Mittwoch, September 12, 2007

Tereno Wohnungsgenossenschaft eG – Rechtmäßigkeit der gewährten Eigenheimzulage noch immer nicht geklärt!

Die Anleger, die sich an der im Jahr 2002 errichteten Tereno Wohnungsgenossenschaft eG beteiligt haben, müssen sich weiterhin in Geduld üben. Nach wie vor ist nämlich nicht geklärt, ob sie die ihnen gewährte Eigenheimzulage für die letzten Jahre an das Finanzamt zurückzahlen müssen. Zwar hat der Bundesgerichtshof im Beschwerdeverfahren am 25.06.2007 (BFH, IX 55/07) entschieden, dass die Entscheidung des Finanzgerichts, die Vollziehung der Feststellungsbescheide auszusetzen, rechtmäßig ist. Über den Einspruch im Hauptsacheverfahren – auf den es letztlich ankommt – wurde allerdings noch nicht entschieden.

Im Hauptsacheverfahren wird sich das Gericht mit der noch nicht höchstrichterlich geklärten Frage zu beschäftigen haben, ob die Genossenschaftsmitglieder die ihnen gewährte Eigenheimzulage auch dann erhalten oder behalten dürfen, wenn die Genossenschaft weniger als 2/3 ihres Kapitals in Wohnungen investiert hat. Diese Voraussetzung lässt sich dem Wortlaut des Eigenheimzulagegesetzes nicht entnehmen. Vielmehr wurde diese Anforderung von der Finanzverwaltung aufgestellt. Ob diese von der Finanzverwaltung vorgenommene Pauschalierung zulässig ist, hängt auch davon ab, ob das Gesetz etwaige Typisierungsbefugnisse an die Finanzverwaltung weitergegeben hat.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Juristisch gesehen haben wir es mit einer spannenden Rechtsfrage zu tun; für die von dieser Frage betroffenen Anleger ist es jedoch alles andere als spannend. Sie befürchten, dass sie die Eigenheimzulage zurückzahlen müssen, obwohl diese in den meisten Fällen an die inzwischen insolvente Privatbank Reithinger überwiesen wurde. Letztlich wird die Entscheidung nicht nur für die Anleger der Tereno eG von Bedeutung sein, sondern auch für viele andere Anleger an weiteren Wohnungsgenossenschaften.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Tereno Wohnungsgenossenschaft eG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


Ulrich Engler/Private Commercial Office: Geschädigte müssen jetzt handeln!

Betroffene sollten nicht vorschnell Rückzahlungserklärungen unterschreiben und nicht auf Beschwichtigungsparolen der Vermittler hereinfallen.

Geschädigte der Private Commercial Office/Ulrich Engler werden in letzter Zeit verstärkt von den Vermittlern dazu aufgefordert, Rückzahlungserklärungen zu unterschreiben, mit denen ihnen die Gelder angeblich zurück gezahlt werden sollen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth dazu: „Betroffene sollten hier auf keinen Fall vorschnell irgendwelche Erklärungen abgeben, mit denen sie in ihren Rechten beschränkt werden könnten, sondern umgehend rechtliche Schritte prüfen.“

Der BSZ e.V. hatte auch bereits vor mehreren Wochen darauf hingewiesen, dass der Lebenslauf von Ulrich Engler nach derzeitigem Kenntnisstand frei erfunden ist.
Nach eigener Angabe hatte er 21 Jahre für die Chase Manhattan Bank gearbeitet – gelogen, wie eine Klage dieses Instituts gegen Ulrich Engler beweist.

2003 hatte Engler dann versucht, mittels einer gefälschten Banklizenz eines nicht existierenden Fantasiestaates Anlegergelder einzusammeln!
In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Komplize Englers zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, Engler wurde in dem Verfahren ebenfalls beschuldigt.

Angeblich sollte der 04.09.2007 nach Englers angeblichem „Urlaub“ der nächste Tradingtag der PCO sein, uns ist jedoch leider nichts von einer Rückkehr Englers, der Informanten zufolge nach Panama geflüchtet sein soll, bekannt.

Inzwischen werden auch die Versuche der Vermittler, die sich in Bälde Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe gegenüber sehen werden, die Anleger zu beschwichtigen und Zeit zu gewinnen, immer einfältiger:
Einmal hieß es von Vermittlerseite, dass Ulrich Engler nur kurzzeitig in Urlaub sei und bald zurückkehren würde.
Ein andermal hieß es, dass es sich hierbei um eine Verschwörung handelt, bei der die Staatsanwaltschaft mit den Großbanken zusammen arbeiten würde, weil sie den Kleinanlegern die traumhaften Renditen, die „Richie“ Engler erwirtschaften würde, nicht gönnen würde. Das Ganze erinnert stark an das Akzenta-Modell, auch hier sahen sich die Verantwortlichen als Opfer und nicht als Schädiger.

Die neueste Masche ist nun die, dass versucht wird, Geschädigte mit gefälschten Zeitungsartikeln zu beschwichtigen: In einem –angeblichen-Schreiben des Berliner Kurier vom 21.08.2007, das dem BSZ e.V. vorliegt, wird gefragt, „ob hier mit der Dampfwalze unliebsame Konkurrenz ausgeschaltet werden soll … Wollen Neider Herrn Englers Geschäft kaputt machen? Oder sollen sogar sogenannte Normalbürger zu derartigen Geschäften keinen Zugang haben?

Leider handelt es sich bei diesem angeblichen Schreiben der Berliner Zeitung nur um eine dummdreiste Fälschung, was zeigt, dass auch die Vermittler nicht mehr vor „unsauberen“ Methoden zurück schrecken, um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Geschädigte sollten auf diese plumpen Tricks nicht herein fallen, sondern nun umgehend tätig werden, leider wird in der nächsten Zeit wohl ein Wettlauf der Gläubiger einsetzen, bei dem diejenigen Anleger am meisten Chancen haben, die umgehend ihre Ansprüche durchsetzen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.

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Deep Sea Exploration plc: Schiffbruch für Schatztaucher

Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhebt Anklage gegen den Vorstand der Deep Sea Exploration plc (DSE), Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann.

Die DSE, mit Sitz in Ipswich, Englang, gegründet am 06.09.2000, hatte zum Geschäftsgegenstand, gesunkene Schiffe mit wertvoller Ladung zu finden und zu bergen und die Funde zu verwerten. Zur Finanzierung der Projekte verkaufte die DSE vorbörsliche Aktien an Anleger, die zuvor unaufgefordert von Mitarbeitern angerufen wurden. Insgesamt sammelte die DSE Anlegergelder in Höhe von rund € 15.000.000,00 ein.

Die Mitarbeiter der DSE behaupteten gegenüber den Angerufenen, dass Bergungsprojekte kurz vor dem Abschluss stünden und dass aus den Bergungen beträchtliche Einkünfte zu erzielen wären. Den Anlegern wurde ferner suggeriert, dass ein Börsengang der DSE bevorstehe und dass die Aktien der DSE in absehbarer Zeit an einem institutionalisierten Markt, dem OFEX mit Sitz in London, gehandelt würden.

Tatsächlich standen aber offenbar keine Bergungserfolge bevor. Und offenbar plante der Vorstand der DSE, Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann, den Börsengang nicht vor 2003. Letztlich wurden die Aktien nie handelbar, weil die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllte. Den vorbörslichen Aktienpreis legte der Vorstand der DSE offensichtlich willkürlich fest.

Am 28.10.2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSE eröffnet. Am 27.04.2007 gab der englische Insolvenzverwalter bekannt, dass die DSE wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst werden soll und an die Anleger kein Geld ausbezahlt werden kann. Der Totalverlust der Anlegergelder ist damit amtlich.

Gegen die Vorstandsmitglieder der DSE, Stefan Rieck, Paul Wolff und Ingo Kretschmann hat die Staatsanwaltschaft nun am 22.05.2007 Anklage wegen gemeinschaftlichen Betrugs erhoben.

Nach Überzeugung des BSZ-Vertrauensanwalts Thomas Sittner, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte kommen aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft u.a. Schadensersatzansprüche gegen die Angeschuldigten, Rieck, Wolff und Kretschmann in Betracht. Darüber hinaus können Anlegern Schadenersatzansprüche gegenüber weiteren Verantwortlichen (Vermittlern, Banken, etc.) zustehen, falls diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hatten.

Die Anleger sollten Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen; denn es muss damit gerechnet werden, dass die Angeschuldigten nicht alle Anleger werden bedienen können.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deep See Exploration (Schatztaucher)“anschließen.

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Phalanx AG

Die Phalanx AG aus Waiblingen bot öffentlich Beteiligungen an ihrer Gesellschaft an. Die Anleger sollten der Phalanx Immobilien AG einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen.

Die Anleger sollten den zur Verfügung gestellten Betrag nach einem bestimmten Zeitraum zurückerhalten. Es handelte sich daher um eine Art Anleihe.

Nach dem Wertpapierprospektgesetz hätte die Phalanx AG einen Prospekt beider BaFin einreichen und eine Genehmigung für den Vertrieb der Anleiheneinholen müssen. Das Wertpapierprospektgesetz verlangt nämlich die Einreichung und Bewilligung eines Prospekts, bevor die Beteiligungen öffentlich angeboten werden. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der BaFin jedoch nicht hinterlegt.

Die Anleger können daher die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Schadensersatzansprüche gegenüber der Phalanx AG geltend machen.

Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass die Phalanx Immobilien AG die Insolvenzangemeldet hat. Wir sind daher der Ansicht, dass Anleger auchSchadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand persönlich geltend machen können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Phalanx AG“ anschließen.

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Montag, September 10, 2007

Gericht erkennt Schadensersatzpflicht der Finanzierungsbank an.

Badenia zur kompletten Rückabwicklung verurteilt.

Erwerber von Immobilien in Wuppertal klagen erfolgreich gegen die Finanzierungsbank.
Betroffen war ein Objekt, in dem ca. 70 Prozent der Wohnungen leer stehen. Betroffen sind 160 Wohnungen und Menschen aus ganz Deutschland, von denen nicht wenige finanziell an Ihre Grenzen gekommen sind. Grund für den Immobilenerwerb waren neben der zugesicherten Wertsteigerung der Immobilie u.a. auch garantierte Mieteinnahmen. Die versprochenen Mieteinnahmen konnten jedoch nicht erzielt werden.

Die Wohnungen in dem Haus in Elberfeld gehörten in den 70er Jahren der Neuen Heimat und wurden von der bereits 2000 in die Insolvenz geschlitterten Firma Heinen & Biege aus Dortmund gekauft, berichtet das Magazin Plusminus. Dieses Unternehmen verkaufte die Wohnungen an private Anleger und versprach mit dem Konzept eines sogenannten Mietpools feste Einnahmen. Aber: Die versprochenen Mieteinnahmen konnten nicht erzielt werden. Die Käufer der Wohnungen fühlten sich getäuscht und fehlerhaft beraten .

Einige der geschädigten Kapitalanleger klagen nun gegen die Bausparkasse Badenia, die diese Geschäfte vermittelt und die Wohnungskäufe finanziert haben soll.

Der Schadensersatzanspruch wird unter anderem auf folgendes gestützt: Die Finanzierungsbank soll von den Käufern als Voraussetzung für die Finanzierung den Beitritt zu diesem Mietpool verlangt haben. Einiges deutet darauf hin, dass diese Mietpoolkonstruktion von der Badenia mit konzepiert worden ist. Weiter besteht Grund zur Vermutung, dass sich die Badenia unmittelbar aus dem Mietpool bedient hat. Das heißt, sie hat die Zinsen für die Erwerber aus dem Mietpool erhalten.

Aufgrund dieser Konstellation wurde die Finanzierungsbank nun in erster Instanz verurteilt. Danach muss die Finanzierungsbank den Anleger von seinen Darlehensverpflichtungen freistellen und seinen Vermögensschaden ausgleichen. Im Gegenzug hat der Anleger die Immobilie auf die Finanzierungsbank zu übertragen.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, raten die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München getäuschten Immobilienerwerbern, ihre Ansprüche sowohl gegen Verkäufer, als auch gegen Vermittler und Finanzierungsbank prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen.

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Montag, September 03, 2007

VIP-Medienfonds werden zur Belastung für Commerzbank

Enttäuschte Anleger der in Schieflage geratenen VIP-Medienfonds wollen jetzt die Commerzbank als Hauptvertriebspartner verstärkt in Haftung nehmen. Allen voran der Schauspieler Hannes Jaenicke (RTL „Post mortem, SAT.1 „Sardsch“, ARD „Tatort“).

Wie die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, die den bekannten Film- und TV-Schauspieler vertritt, jetzt bestätigte, ist dem Geldinstitut bereits eine entsprechende Forderung zugestellt worden. Jaenicke habe sich mit 70.000,- Euro an den von der Bank vertriebenen Fonds engagiert.

BSZ® Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG teilte weiter mit, dass jetzt auch weniger prominente Anleger gegen die Commerzbank vorgehen wollen. Dazu wurde auch die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP/Commerzbank gegründet.

In den Jahren 2003 und 2004 verkaufte das Institut die hochriskanten Beteiligungen der VIP Medienfonds 3 und 4 ab einer Mindestzeichnungssumme von 25.000,- Euro und zwar offenbar gern an besonders gute Kunden. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger zwischen Flensburg und Garmisch mehr als 650 Millionen Euro in VIP-Fonds angelegt.

Die Anlegerliste soll sich über weite Strecken wie das Who-is-who der deutschen Medien- und TV-Entertainmentszene lesen. Außerdem sollen zahlreiche Prominente aus Politik, Sport und Gesellschaft zum Teil sehr hohe Summen in VIP-Fonds investiert haben. Das böse Erwachen kam im Spätsommer 2005: VIP-Fondsinitiator Andreas Schmid wurde in Untersuchungshaft genommen. Seit diesem Frühjahr wird ihm in München in einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren in Deutschland der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid obendrein Untreue vor.
Die Finanzbehörden erkannten allen VIP-Anlegern nachträglich die steuerlichen Verlustzuweisungen ab, Finanzämter stellten bis jetzt Nachforderungen in Höhe von insgesamt über 160 Millionen Euro.

Die seinerzeit Fondsverantwortlichen sollen die Anlegergelder prospektwidrig nur zu etwa 20 Prozent tatsächlich in Filmproduktionen gesteckt haben, das übrige Kapital ist an die bereits von den KWAG-Rechtsanwälten in Anspruch genommene Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) geflossen. Dort wurde das Geld geparkt, um es zum Ende der Fondslaufzeiten nach acht beziehungsweise zehn Jahren aufgezinst wieder an den Fonds zurück fließen zu lassen. Gleichzeitig sollte den Anlegern die Investition erhebliche Steuervorteile bringen.

Nachdem das „Geldkarussell“ aufgedeckt wurde, hatte das Finanzamt München II die Steuervorteile wieder aberkannt. Nach Ansicht der KWAG-Rechtsanwälte war der Zahlungskreislauf initiiert und kontrolliert von den beteiligten Großbanken. Deshalb sind sie nach ihrer Auffassung auch für die Schäden der Anleger verantwortlich.

Die Commerzbank hat an dem dubiosen Geschäft nicht schlecht verdient. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen berichtet von Provisionen von bis zu 13 Prozent, die für die Kundenvermittlung von den Fondsgesellschaften an die Commerzbank überwiesen worden sind. Für das Institut kann sich das ursprünglich so lukrative Geschäft jetzt aber nicht nur zu einem finanziellen Desaster entwickeln. Es droht ein massiver Imageverlust. Die Commerzbank hatte die Fondsbeteiligungen seinerzeit an rund 8.000 ihrer so genannten 1A-Kunden vermittelt und die Beteiligung als „Garantiefonds“ ohne jedes Risiko angepriesen. Wie sich aus internen Unterlagen des Commerzbank-Vertriebes ergibt, wurden die Kundenberater laut Gieschen von der Zentrale in Frankfurt angewiesen, die Fondsbeteiligungen „mit allen Mitteln regelrecht in den Markt zu drücken“, um die Konkurrenz auf dem damals stark umkämpften Markt der Medienfondsbeteiligungen abzuhängen.

Die aggressive Vertriebsstrategie wird der Commerzbank jetzt zum Verhängnis. Immer mehr Anleger fühlen sich vom Institut schlecht beraten und vor allem im Stich gelassen. Besonders die zum Teil erheblichen Steuernachzahlungen führen bei vielen Anlegern zu ernsthaften finanziellen Krisen. Anfang 2007 stellte die Bank noch in Aussicht, allen Anlegern, die aufgrund der Steuernachforderungen in Schwierigkeiten geraten, mit zinsgünstigen Krediten zu helfen. Inzwischen ist das Institut von seinem Angebot abgerückt: Das bereitgestellte Kontingent sei erschöpft, heißt es lapidar.

Deshalb wächst der Unmut bei den prominenten, wie bei den weniger prominenten Anlegern. Sie wollen jetzt massiv Druck machen und zwar gemeinsam auch über die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP/Commerzbank. Durch diese Interessengemeinschaft wird es möglich, dass sich möglichst viele Geschädigte derselben Commerzbank-Filiale oder desselben Beraters zusammenfinden. So steigen die Chancen in den anstehenden Schadensersatzprozessen gegen die Bank, eklatante Falschberatungen nachzuweisen.

Laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, hätten viele Anleger tatsächlich über denselben Kundenberater bei derselben Commerzbank-Filiale ihre Anteile gezeichnet. Von einer ernsthaften Beratung der Anleger könne dabei nicht die Rede sein: „Das waren allerhöchstens schlichte Verkaufsgespräche.“ Ahrens kennt obendrein bankinterne „Worstcaseberechnungen“, die „überraschenderweise schon rechnerisch falsch“ seien. Teilweise trügen die Fondsprospekte, die den Anlegern von ihren Commerzbank-Beratern überreicht wurden, handschriftlich den vollmundigen Vermerk: „No risk“.

Dass die VIP-Medienfonds tatsächlich alles andere als risikofrei waren, trifft jetzt besonders hart jene Anleger, die beispielsweise ihre Abfindungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufleben investiert haben oder mit den Fonds eine Alterssicherung aufbauen wollten. Bei VIP 4 war ein Darlehen der HypoVereinsbank in Höhe etwa der Hälfte der Anlagesumme zwingend. Rechtsanwalt Ahrens: „Die Leute müssen jetzt die Kredite finanzieren und Steuern zurückzahlen.“ Das bringe manchen an den Rand des Ruins.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP/Commerzbank" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, September 01, 2007

First Real Estate: Enge Fristen für Insolvenzverfahren beachten.

Schadensersatz prüfen!Geschädigte müssen Ihre Forderungen bis einschließlich 01.10.2007 beim Insolvenzverwalter anmelden. Hintermann Böhle und Geschäftsführerin Cmok dürften schadensersatzpflichtig sein. Weitere Klagen in Vorbereitung!

Geschädigte in dem Insolvenzverfahren der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH, das am 22.08.2007 vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 31/07 eröffnet wurde, müssen ihre Forderungen bis einschließlich 01.10.2007 beim Insolvenzverwalter, Dr. Winfried Andres, anmelden. Diese Frist müssen die zahlreichen Geschädigten einhalten, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Leider fällt nach gegenwärtigem Stand der Dinge die Insolvenzquote nur gering aus, laut Auskunft des Insolvenzverwalters können die Geschädigten mit einer Quote von maximal 5 % rechnen, die in frühestens 5 Jahren zur Auszahlung kommen könnte.

Ob sich noch weitere Vermögenswerte realisieren lassen, eventuell in Dubai, wohin ca. 5 Millionen geflossen sein sollen, ist ungewiss. Eines steht jedoch mit Gewissheit fest: Allein über das Insolvenzverfahren werden die Geschädigten nur einen Bruchteil ihres Schadens kompensieren können.

Geschädigte sollten daher auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, vor allem die offizielle Geschäftsführerin Cmok und den faktischen Geschäftsführer Böhle. Auch der Insolvenzverwalter kommt in seinem Sachstandsbericht zu dem Ergebnis, dass gegen Frau Cmok und Herrn Böhle (den Lebensgefährten von Frau Cmok) Ansprüche in Millionenhöhe bestehen können.

Der BSZ® e.V. hat diese Erkenntnis den zahlreichen Geschädigten bereits vor über 2 Monaten als erster Anlegerschutzverein präsentiert und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben daher bereits in den vergangenen Wochen zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen mit einem Volumen von ca. 530.000 € eingereicht, auch Rechtsschutzversicherungen geben in der Regel Deckungsschutz für die Klagen. Für die nicht rechtsschutzversicherten Betroffenen wurden die Klagen in Form von Streitgenossenschaften, im Volksmund auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnet, eingereicht, um Kosten zu sparen.

Ob eine Vollstreckung erfolgreich sein wird, kann zwar nicht garantiert werden, die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte konnten jedoch zahlreiche Hinweise auf Firmenbeteiligungen der Geschäftsführer in Erfahrung bringen. Auch ist nicht auszuschließen, dass bereits Anlegergelder von den Verantwortlichen in Millionenhöhe beiseite geschafft wurden, auch hier ermittelt der BSZ® e.V.

Geschädigte sollten auch immer berücksichtigen, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Vollstreckung bei frühzeitiger Klage noch am aussichtsreichsten sein dürften, und bei späteren Klagen das Vollstreckungsrisiko ansteigen dürfte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

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