Mittwoch, Mai 07, 2008

Victory Medienfonds: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Initiator der Victory Medienfonds Franz Landerer

Nach langen und intensiven Ermittlungen hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den Kopf der Victory Medienfonds, Herrn Franz Landerer erhoben. Mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde auch den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Einsicht in die aufschlussreichen Ermittlungsakten gewährt. Ausweislich der der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Anklageschrift wird Herrn Franz Landerer Untreue und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Der Straftatbestand der Untreue wird in der Anklageschrift darauf gestützt, dass die von den Fondsgesellschaften Victory 20. und 22. Film Prod. GmbH erzielten Lizenzerlöse ohne Rücksicht auf bestehende vertragliche Verpflichtungen für Ausschüttungszahlungen anderer Multimedia Fonds Verwendung gefunden haben.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Landerer Steuerhinterziehung vor.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse lassen sich auch für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Anleger der betroffenen Victory Medienfonds verwerten.

Den Anlegern der verschiedenen Victory Medienfonds ist dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche gegen Herrn Landerer, aber auch gegen sonstige Beteiligte, wie beispielsweise Anlageberater prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits viele Anleger der verschiedenen Victory Medienfonds vertritt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Anleger der betroffenen Victory Medienfonds Rückforderungen von Ausschüttungen sowie Steuernachzahlungen drohen können.

Anleger haben seit Beginn der 90er Jahre insgesamt rund € 350 Millionen in die verschiedenen Medienfonds der Victory Gruppe investiert. Finanziert werden sollten damit Zeichentrickfilme und Fernsehserien. Die Victory Media AG war Ende 2006 in die Schlagzeilen geraten, als sie Insolvenz anmelden musste.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Victory" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

DHB Dreiländer Handels Beteiligungen: Grundurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Schadenersatz für Anleger der 8. Dreiländer Handels Beteiligung (8. DHB) und 9. Dreiländer Handels Beteiligung (9. DHB)

Mit Urteil vom 18.4.2008, Az.: I – 16 U 275/06 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger hatte auf Empfehlung der verurteilten Beratungsgesellschaft in die 8. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (8. DHB) sowie in die 9. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft – Walter Fink – KG (9. DHB) investiert.

Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger war anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der beiden Beteiligungen nicht über negative Pressemeldungen aufgeklärt worden. Der Anleger hatte sich mit Nominalbeträgen in Höhe von DM 60.000,00 an der 9. DHB – Beteiligung und in Höhe von DM 85.000,00 an der 8. DHB Beteiligung beteiligt. Auch eine Verjährung der Schadensersatzansprüche sah das Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht gegeben an.

Anleger der 2. bis 11. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaften Walter Fink KG, denen der Abschluss der DHB - Beteiligungen im Rahmen eines Beratungsgespräches empfohlen wurde, haben nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft gute Chancen, ihr Geld zurück zubekommen, wenn sie fehlerhaft beraten wurden. Anleger, die sich bei Dreiländer Handels Beteiligungen fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher dringend überprüfen lassen, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend machen können, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das richtungsweisende Urteil erstritten hat.

In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Vorgehen gegen Anlageberater ab, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Beitritts bereits bestand.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DHB Dreiländer Handels Beteiligungen " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

EU-Car Zentrale GmbH: Wichtige Informationen für Geschädigte

Der Insolvenzverwalter hat am 02.05.2008 die Vertragspartner der EU-Car Zentrale GmbH informiert. Demnach ist er auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Ravensburg vom 17.04.2008 (Az: 7 IN 238/08) vorläufiger Insolvenzverwalter.

Er weist darauf hin, dass nach seinen bisherigen Erkenntnissen die überwiegende Anzahl der Kfz nicht der ECZ GmbH gehörten, sondern sie selbst nur Leasingnehmerin bzw. Mieterin von Kraftfahrzeugen war. Als mögliche Leasinggeber werden genannt die ECP GmbH in Pforzheim, die Brögg Leasing GmbH, die N.C. Leasing und Trading GmbH sowie die Daimler Chrysler Leasingbank. Die leasing.99 AG und die autoportal.99 AG wurden bereits von uns benannt. Als weitere Firma ist uns eine Firma Krawag GmbH in Wismar bekannt geworden. Letztere versucht, über eine Firma CNP aus Berlin die unverzügliche Herausgabe der Fahrzeuge geltend zu machen. Unerhörterweise behauptet die CNP, die Nutzer der Kraftfahrzeuge machen sich einer Unterschlagung schuldig, wenn die Fahrzeuge nicht herausgegeben werden.

Der Insolvenzverwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass man vor der Herausgabe der Fahrzeuge sicher sein solle, ob tatsächlich eine Herausgabeverpflichtung bestehe. Er rät, sich Rechtsrat bei einem Anwalt zu suchen, da die Benennung im Fahrzeugbrief nicht unbedingt bedeuten muss, dass der Genannte Eigentümer ist oder ein besseres Besitzrecht hat. Dies ist auch unsere Meinung.

Was diejenigen Geschädigten betrifft, die ihr Fahrzeug noch nicht ausgeliefert bekommen haben, so teilt der Insolvenzverwalter mit, dass die ECZ GmbH mit Sicherheit keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung stellt. Allerdings besteht ggf. die Möglichkeit, dass die geleisteten Beträge zurückbezahlt werden, soweit sie an einen Treuhänder überwiesen wurden. Auch diesbezüglich ist den Betroffenen zu raten, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Letztlich weist der Insolvenzverwalter auch darauf hin, dass der Versicherungsschutz der Fahrzeuge zu überprüfen ist. Die ECZ GmbH hatte mit der Barmenia Versicherung in Wuppertal einen Rahmenvertrag abgeschlossen, welcher am 23.04.2008 gekündigt wurde. Der Insolvenzverwalter empfiehlt, sich unmittelbar mit der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG in Verbindung zu setzen. Die Fahrzeugbesitzer sollten bedenken, dass ein Fahrzeug unter Umständen von Amts wegen abgemeldet wird, falls der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Den Zulassungsstellen sind in der Regel die Fahrzeugnutzer nicht bekannt, so dass diese über eine Abmeldung nicht informiert werden können. Die jeweiligen Mietkäufer sollten hier ggf. selbst initiativ werden und die Zulassungsstelle informieren.

Der Insolvenzverwalter weist in seinem Schreiben auch darauf hin, dass es nicht angezeigt ist, die fälligen Raten der Mietkaufverträge weiter zu bezahlen.

Eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kann erst stattfinden, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wurde.

Uns ist zwischenzeitlich auch bekannt geworden, dass zwischen der Firma BHT in Singen/Hohentwiel und der ECZ eine Verbindung besteht. Möglicherweise zeichnet sich dort eine ähnliche Entwicklung wie bei der ECZ ab.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.

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EECH AG: Insolvenzverfahren eröffnet

Anleger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Erste Schadenersatzklagen gegen Vorstand Yoleri eingereicht.

Am Donnerstag, den 01.05.2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG eröffnet. Wie bereits berichtet, wurde seitens des Finanzamts Hamburg ein Insolvenzantrag gestellt, nachdem die EECH ihren Steuerverbindlichkeiten nicht mehr nachkam.

Anleger können aufgrund der Eröffnung des Verfahrens nun die ihnen zustehenden Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger, die bereits erfolgreich gegen die EECH geklagt haben, können neben den Forderungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen „Anleihe Solar“ und „Anleihe Frankreich“ auch sämtliche bisher entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten beim Insolvenzverwalter anmelden“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits über 600 Anleger der EECH vertritt.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt für Anleger der EECH AG die vollständige Vertretung im Insolvenzverfahren. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen für Anleger der EECH Energy Consult Holding AG neben der Möglichkeit der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auch Haftungsansprüche gegen den Vorstand der EECH in Betracht.

„Wenn die von den Gerichten festgestellte vertragswidrige Mittelverwendung seitens des Vorstands von vornherein geplant war, stehen die Chancen gut, das eingesetzte Kapital vom Vorstand persönlich zurück zu erhalten, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach dem nun erfolgten Abschluss der rechtlichen Prüfung wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erste Zahlungsklagen gegen den Vorstand beim Landgericht Hamburg eingereicht.

Wie bereits der Presse zu entnehmen ist, werden auch seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der EECH geführt. „Sollten diese Ermittlungen in einer Verurteilung der Verantwortlichen münden, ergeben sich daraus weitere Schadenersatzansprüche der Anleger“, so Rechtsanwalt Cocron.

Sollten die Ansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH AG gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können, haften diese für die den Anlegern zustehenden Schadenersatzansprüche persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Gläubigerversammlung bei Securenta AG geht am 7. Oktober in die zweite Runde

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der insolventen Securenta Göttinger Immobilien und Vermögensmanagement AG findet am 07. Oktober 10.00 Uhr im Göttinger Landgericht (Saal A 132) die am 25.03.2008 vertagte turbulente Gläubigerversammlung ihren Fortgang.

Interessant dabei dürfte insbesondere der Ausgang des von Anlegern gestellten Befangenheitsantrags gegenüber dem Insolvenzgericht sein, der infolge der Verweigerung der Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses über die Abwahl des Insolvenzverwalters und Einsetzung eines neuen Verwalters gestellt wurde. Auch die vom Insolvenzverwalter an Insolvenzgläubiger versandten Schreiben mit dem fragwürdigen Hinweis auf angeblich zu erwartende Steuerrückforderungen, die die atypisch stillen Gesellschafter nach Meinung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte Jena wohl eher einschüchtern sollen, sorgen im Vorfeld für Verunsicherung und verstärken die Bestrebungen, den Insolvenzverwalter Peter Knöpfel von der Gäubigerversammlung abwählen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta" anschließen.

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Dienstag, Mai 06, 2008

Bundesgerichtshof verweist Aktionärsklagen in Sachen ComROAD zurück

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2008 Klagen der Aktionäre gegen den Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsgesellschafter wegen behaupteter unrichtiger Information im Zusammenhang mit dem Börsengang der ComRoad AG an das Berufungsgericht zurückgewiesen.

In seiner Begründung verweist das Revisionsgericht dabei auf die von der Vorinstanz wohl zu pauschal angenommene Kausalität im Hinblick auf die konkrete Anlegerentscheidung. (BGH, Az: II ZR 310/06 "ComROAD VIII")

Damit wird den Klägern nun die Nachweisführung für die jeweilige Kaufentscheidung der Aktien auf Grundlage der unzutreffenden Information auferlegt. Von einer - nur ausnahmsweise in Betracht kommenden - Anlagestimmung mit der Folge einer Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises wird das Berufungsgericht allenfalls nach vorheriger Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgehen können, so das Gericht in seiner Entscheidung.

Dies bedeutet nach Meinung des BSZ® e.V. Vertrauensanwalts Steffen Hielscher (MHG Rechtsanwälte Jena), für Anleger nicht nur in dieser Angelegenheit eine weitere Erschwernis auf dem langen Weg durch die Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit, da zu erwarten ist, dass der Einwand eines fehlenden Zurechnungszusammenhangs in ähnlichen Fallkonstellationen nun verstärkt zum Tragen kommen wird.

Geschädigte können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ComRoad" anschließen.

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Rentadomo Immobilenfonds: BHW Bank zum Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht Hannover hat Anlegern der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. Schadensersatz gegen die BHW Bank zugesprochen.

Die BHW Bank hat nach den Feststellungen des Landgerichts mit der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet und ist deshalb nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet, weil sie sich ihren Wissensvorsprung im Hinblick auf die niedrigeren Mieteinnahmen als im Prospekt prognostiziert zurechnen lassen muss.

Die BHW Bank habe aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt. Es wäre daher die Pflicht der Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären. Alle Anleger des Fonds, die über die BHW Bank AG finanziert haben, können Schadensersatz verlangen, wenn sie über diesen Umstand nicht aufgeklärt wurden.

Auch das Landgericht Stralsund hat nach Pressemeldungen die BHW Bank in einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation zum Schadensersatz verurteilt.

Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, rät dieBSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte den Anlegern der Rentadomo-Fonds, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. "Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften nicht auf Anleger einzelner Fonds der Rentadomo-Gruppe beschränkt bleiben" meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz (CLLB Rechtsanwälte) spricht sogar von einem Durchbruch für Anleger geschlossener immobilenfonds.

Wie die Kanzlei Resch Rechtsanwälte meldet, wurde auch die BAG Bank durch das Landgericht Stuttgart zum Schadensersatz verurteilt. Auch in diesem Verfahren hat ein Anleger eines Rentadomo-Fonds die BAG Bank als Rechtsnachfolgerin der Finanzierungsbank auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft RENTADOMO Immobilienfonds anschließen.

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