Donnerstag, Oktober 09, 2008

Lehmann Brothers Zertifikate: Tausende Anleger von Pleite-Bank Lehmann Brothers betroffen

Seit beinahe zwei Wochen jagt eine Hiobsbotschaft von den internationalen Finanzmärkten die nächste und immer weitere Kreise zieht die Krise, die ihren Anfang mit der Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers nahm. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 2. Oktober 2008 berichtet, sind seit bekannt werden der Insolvenz die etwas mehr als 100 Zertifikate des Emittenten Lehmann Brothers vom Handel ausgesetzt worden. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass eine andere Bank die Zertifikate übernimmt und weiterführt.

Die Finanzkrise ist damit längst auch bei deutschen Sparern angekommen. Fakt ist, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse fürchten müssen. „Im schlimmsten Fall werden die Zertifikate komplett wertlos“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„Nach unseren Erfahrungen“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hitzler weiter, „wurden viele Anleger von ihren Bankberatern überhaupt nicht oder zumindest nicht ausreichend über die Risiken, die mit dieser Anlage verbunden sind, aufgeklärt. In vielen Fällen erschöpfte sich die Beratung darauf, dass der Anleger auf das ‚Emittentenrisiko’ hingewiesen wurde, ohne auch nur ansatzweise erläutert bekommen zu haben, was genau darunter zu verstehen ist, nämlich, dass bei einer solchen Geldanlage durchaus ein Totalverlustrisiko besteht“.

Vielfach wurde es von den Beratern unterlassen auf - in jüngster Zeit vorhandene - deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehmann Brothers zu unterrichten.

Nach einem aktuellen Bericht von SPIEGEL-ONLINE drängt sich beispielsweise der Verdacht auf, dass die Dresdner Bank ihren Kunden, denen sie zuvor Lehman-Zertifikate verkauft hatte, „bewusst Informationen über die desaströse Lage bei der US-Bank vorenthielt“.

Die betroffenen Anleger sollten nun dringend prüfen lassen, in wiefern ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank oder Dritte zustehen.

Diese Rat gab auch das ehemalige Vorstandmitglied der Dresdner Bank Gerd Häusler in der ARD: In der Sendung ANNE WILL vom 5. Oktober 2008 wies Häusler darauf hin, dass in manchen Fällen den betroffenen Anlegern ein Urteil des Bundesgerichtshof weiterhelfen kann, wenn eine Bank die Tatsache verschwiegen hat, dass sie für die Vermittlung eine zum Teil sehr happige Provision erhalten hat. Herr Häusler empfahl den betroffenen sich mit Anwälten zu besprechen.

Dazu ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hitzler: „Alle Anleger die von der Pleite der Investmentbank Lehmann Brother betroffen sind, sollten überprüfen lassen, inwieweit in ihrem Fall eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat und auch ob nach bekannt werden der finanziellen Schwierigkeiten der Investmentbank ihre Hausbank relevante Informationen weitergegeben hat.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, Oktober 08, 2008

KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneuter Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Der Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Oktober 07, 2008

Lehman-Zertifikate: "Erschreckendes Ausmaß an Falschberatung!"

Ca. 50.000 Geschädigte. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte zufolge dürften ca. 50.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag zwischen 500 Mio. bis 1 Milliarde Euro verloren haben. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Auch sehr konservativen Anlegern wurden die Zertifikate bedenkenlos verkauft, teilweise, ohne auf das Emittentenrisiko hinzuweisen, teilweise wussten die jeweiligen Bankberater selbst noch nicht einmal über die Risiken Bescheid," so Späth

Die Anlagen wurden den Anlegern oftmals von ihrer Hausbank verkauft, ein Fall von Anlageberatung/vermittlung liegt damit oftmals vor. Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen in vielen Fällen jedoch erhebliche Zweifel.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Der Berater schuldet eine eigene Prüfung des Anlageobjektes. Er ist verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGHZ 123, 126/128 f.; Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 53 m.w.N.)

Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Der Berater darf sich nicht auf die ihm vom Kapitalsuchenden übergebenden Unterlagen verlassen. Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.).

Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192). Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen. Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Oktober 06, 2008

Premiere AG: können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche geltend machen.

Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen

Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen

Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weitaus höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei lCLLB Rechtsanwälte prüft deshalb den Vorgang.

Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.

Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Premiere AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Oktober 03, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: "Banken oftmals schadensersatzpflichtig!"

Anleger oftmals nicht richtig aufgeklärt! Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth als Experte zu Zertifikaten bei ZDF, Sonntag, Mona Lisa, 18.00 Uhr- schalten Sie ein!

Gut 2 Wochen nach dem Zusammenbruch des Investmentbankhauses "Lehman Brothers" wird das Schadensausmaß immer deutlicher, die Zahl der Betroffenen wächst ständig und geht in die Zehntausende - es steht ganz klar zu befürchten, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse bangen müssen- und viele von ihnen nicht richtig von ihren Beratern über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden:

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben. Selbst in Fällen, in denen auf Risiken hingewiesen wurde, wurden diese teilweise wieder relativiert oder verharmlost, so wurde z.B. teilweise darauf hingewiesen, dass der Anleger "das Emittentenrisiko" trage, aber nicht erläutert, was genau darunter zu verstehen ist bzw., dass sich hiermit ein Totalverlustrisiko ergeben würde," so Rechtsanwalt Dr. Späth. Viele Geschädigte berichten auch davon, dass sie noch in den Wochen vor der Insolvenz bei ihrer Hausbank angerufen hätten und ihnen dort versichert worden sei, dass "alles in Ordnung" ist.

Geschädigte sollten dabei nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen: "In vielen von uns betreuten Fällen hat sich heraus gestellt, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen gegen die vermittelnden Banken haben dürften und keine wertvolle Zeit verloren werden sollte," so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth.

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird auch bei der Sendung "Mona Lisa", die am kommenden Sonntag um 18.00 Uhr im ZDF zur Lehman-Brothers-Insolvenz ausgestrahlt wird, als Experte zum Thema "Zertifikate" interviewt, schalten Sie ein.

Für Geschädigte von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch für geschädigte Anleger anderer Zertifikate-Emittenten, ist es gut zu wissen, dass ihnen mit dem BSZ® e.V. ein starker Partner zur Seite steht, die Mitgliedschaft beim BSZ e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine - in dem Fall hochbetagte, 84 jährige Anlegerin aus Berlin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht), bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Donnerstag, Oktober 02, 2008

Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR:

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung gegen Anlageberater der Firma Terranova.

Mit Urteil des Landgerichts München II vom 22.09.2008 erreichte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine Anlegerin die vollständige Rückabwicklung ihrer darlehensfinanzierten Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR.

Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR keine sicher Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt, sondern eine spekulative Anlageform.

Da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlageform wünschte, hätte ihr die Beteiligung nicht empfohlen werden dürfen. Das Landgericht München II verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von der Anlegerin gezahlten Darlehensraten und zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten.

Der Anlageberater hatte argumentiert, die Ansprüche der Anlegerin seien verjährt, weil sie bei Zeichnung einen Emissionsprospekt erhalten hatte. Dieser Argumentation erteilte das Landgericht München eine deutliche Absage. Die Anlegerin durfte auf die Aussagen des Anlageberaters zur Sicherheit der Anlage vertrauen und war nicht verpflichtet, dessen Aussagen anhand eines überlassenen Emissionsprospekts zu überprüfen. Liest ein Anleger den Prospekt nicht und erkennt deshalb nicht, dass er falsch beraten wurde, so kann ihm später wegen des geschützten Vertrauens in den Berater nicht der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den Beratungsfehlern gemacht werden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern des Fonds, noch vor Ende des Jahres 2008 anwaltlichen Rat einzuholen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche gegen Ihren Anlageberater zustehen. Zum Jahresende droht möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche, weshalb Eile angezeigt ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden vielfach von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Grundbesitz Wohnbaufonds GbR" oder „Terranova“ anschließen.

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Dresdner Bank lässt Lehman-Anleger ins Messer laufen.

Interne Unterlagen von hoher Brisanz aufgetaucht.

Offenbar hat die Dresdner Bank AG ihre Kunden, denen sie zuvor Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte, noch tiefer in die Misere rauschen lassen, obwohl die angespannte finanzielle Situation des amerikanischen Bankhauses längst bekannt war.
Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg liegen interne Papiere der Dresdner Bank vor, in denen es unter dem Datum vom 12. September 2008 heißt: „Insgesamt sehen wir aktuell auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers oder anderen von uns aufgelegten Emissionen mit anderen Investmentbanken.“

Die Unterlagen mit dem Vermerk „Nur zur internen Verwendung“ hatte das Geldinstitut seinen Retailbankern zur Verfügung gestellt. Sie sollten zur „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ dienen. Zur Erinnerung: Am 12. September fand auch die entscheidende Sitzung in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) statt, bei der die bekannte Zahlung von 300 Millionen Euro an Lehman Brothers beschlossen wurde, die zu weitreichenden personellen Konsequenzen bei der KfW geführt hat.

KWAG-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens hält die Unterlagen für einen Beweis, dass die Dresdner Bank Kundeninteressen hintangestellt hatte, um keine eigenen Einbußen hinnehmen zu müssen: „Aus den Unterlagen, die offensichtlich aus dem Investment Office der Dresdner Bank stammen, geht eindeutig hervor, dass die Banker bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman Brothers am 15. September 2008 Kenntnis von den Quartalszahlen hatten.“ Trotzdem sollte den Kunden ganz offensichtlich weiter eine positive Einschätzung vermittelt werden, obwohl die Banker längst wussten, wie es tatsächlich um die US-Investmentbank stand.

Nach Ansicht des Bremer Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Dresdner Bank ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) verletzt hat. „Bei Schuldverschreibungen - und nichts anderes sind die Zertifikate im Rechtssinn - hat die Bank die Pflicht, Anlegern solche Umstände mitzuteilen, die sich auf die Werthaltigkeit der Zertifikate auswirken.

Offensichtlich habe man ganz bewusst und absichtlich in Kauf genommen, dass Kunden und Anleger schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ahrens: „Wurden die Banker der KfW noch als ‚dümmste Banker Deutschlands’ geschmäht, so muss es für die Dresdner Bank wohl nun heißen: ‚dreist, dreister, Dresdner’.“

Alle Anleger, die Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank gekauft haben, sollten prüfen, inwieweit eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Daneben bestehen nach Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Ahrens gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen das Institut durchzusetzen, weil es nach Bekanntwerden der Lehman-Krise relevante Informationen nicht an ihre Kunden weitergegeben hatte. Stattdessen habe man die Kunden bewusst getäuscht.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Lehman Brothers" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.