Freitag, April 11, 2008

Südwestrenta - typisch atypische Beteiligung?

„Im wesentlichen ist es immer die selbe Geschichte, die wir zu hören bekommen“ weiß Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von Brüllmann Rechtsanwälte zu berichten: “Eigentlich wollten Anleger nur etwas für ihre Altersvorsorge tun und wurden dann ohne es zu ahnen - geschweige denn zu wollen - als atypisch still Beteiligte mithaftende Gesellschafter einer Anlagefirma.

Bei einer solchen atypisch stillen Beteiligung wird der Anleger wie ein Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaft behandelt. Als „stille“ wird die Beteiligung bezeichnet, weil der Anleger i.d.R nicht nach außen in Erscheinung tritt und in der Gesellschaft praktisch nicht mitreden oder -entscheiden darf. Atypisch ist die Beteiligung, weil der Beteiligte dennoch wie ein Mitunternehmer behandelt wird und als solcher sowohl am Gewinn als auch am Verlust „seiner“ Anlagefima beteiligt ist.

Zu den wohl bekanntesten Firmen dieser Art, die atypisch stille Beteiligungen an ihrer Gesellschaft anboten, gehören neben der „Frankonia-Gruppe“ und der mittlerweile insolventen „Göttinger Gruppe“, die Südwest-Finanz-Vermittlung erste, zweite und dritte AG aus Markdorf mit ihrem „Ratensparprogramm Südwestrenta plus“.

Im Rahmen einer solchen Beteiligung ist die Einlage entweder als sog. Einmalanlage - i.d.R. zwischen € 10.000,00 und € 50.000,00 oder in monatlichen Raten i.H.v. € 50,00 - € 300,00 zu erbringen. Die meisten Gesellschaften spekulieren mit den Anlegergeldern dann in Immobilien, Wertpapieren und anderen Unternehmen. Sind die Investitionen nicht erfolgreich, haftet der Anleger für die Verluste bis zur Höhe seiner Gesamteinlage. „Es besteht somit“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte „für den Anleger grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes. Sind die stillen Beteiligungsmodelle darüber hinaus als sog. "Blind-Pool" konstruiert, wissen die Anleger nicht, in was ihr Geld konkret investiert wird. Sie erfahren nur allgemein, dass ihr Geld in Immobilien oder andere Unternehmen fließt. In den Prospekten der Firmen wird dies gerne als "Vertrauensinvestition" in das Management bezeichnet.

„Kaum einem Anleger ist bekannt,“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Seifert weiter, „welches Risiko er mit seiner Beteiligung eingegangen ist. Vielmehr suggerierten Begriffe wie ‚Pensionssparplan, oder ‚südwestrenta’, dass es sich bei der erworbenen Anlage um eine sichere Kapitalanlage, vor allem für die Absicherung im Alter handelt“. Hinzu kommt, dass atypisch stille Beteiligungen meist mit Laufzeiten zwischen 10 und 40 Jahren abgeschlossen werden und eine ordentliche Kündigung - laut Gesellschaftsvertrag - i.d.R ausgeschlossen ist. Wer trotzdem vorher aussteigen will, muss hierfür eine Abgangsentschädigung in Höhe von 15 bis 25 % seiner Gesamtanlagesumme bezahlen.

„Wir machen in letzter Zeit die Erfahrung, dass - wohl aufgrund einer wachsenden Sensibilisierung für die Risiken des grauen Kapitalmarkts - zunehmend viele Anleger so schnell als möglich wieder aus den Gesellschaften aussteigen und ihr eingezahltes Geld zurückerhalten wollen“, weiß Rechtsanwalt Brüllmann. Da die Gesellschaften jedoch i.d.R. nicht bereit sind, einmal geworbene Gesellschafter vorzeitig aus ihren Verträgen zu entlassen, gibt es inzwischen zahlreiche Urteile zu diesem Themenkomplex. Grundsätzlich sind dabei zwei Vorgehensweisen erfolgversprechend - eine Auseinandersetzung mit der Beteiligungsgesellschaft oder ein Vorgehen gegen den Berater:

So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beteiligung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. „Hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.07.2004 (Az: II ZR 354/02) von großer Bedeutung, durch welches die Rechte zehntausender Anleger gestärkt wurden“, führt Rechtsanwalt Seifert weiter aus. Der BGH entschied nämlich, dass derjenige, der sich aufgrund falscher Angaben über Nachteile und Risiken der Anlage als atypisch stiller Gesellschafter auf eine Investition eingelassen hat, von der Gesellschaft so gestellt werden muss, als hätte er die Verträge nicht abgeschlossen. Das bedeutet, die Gesellschaft muss dem Anleger sämtliche geleistete Zahlungen erstatten.

Bisher waren die Instanzgerichte davon ausgegangen, dass einem getäuschten Anleger, der vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt, nach den Grundsätzen der sog. fehlerhaften Gesellschaft nur ein Auseinandersetzungsguthaben zusteht. Dieses Guthaben beläuft sich auf den aktuellen Wert der Beteiligung und beträgt häufig nur ein Bruchteil der geleisteten Einlage. Das Urteil des BGH ist daher für viele stille Gesellschafter von entscheidender Bedeutung, da sie jetzt eine echte Chance haben, ihre gesamte Einlage zurückzuerhalten.

Eine weitere Erfolg versprechende Möglichkeit stellt ein Vorgehen gegen den Anlageberater bzw. Vermittler dar. So wurde beispielsweise vom Landgericht Würzburg in seiner Entscheidung vom 17.08.2006 (Az: 64 O 2446/05) einem Anleger Schadensersatz gegen einen Vermittler zugesprochen, welcher nach Überzeugung des Gerichts „die Klägerin nicht in dem erforderlichen Maße über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt und ihr keinen Emissionsprospekt übergeben hat“.

Zusammenfassend gibt die aktuelle Rechtsprechung atypisch stillen Gesellschaftern Anlass zur Hoffnung, sich nicht nur von ihrer Beteiligung zu lösen, sondern darüber hinaus auch ihre bisher geleisteten Einlagen ersetzt zu bekommen. Betroffene Anleger sollten daher nach Möglichkeit ihren Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisieren Anwalt überprüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Südwest Finanz Vermittlung“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, April 10, 2008

VIP 3-Medienfonds

OLG München bestimmt im VIP 3-Medienfonds - Kapitalanlegermusterverfahren einen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel vertretenen Anleger als Musterkläger
Mit Beschluss vom 20.03.2008 (Az.: KAP 2/07) wurde ein Mandant der Kanzlei Kälberer & Tittel zum Musterkläger in Sachen VIP 3-Medienfonds bestimmt. Bemerkenswert ist, dass nunmehr als Musterkläger auch jener Kläger ausgewählt wurde, der bundesweit am 23.02.2006 die erste Klage gegen VIP-Verantwortliche beim Landgericht Berlin eingereicht hatte. Dies dürfte allerdings kein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Musterklägers gewesen sein. Das übergeordnete Ziel bei der Auswahl des Musterklägers ist die Sicherstellung einer angemessen Interessenwahrnehmung aller Kläger. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer ist erfreut: "Da wir weder die meisten Anleger noch den Kläger mit dem höchsten Streitwert vertreten, hatten wir nicht erwartet, dass unser Kläger ausgewählt wird. Wir freuen uns deshalb umso mehr über die Benennung des von uns vertretenen Klägers als Musterkläger, denn das versetzt uns in die Lage, das VIP-Verfahren auch weiterhin federführend zu betreuen." Das KapMuG-Verfahren hat für die Kläger große Kostenvorteile und erspart ihnen den Weg durch die Instanzen. Allerdings hat der Gesetzgeber durch unnötige, umständliche und unklare gesetzliche Regelungen leider dafür gesorgt, dass ein derartiges Verfahren lange dauern kann. "Da das VIP 3-Musterverfahren im Vergleich zum Telekom-Verfahren noch einigermaßen überschaubar ist, rechnen wir trotz der Mängel der gesetzlichen Regelungen mit einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer als beim Telekom-Verfahren.", erläutert Rechtsanwalt Kälberer.
Zum Hintergrund der VIP-Verfahren:
Die Kapitalanlegermusterverfahren in Sachen VIP 3 und VIP 4 haben für den Fondsbereich eine ähnliche Bedeutung wie das Telekom-Verfahren für den Wertpapierbereich. Viele andere Fonds weisen ähnliche Strukturen oder Probleme auf, so dass die KapMuG-Verfahren in Sachen VIP 3 und VIP 4 für die gesamte Branche grundsätzliche Bedeutung haben werden. Beim VIP 3-Medienfonds haben sich insgesamt 4.923 Anleger mit einer Beteiligungssumme von 235 Mio. Euro beteiligt. Beim Nachfolgefonds, dem VIP 4-Medienfonds, haben sich sogar 7.484 Anleger mit ca. 398 Mio. Euro beteiligt. Der Großteil der Fondsanteile wurde von der Commerzbank vertrieben. Zwischenzeitlich hat sich u.a. herausgestellt, dass vier Fünftel des angeblichen Produktionskapitals der beiden Fonds an die jeweilige sog. schuldübernehmende Bank - bei VIP 3 die Dresdner Bank AG - weitergeleitet und dort quasi festgeldähnlich angelegt wurden. Die Anleger haben somit bei wirtschaftlicher Betrachtung die ‚Bankgarantie' selbst finanziert. Diese Konstruktion führte zwischenzeitlich dazu, dass der Initiator Andreas Schmid, vom Landgericht München zu sechs Jahren Haft (Az.: 4 KLs 313 Js 38077/05, nicht rechtskräftig) verurteilt wurde.Im VIP3-Musterverfahren werden Andreas Schmid und die Dresdner Bank AG als Musterbeklagte verklagt. Darüber hinaus hat das Verfahren aber auch für alle Prozesse gegen die Commerzbank AG und andere Berater und Vermittler der VIP 3-Fondsanteile eine weitreichende Bedeutung. Wird im Musterverfahren ein Prospektmangel bejaht, so wird damit eine grundlegende Haftungsvoraussetzung für die Commerzbank AG und andere beratende Finanzdienstleister, die diesen Prospekt bei ihren Beratungen verwendet haben, bejaht. Mehrere Gerichte haben deshalb angekündigt, die Prozesse gegen die Commerzbank AG gemäß § 7 KapMuG auszusetzen. Die Commerzbank AG muss damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 KapMuG zum Musterverfahren beigeladen werden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

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Mittwoch, April 09, 2008

First Real Estate Grundbesitz GmbH: BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz gegen Verantwortliche!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet erstes Urteil in Deutschland auf Schadensersatz gegen Hintermann Böhle und Strohfrau Cmok in Höhe von 20.000,- € vor dem Landgericht Düsseldorf.

Mit Urteil vom 03.04.2008 (Az.: 3 O 269/07) hat das Landgericht Düsseldorf in einem von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geführten Verfahren die Verantwortlichen bei First Real Estate, den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ Michael Böhle und die „Strohfrau“ Anna Cmok, zu Schadensersatz in Höhe von 20.000,- € und zur Begleichung weiterer Kosten verurteilt. Unseres Wissens nach handelt es sich hierbei um das erste Urteil gegen die Verantwortlichen der FRE GmbH in Deutschland.

Die rechtsschutzversicherten Kläger hatten sich in Höhe von 20.000,- € in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen an der First Real Estate Grundbesitz GmbH beteiligt, wie sich herausstellte, war die Geschäftsführerin Cmok nicht die wahre Verantwortliche bei der Firma, sondern ihr Lebensgefährte Michael Böhle, der sich jedoch bewusst im Hintergrund hielt.

Dem BSZ® e.V. ist es letztes Jahr als erstem Anlegerschutzverein in Deutschland gelungen, die Geschädigten auf die wahren Verhältnisse bei FRE, das Konstrukt „Hintermann“ – „Strohfrau“ hinzuweisen, diese Konstellation wurde später vom Insolvenzverwalter vollauf bestätigt. Der Insolvenzverwalter führte auch in seinem Gutachten aus, dass es bei FRE wohl von Anfang an nicht möglich war, die Anlegergelder zurück zu bezahlen und die Verantwortlichen dies wohl auch nicht vorhatten.

Das Gericht kam damit eindeutig zu einem Rückzahlungsanspruch der Beklagten, obwohl sich die Beklagtenseite vehement zu verteidigen versuchte. „Dieser Rechtsstreit wurde mit ungewöhnlich harten Bandagen geführt, von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite wurde mir hier ein reichhaltiges Einschüchterungspotenzial entgegen gehalten, die Vorwürfe, die mir in dem Prozess entgegen gehalten wurden, reichten von „Unwissenheit“ über „Lüge“ bis hin zum „versuchten Prozessbetrug“, wir freuen uns, dass das Gericht sich hiervon nicht beeindrucken ließ und unserer Argumentation gefolgt ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Als letzter verzweifelter Versuch wurde von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite noch ein „Plausibilitätsgutachten“ übersandt, in dem die „Gutachter“ zu dem Ergebnis kamen, dass das Geschäftsmodell bei FRE natürlich plausibel gewesen sei und eine Rückzahlung der Anlegergelder möglich gewesen sei. „Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist, dass das Gutachten für den gegenwärtigen Rechtsstreit völlig unbrauchbar ist und keine Aussagekraft hat,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Zahlreiche weitere Verfahren sind noch vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig und sollen demnächst entschieden werden.

Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst umgehend die Zwangsvollstreckung einleiten. „Es muss allerdings ehrlicherweise gesagt werden, dass es unsicher ist, ob erfolgreich Gelder vollstreckt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Der BSZ e.V. wird hierüber weiter berichten.

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Dienstag, April 08, 2008

Dubai-1000-Hotel-Fonds endgültig am Ende?

Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen Fondsinitiator. Am grauen Kapitalmarkt zeichnet sich ein neues Desaster ab. Offenbar steckt der Dubai-1000-Hotel-Fonds jetzt massiv in Schwierigkeiten.

Wie Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen mitteilt, habe er bereits im Herbst 2005 vor der Kapitalanlage gewarnt: „Ich habe mir damals zusammen mit interessierten Anlegern das geplante Projekt in Dubai angesehen. Die Prognosen waren völlig unrealistisch.“

Initiator des geschlossenen Immobilienfonds ist der Diplom-Finanzwirt Georg Recker aus dem westfälischen Hamm. Das Fondsvolumen umfasst rund 142 Millionen Euro. Wie viel allerdings tatsächlich eingezahlt wurden, ist offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000,- Euro. Recker hatte eine Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert. „Viel zu optimistisch“, meint Gieschen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges gegen den Fondsinitiator.

Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits im Juli des vergangenen Jahres bezugsfertig sein. Rechtsanwalt Gieschen ist in diesem Februar selbst nach Dubai gereist und hat vor Ort die aktuelle Situation sondiert: „Ein Baufortschritt ist bei dem Objekt, verglichen mit vor Monaten veröffentlichten Fotos, nicht zu sehen.“ Aktuell werde lediglich ein Sichtzaun rund um die ausgehobene Grube errichtet. Tatsächliche Bautätigkeiten habe es auf dem Grundstück nicht gegeben: „Stattdessen wurden wir von Wachleuten verjagt und aufgefordert, keine Fotos zu machen.“

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Ich habe mir die Baustelle mit einem einheimischen Bauunternehmer angesehen. Dem ist sofort aufgefallen, dass schon der äußere Anschein der Baustelle nicht dem entspricht, was in Dubai von den Behörden vorgeschrieben ist.“ So würden jegliche Hinweise auf den Konstrukteur, die Plotnummer und ähnliche Daten fehlen, die bei jedem Bauvorhaben sichtbar auf entsprechenden Schildern ausgewiesen werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht nun offensichtlich auch den Vorwürfen nach, dass der Fonds zwar offiziell geschlossen worden ist, weil angeblich das prospektierte Fondsvolumen eingesammelt wurde, tatsächlich aber nach wie vor Zeichner für den Recker-Fonds akquiriert werden. Am Markt werden laut Gieschen nach wie vor große Pakete des Fonds angeboten: „Wir haben die Behörden in Dubai auf das Objekt aufmerksam gemacht und warten nun auf eine offizielle Stellungnahme zu dieser, nach unserer Ansicht illegalen Baustelle mitten in der Wüste.“

Außerdem suggerierte Recker potentiellen Anlegern zusätzliche Sicherheit, weil sie nicht wie bei anderen Dubai-Fonds, in einen so genannten Blindpool, sondern in „ein klar definiertes Projekt“ investieren würden.

Laut Gieschen haben insbesondere vermögende Freiberufler und Ärzte in den Recker-Fonds investiert. Er ist der größte von sechs ähnlichen Dubai-Fonds, die alle im Jahr 2005 aufgelegt worden sind. Man hatte den Anlegern suggeriert, sie könnten mit satten Gewinnen am sagenhaften Boom des Wüstenstaates teilhaben. Gieschen: „Ein Märchen aus 1001 Nacht.“

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Montag, April 07, 2008

Juragent Prozessfinanzierungsfonds: „Anleger bangen um ihr Geld“

Merkwürdige Vorkommnisse rund um die Hauptversammlung am 31.03.2008. Vorstand und Aufsichtsrat ausgewechselt! Weitere erstaunliche Veränderungen! Ist ein Teil der Anlegergelder in die Schweiz geflossen? Was passiert wirklich hinter den Kulissen?

Wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wurden auf der Hauptversammlung vom 31.03.2008 der Juragent AG nicht alle Fragen zur vollständigen Zufriedenheit beantwortet, im Gegenteil blieben viele Fragen offen. Erschienen waren auf der Hauptversammlung im Hotel Steigenberger in Berlin, auf der sich auch der BSZ® e.V. durch einen BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt vertreten ließ, ca. 60 Aktionäre, darunter auch einige Vertreter diverser Aktionärsvereinigungen und einige bekannte Persönlichkeiten, wie z.B. der skurille und schillernde Klaus Zapf, Deutschlands größter Umzugsunternehmer.

Auf der Hauptversammlung wurden einige gravierende Maßnahmen beschlossen, so wurden die Vorstandsmitglieder Mirko Heinen und Annette Ehlers mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund abberufen. Die Geschäftsführung der Juragent Verwaltungs GmbH als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Prozesskostenfonds I – IV obliegt nunmehr gemäß einer Mitteilung von Juragent vom 04.04.2008 wieder Herrn Heinz Stöppel. Gemäß einer Mittteilung von Juragent vom 03.04.2008 wurde Herr Rechtsanwalt Georg-Christian Kilgus zum Vorstand bestellt. Auch die Abwahl des bisherigen Aufsichtsrats der Juragent AG, bestehend aus den Aufsichtsräten Gierk, Gruttmann und Dr. Seidemann wurde beschlossen.

Es wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt, bestehend aus sechs neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Diese Veränderungen sind für sich gesehen schon recht erstaunlich, von weiteren merkwürdigen Vorkommnissen berichtet die Zeitschrift test in ihrer Internetausgabe www.test .de mit Datum vom 04.04.2008 in einem Artikel mit der Überschrift „Anleger bangen um ihr Geld“:

So hat laut test.de Ende März die Geschäftsführung des vierten Juragent-Fonds die Anleger darüber informiert, dass nun nicht mehr durch die Berliner Juragent AG versucht werde, Erfolg versprechende Gerichtsverfahren zu suchen und mit Anlegergeld zu finanzieren, sondern dies werde nun von einer Schweizer Firma namens Juraswiss AG erledigt, die laut test.de erst seit kurzem im Schweizer Handelsregister eingetragen sei. Test.de weist darauf hin, dass in den Vereinbarungen zwischen dem Fonds und der Juragent AG eine Übertragung der Juragent-Aufgaben auf ein anderes Unternehmen nicht vorgesehen sei.

Auch der BSZ® e.V. fragt sich, ob es Ziel führend ist, diese Aufgabe in Zukunft von der Schweiz aus von einer neu gegründeten Gesellschaft aus durchführen zu lassen? Weiter fragt test.de, ob auch Anlegergeld bereits in der Schweiz sei? Es sei möglich, dass noch viel mehr Geld von Konten der Juragent AG abgeflossen sei, ohne dass dies vom Gesellschaftszweck gedeckt gewesen sei, denn nach Erkenntnissen von Finanztest soll der Deutsche Lars Schudack, der im Handelsregister als Zeichnungsberechtigter für die Juraswiss AG eingetragen sei, gegenüber Dritten bereits geprahlt haben, in der Schweiz über 21 Millionen Euro verfügen zu können, nach Angaben von test.de bis auf einige Millionen der Betrag, den die Anleger dem Fonds 4 der Juragent AG zur Verfügung gestellt haben.

Ob Geld der Anleger tatsächlich in großem Stil in die Schweiz geflossen ist, konnten die neuen Verantwortlichen bei Juragent test.de zufolge noch nicht ermitteln, in der EDV des Unternehmens seien Angaben zufolge viele Daten gelöscht und der Bestand an Unterlagen äußerst dürftig. Tja, das ist nun aber doch ein wenig merkwürdig, was könnte es für einen Grund geben, dass Daten gelöscht sind???

Auf der Hauptversammlung der Juragent AG konnten auch die Umstände um die Kautionszahlung für ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied nicht vollständig aufgeklärt werden. So hatte die Juragent AG im Jahre 2006 für ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied, das kurzzeitig in Untersuchungshaft kam wegen des Verdachts der Untreue, eine Million € als Kaution aus Anlegergeldern hinterlegt, um das Aufsichtsratsmitglied freizukaufen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat test.de zufolge die Millionenzahlung als „Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten“ bewertet, trotzdem wurden die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei Juragent eingestellt. Auch das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski legte im Jahr 2007 sein Aufsichtsratsmandat nieder. Nach Angaben von test.de hatte Schwintowski Finanztest gegenüber die Millionenzahlungen erst bestritten und dann erklärt, dass er den Sachverhalt nicht verstanden habe – Äußerungen, die einen bei einem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und renommierten Jura-Professor durchaus schmunzeln lassen. Wie auch im aktuellen „Schwarzbuch Börse“ der SdK berichtet wird, werfen die schlechten Zahlen bei Juragent durchaus Fragen auf, der vierte Juragent Fonds steht auch auf der Warnliste von Finanztest.

Fazit: Die aktuellen Vorgänge bei dem Prozesskostenfinanzierer Juragent können durchaus als „aufregend“ und „merkwürdig“ bezeichnet werden und lassen uns befürchten, dass es sich hierbei nicht nur um positive Neuigkeiten für die Anleger handelt.

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EECH AG: Auch EECH Windkraft Italien GmbH & Co. KG insolvent!

Auch über Vermögen der EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG wurde Insolvenzantrag gestellt. Ermittlungen bei EECH European Energy Consult Holding AG sind schwierig. BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatz ggü. Verantwortlichen!

Auch über das Vermögen der EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG wurde nun Insolvenzantrag gestellt, das Insolvenzverfahren läuft unter dem Aktenzeichen 67 a IN 69/08, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Burckhardt Reimer aus Hamburg bestellt. Die Anleger werden voraussichtlich auch hier mit hohen Verlusten bezüglich ihrer Beteiligung rechnen müssen.

Betreffend die ebenfalls insolvente EECH European Energy Consult Holding AG schrieb der Insolvenzverwalter Reimer inzwischen die Anleger an und teilte ihnen mit, dass die Ermittlung der Werte der Projekte, welche die EECH –European Energy Consult Holding AG entwickelt hat, außerordentlich schwierig und umfangreich sei. Er habe daher bereits ausgesprochene Spezialisten in diesem Bereich einschalten müssen. Wirklich genaues wisse man erst, wenn solche Projekte verwertet werden konnten, so Burckhardt Reimer.

Der Insolvenzverwalter bittet die Anleger auch, abzuwarten, bis diese zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden würden, was sich bis Ende Juni 2008 hinziehen könne, erst dann sollten die Anleger, falls sie bis dahin nicht gehört haben sollten, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.
Der BSZ® e.V., der demnächst durch seine Vertrauensanwälte mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen wird, bittet die zahlreichen Geschädigten darum, dieser Aufforderung des Insolvenzverwalters nachzukommen, damit dieser in seiner schwierigen Arbeit nicht gestört wird, die Anleger werden automatisch –jedoch erst in einiger Zeit- zur Forderungsanmeldung aufgefordert.

„Die Aussagen des Insolvenzverwalters bestätigen, dass auch in diesem Verfahren ein schwieriges und langwieriges Insolvenzverfahren zu erwarten ist, das voraussichtlich erst in ein paar Jahren abgeschlossen sein dürfte,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Inzwischen wurde auch von der EECH European Energy Consult Holding AG in einer Pressemitteilung vom 27.03.08 teilweise Anlegerschützern die Schuld für den Absturz der EECH AG in die Schuhe geschoben. „Diese Argumentation überzeugt uns nicht, vielmehr sollten die Verantwortlichen der EECH AG bei sich selber die Verantwortung suchen, denn wenn bei der Firma alles in Ordnung gewesen wäre, hätte wohl kaum das Landgericht Hamburg in etlichen Verfahren den jeweiligen Anlegern einen klaren Rückzahlungsanspruch zuerkannt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher auch mit Hochdruck mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen, u.a. aus Prospekthaftung, z.B. gegenüber dem Vorstand Tarik Yoleri. Auch möglicherweise in Betracht kommende Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug sollten auf jeden Fall geprüft werden, denn vor einiger Zeit hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs aufgenommen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Samstag, April 05, 2008

Schrottimmobilien: Nur ein dunkles Kapitel der Vergangenheit?


Beim Thema Schrottimmobilien handelt es sich um ein dunkles Kapitel der Vergangenheit, bei dem die Altfälle, nun noch mühselig von den Gerichten aufgearbeitet werden müssen. Weitere Zeit der Unsicherheit wird für viele Betroffene leider bleiben. Es wäre nun aber ein Fehler, zu denken, dass zukünftigen Erwerbern von Kapitalanlage-Immobilien nur noch wenig Gefahr drohen würde, weil man aus den „Sünden“ der Vergangenheit gelernt hätte – weit gefehlt!

Schwarze Schafe am grauen Kapitalmarkt haben nach Beobachtung des Berliner Rechtsanwalts Dr. Walter Späth Autor der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien“ die Schrottimmobilien wieder entdeckt, um Anleger um ihr Geld zu bringen. Ein Grund hierfür liegt schlicht und einfach darin, dass es im Bereich der Immobilienanlage um viel Geld geht. Allein in geschlossenen Fonds sind nach Berechnungen des Branchendienstes Fondstelegramm derzeit 165,5 Milliarden Euro investiert. Leider locken diese hohen Summen nicht nur seriöse Anbieter auf den Markt, sondern auch eine Reihe von unfähigen und unseriösen Marktteilnehmern.

Ein weiterer Grund hierfür liegt z.B. darin, dass in den vergangenen Jahren von internationalen Private-Equity-Fonds über 650.000 Wohnungen im Gesamtwert von mehr als 15 Milliarden Euro aufgekauft wurden, von denen ein Teil inzwischen an kleinere Immobiliengesellschaften weitergereicht wurde. Einige dieser Endabnehmer versuchen nun nach Beobachtung des Autors, schwer vermietbare Wohnungen an private Kapitalanleger zu verkaufen. Ein anderer Experte fühlt sich gar an die Zeit der sog. „Schrottimmobilien-Deals“ der 90er Jahre erinnert, nun wiederhole sich offenbar das Spiel. Die hohen Vertriebsprovisionen würden wieder viele unseriöse Vermittler an den Markt locken.

Dabei wird gerade mit dem Argument „Immobilienanlage“ viel Schindluder getrieben, denn bei vielen Anlegern herrscht die Meinung vor, dass gerade eine Investition in Immobilien ein sehr solides und sicheres Investment darstelle, bei dem sichere Mieteinnahmen und hohe Wertsteigerungen programmiert seien und somit praktisch überhaupt nichts passieren könne. Aus diesem Grunde sind viele Anleger für die Versprechungen von Vermittlern, die ihnen Immobilien als Kapitalanlage anbieten, besonders anfällig. „Diese alte Masche kommt wieder ganz groß in Mode,“ bestätigt denn auch der bekannte Berliner Anlegerschutzanwalt Jochen Resch gegenüber der Zeitschrift „Börse online“ (unter www.graumarktinfo.de). Man wollte ja sowieso etwas für die Altersvorsorge tun und die Zinsen bei der Bank sind in Niedrigzinszeiten leider erschreckend niedrig. Das Buch Schrottimmobilien macht deutlich, dass, es sich hierbei bei vielen Anlegern bei all diesen Vorstellungen um einen bedauerlichen ernsthaften Irrtum handelt. Dies verdeutlicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um diesem Treiben einiger unseriöser Anbieter und Vermittler Einhalt zu gebieten.


BSZ® e.V. Empfehlung:
Anleger, die bereits eine Schrottimmobilie erworben haben, erhalten mit der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb – Staatshaftung“ von Dr. Walter Späth wichtige Hinweise auf die aktuellen Ausstiegs- und Schadensersatzmöglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung. Die Rechtsprechung der Jahre 2004 bis 2007 wurde dabei intensiv ausgewertet. Anleger, die eine Immobilie oder einen geschlossenen Immobilienfonds als Kapitalanlagemodell erwerben wollen, erhalten zahlreiche Hinweise, worauf sie beim Immobilienerwerb achten müssen, wie somit die Spreu vom Weizen getrennt werden kann und so der Erwerb einer Schrottimmobilie vermieden werden kann. Ergänzt wird dies durch Checklisten, worauf beim Erwerb von Immobilien und Immobilienfonds geachtet werden sollte.

Das Buch von Dr. Walter Späth, „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb – Staatshaftung“
288 Seiten, SKVS Verlag, Berlin
1. Auflage, 2008 ISBN 978-3-9812175-0-6,
kann zum Preis von € 39,90 bezogen werden bei:

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