft des K1-Fonds von Kiener. Laut "Handelsblatt" habe Frick, die seit März 2009 Justiz-, Außen- sowie Kulturministerin ihres Landes sei, als Direktorin von K1 Fund Distribution für den Jahresabschluss 2007 verantwortlich gezeichnet, sie habe ihr Direktorenamt jedoch im Dezember 2008 abgegeben und zwar genau zu der Zeit, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen.

Der Skandal weitet sich damit international aus, wie von der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 in Erfahrung gebracht werden konnte, gibt es auch Spuren in die Niederlande, nach Monaco, in die USA, nach Asien, nach England sowie nach Gibraltar. Inzwischen werden einige Fonds liquidiert, der BSZ e.V. wird hierüber demnächst ausführlich berichten.

Auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bereits seit 2001 versucht, zu verhindern, dass die K1-Guppe bei deutschen Investoren Geld einsammelt. "Die BaFin konnte den Skandal um K1 mangels ausreichender Befugnisse nicht verhindern, ihre Rechte müssen daher dringend gestärkt werden, um einen derartigen Skandal in Zukunft zu verhindern," so Rechtsanwalt Walter Späth. Die K1-Group hat zuletzt ein Vermögen in Höhe von ca. 400- 600 Mio. Euro verwaltet. Betroffene aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Asien können sich der Iinteressengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

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Dienstag, Dezember 01, 2009

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc.: Neue Erkenntnisse des BSZ e.V.!

Spuren nach Düsseldorf und nach Berlin!

BSZ e.V. nimmt Recherchen in der Schweiz, Düsseldorf und Berlin auf! Düsseldorfer Telefonvermittler vermittelten Anlage an deutsche und österreichische Anleger!

Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil weitet sich der Skandal inzwischen aus, der BSZ e.V. hat hier bereits umfangreiche Recherchen eingeleitet und konnte neue Erkenntnisse gewinnen.

Wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus. Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte, die Websiten gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein. Per schriftlichem Vertrag sei es dieser Person nicht gestattet gewesen, aktiv in die Abläufe der Gesellschaft einzugreifen. Als er erste kleinere Anzeichen bemerkte, dass mit der Firma etwas nicht stimmte, sei er sofort von seinem Vorstandsamt zurück getreten und habe dies auch den zuständigen Gremien mitgeteilt. Sein Name und seine Anschrift seien ohne sein Wissen und ohne sein Zutun missbräuchlich benutzt worden.

Ob diese Aussagen glaubhaft sind, wird sich zeigen, insbesondere wird sich zeigen, ob der Verantwortliche wirklich so unerfahren war, wie er vorgibt, denn Recherchen des BSZ e.V. zufolge ist diese Person auch im Aufsichtsrat eines anderen Unternehmens tätig, das ebenfalls Kapitalanlageprodukte vermittelt. Allerdings scheint es sich bei dieser Person Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge wirklich nicht um den wirklichen Verantwortlichen zu handeln. Es handelt sich hierbei um einen 70-jährigen Rentner aus der Pfalz, der seine Rente von einem Rentenversorgungswerk bezieht, die wahren Verantwortlichen haben dabei wohl einen reinen „Strohmann“ installiert.

Wie vom BSZ e.V. inzwischen ebenfalls in Erfahrung gebracht werden konnte, gelang es auch diversen Anlegern, ihr Investment zu retten, indem sie den Firmen sofort nach Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten massivst mit der Staatsanwaltschaft und Polizei drohten und die Verantwortlichen das Geld auf den massiven Druck hin wieder ausbezahlten.
Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge ist es so vor allem wohl einigen deutschen Großinvestoren gelungen, Gelder mit einem höheren Millionenbetrag wieder zurück zu führen.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden hier demnächst die ersten Klagen in Zusammenarbeit mit einer sehr renommierten schweizerischen Anlegerschutzkanzlei wegen Vermittlerhaftung vorbereiten.

Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt, den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ist es dabei in diversen Fällen, in denen sich die jeweilige Rechtsschutzversicherung auf ein sog. „Spiel- und Wettgeschäft“ berufen hat, doch noch gelungen, Kostenschutz zu erzielen.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse Inc." Anschließen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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GlobalSwissCapital AG: Weitere Erfolge für Anleger! Achtung: Verjährung!

Großer Erfolg für den BSZ e.V. in Sachen GSC AG: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten zahlreiche Urteile gegen diverse Vermittler und ein Wertpapierhandelsunternehmen. Achtung: In zahlreichen Fällen droht Verjährung.

In Sachen GlobalSwissCapital AG sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erneute Erfolge für diverse Anleger gelungen: Nachdem das Landgericht Konstanz in einem ersten, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth betreuten, Verfahren im Oktober 2008 einen ersten Vermittler der GSC AG zum Schadensersatz in Höhe von 102.000,- € verurteilte und auch vor einiger Zeit die 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn in einem von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde geführten Verfahren einen Anlageberater zum vollständigem Schadenersatz in Höhe von 76.835,54 Euro (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) verurteilt, sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth nun weitere große Erfolge gelungen:

Die 29. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach in dem dortigen Verfahren, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, dem dortigen Anleger Schadensersatz in Höhe von ca. 20.000,- € gegen das Wertpapierhaus von Pfetten-Ewaldsen AG (Urteil des LG München I vom 23.06.2009, noch nicht rechtskräftig).

Das Landgericht Freiburg sprach am 09.10.2008, (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger gegen den dortigen Vermittler vollumfänglichen Schadensersatz zu.

Ganz aktuell sprachen folgende Gerichte Anlegern Schadensersatz gegen Vermittler zu:
Landgericht Frankfurt an der Oder am 28.10.2009, noch nicht rechtskräftig, sowie Oberlandesgericht Stuttgart am 01.10.2009, das Urteil ist aus der Berufungsinstanz und rechtskräftig.

Weitere positive Urteile werden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den nächsten Wochen erwartet. „Das zeigt deutlich, dass GSC-Anleger gute Schadensersatzchancen haben dürften und unbedingt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen sollten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in mehreren Fällen aufgrund der Vorschrift des § 37 a WPHG akute Verjährung drohen könnte,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, von Rohde & Späth, der mehrere der obigen Urteile erstritten hat.

Allein über das Insolvenzverfahren wird eine Schadenskompensation nicht möglich sein, laut der Gläubigerorientierung Nr. 11 des Insolvenzverwalters Dr. Hunkeler ist in Sachen GSC AG mit einer Insolvenzquote von nur ca. 15 % zu rechnen, d.h., bei einem Schaden von ca. 50.000,- € würde somit nur ein Betrag von ca. 7.500,- € ersetzt.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Global Swiss Capital AG " anzuschließen.

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