Eine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen,
Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern bieten am Markt eine breite Palette von
Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese
Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!
Viele
Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle.
Mit Schrottimmobilien, Unternehmensbeteiligungen, Film- und
Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen
U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich
werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.
Trotzdem präsentieren die ,,Anlageprofis" ständig neue
,,Goldesel" die sie gerne als Insidertipps verkaufen. Natürlich mit
Garantie. Auf die Nase fallen, könne man damit nicht, sondern sich eine goldene Nase verdienen. Tatsächlich erzielen diese
,,Anlageprofis" mit ihren brandheißen Tipps oft klägliche Ergebnisse die
sogar unter der Werteentwicklung des DAX liegen. Tausende geschädigte Anleger
stehen dafür als Zeugen.
- Die
Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus
der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der
Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr
Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem
überwiegenden Teil ihrer Klienten
statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Verantwortlich für das miese Ergebnis ist in vielen Fällen
der Erfolgsdruck unter dem die Berater stehen und auch der Tatsache geschuldet,
dass die angebotenen Produkte einfach nur mies sind, oder so kompliziert
gestrickt wurden, dass sie keiner mehr
versteht.
Menschen die sich absolut sicher sind, es könnte Ihnen nie
passieren, dass sie ihr Geld in eine falsche Anlage investieren, sind die
idealen Opfer von nur an ihrer Abschlussprovision interessierten
Finanzberatern. In der Regel sind es
dann auch meist Kleinanleger die ihr Geld in Schiffsfonds, Filmfonds,
Immobilienfonds und anderen Produkten des Kapitalmarkts versenken.
Einige Banken nutzen
das Vertrauen ihrer Kunden schamlos aus und drängen diese in Anlagen bei der der Bank hohe Provisionen
zufließen.
Da gab es Institute die vorwiegend ihre betagte Kundschaft
in Anlagen lockten bei denen die Pleite schon absehbar war: „Wir haben da etwas
für Sie, tolle Rendite und sicher wie die Bank von England“! Aber Lehman ging
trotzdem Pleite!!
Manche „Finanzberater“ sprechen gezielt Menschen an von
denen sie wissen, dass diese nur über begrenzte Mittel verfügen oder in finanzielle Schwierigkeiten stecken. Dieser
Personenkreis ist in der Regel besonders empfänglich für Vorschläge wie man
schnell große Gewinne machen kann. Besonders beliebt ist diese Masche beim
Verkauf von Schrottimmobilien. „Beton kann nicht Pleite gehen“!
Berater und Anleger haben aber ein gemeinsames Merkmal:
Gier! Wobei bei den Anlegern noch die Bereitschaft hinzukommt zu glauben was
sie glauben wollen. So haben Hunderttausende von Anlegern ihr Geld verloren. Ob
eine Kapitalanlage schlussendlich ein geplanter Betrug oder einfach durch
wirtschaftliche Umstände fehlgeschlagen ist, im Ergebnis ist es dasselbe!
- Wenn
das Anlegergeld verbrannt ist, mutieren einige Anlageberater plötzlich zum
Verbraucherschützer, verbünden sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammern
dass man selbst betrogen worden sei, wollen aber alles mögliche tun um dem
geschädigten Anleger zu helfen. Mitunter gehen die Berater mit
Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren, die den
Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument
ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen
könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne,
aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.
Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich
provisionsgetriebene schlechte Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr
gefallen lassen, nimmt weiter rasant zu. Viele machen mit Hilfe der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche
geltend.
Der beste
Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich die miese Abzockerei
von Kleinanlegern von selbst erledigen.
Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur
eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz
rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer
Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale
Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Der BSZ ist seit dem
15.04.1998 eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach
dem richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem sind.
Der BSZ® e.V.
beobachtet permanent den Kapitalmarkt. Er informiert kompetent und rechtzeitig
die Kapitalanleger bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten.
„Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden,
Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser
Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
- Vielen
Anlegern ist, wie die Erfahrungen der BSZ e.V. Vertrauensanwälte zeigen,
bis heute nicht bewusst, welche Risiken einzelne Anlagen zeitigen. Nicht
zuletzt um diesen Personen eine Unterstützung anzubieten ist die Tätigkeit
des BSZ® e.V. auf diesem Gebiet sehr positiv einzuschätzen,
denn die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres
Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen
von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der
Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen
Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum
Erfolg verhelfen.
Der BSZ® e.V. bringt interessierte Anleger mit auf das
Kapitalanlagerecht spezialisierten unabhängigen Fachanwälten zusammen, die
bundesweit Privatanleger und institutionelle Anleger außergerichtlich und
gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts beraten und
vertreten.
- Die
Bündelung und Fokussierung der Interessen wie in der BSZ e.V. -
Anlegerschutzallianz stärkt die Überzeugungs- und Durchschlagskraft
erheblich. Allein die Tatsache, dass ein Zusammenschluss der Anleger eines
bestimmten Investments das Thema Schadenersatz vorantreibt, erzeugt
Wirkung, sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den involvierten
Parteien. Nicht unterschätzt werden darf der gesteigerte
Informationsgewinn, denn jeder Teilnehmer bringt individuelle Erfahrungen
und Erkenntnisse ein, die sich synergetisch bündeln lassen.
Der BSZ vermittelt den Kontakt mit hoch spezialisierten
Anwaltskanzleien, mit welchen der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch
führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste
grobe Einschätzung abgegeben werden kann.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten.
Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu
100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Abschließend ist für
den BSZ® folgender Hinweis wichtig:
Es geht dem BSZ e.V. nicht darum, eine vermeintlich
qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass
sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen
Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also
nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen
werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge
seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch
beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von
niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus dem einmaligen
Förderbeitrag ihrer Mitglieder. Die Stärke einer Interessengemeinschaft besteht
darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen
voranzutreiben und eventuelle notwendige
Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus
profitiert der Einzelne auch davon, dass
mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich,
Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko
für alle Betroffenen minimiert.
Die Wiederbeschaffung
oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren
geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie
Sie vielleicht glauben.
- Es
lohnt sich, wenn Sie Ihre Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratung sowie auf
den Anspruch möglicher Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dazu gehören
auch Rückforderungen von Ausschüttungen, Überprüfung von
Lebensversicherungsverträgen, Ansprüche aus Bankdarlehen und
Finanzierungsverträgen. Diese Überprüfung führen BSZ Vertrauensanwälte mit
einem speziellen Service für unsere Fördermitglieder kostenlos durch.
Mit Hilfe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft und der
Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition.
Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch die Mitgliedschaft in einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung hergestellt
wird. Nicht selten verhilft schon diese Offenlegung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.
Wir sind Ihr perfekter Ansprechpartner für die Durchsetzung
Ihrer Rechtsansprüche gegen Banken und Versicherungen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Jeder
Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien
aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung
nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft
geschädigter Anleger beitreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten
und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen
die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu
aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden
selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen
erledigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Hier können
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag
beantragen:
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird
.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07. 2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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