Mittwoch, September 12, 2007

Phalanx AG

Die Phalanx AG aus Waiblingen bot öffentlich Beteiligungen an ihrer Gesellschaft an. Die Anleger sollten der Phalanx Immobilien AG einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen.

Die Anleger sollten den zur Verfügung gestellten Betrag nach einem bestimmten Zeitraum zurückerhalten. Es handelte sich daher um eine Art Anleihe.

Nach dem Wertpapierprospektgesetz hätte die Phalanx AG einen Prospekt beider BaFin einreichen und eine Genehmigung für den Vertrieb der Anleiheneinholen müssen. Das Wertpapierprospektgesetz verlangt nämlich die Einreichung und Bewilligung eines Prospekts, bevor die Beteiligungen öffentlich angeboten werden. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der BaFin jedoch nicht hinterlegt.

Die Anleger können daher die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Schadensersatzansprüche gegenüber der Phalanx AG geltend machen.

Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass die Phalanx Immobilien AG die Insolvenzangemeldet hat. Wir sind daher der Ansicht, dass Anleger auchSchadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand persönlich geltend machen können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Phalanx AG“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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