Anlagebetrug ist gemessen an der gesamten Wirtschaftskriminalität leider immer noch das
gewichtigste Delikt. Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch
Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und
praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig.
Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener
Verbraucherschutzverein der seit dem Jahr 1998 mit seinem Anlegerschutzprogramm
mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt
stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze
schützt. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann,
darf angezweifelt werden.
Wie viele betroffene
Kapitalanleger leider bestätigen können, dürfen Abzocker und Betrüger in
Deutschland scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben.
Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher
Riegel vorgeschoben? Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V.
dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des
Kapitalmarkts.
Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen
offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu
maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele
Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu
viel Vertrauen entgegengebracht haben.
Die Banken "verkaufen" Kapitalanlagen und stehen
bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im Wettbewerb. Die Jagd nach
dem Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere
Unternehmen auch. Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren,
machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz.
Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die
Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der
Tasche, der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der
Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die Sicherheiten
Zugriff nehmen.
Alles wird verwertet - bis zum Skalp des Schuldners, den die
Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die Pleiteanlage finanziert,
aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig wieder bekommen.
Kapitalanleger möchten
eine hohe Rendite erzielen aber ohne
Risiko.
Das geht in der Regel zwar nicht – aber trotzdem verkaufen
Banken, Anlageberater und Finanzvertriebe ihren Kunden Produkte, die diese
Ansprüche angeblich erfüllen sollen.
Viele Anleger vertrauen diesen Zusicherungen und verlieren
reihenweise ihr Geld. „Schlechte“ Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30
Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung
allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit
20 bis 30 Milliarden Euro an. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. ist diese Geldvernichtung unter der Rubrik
Wirtschaftskriminalität einzuordnen.
Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der
Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück
schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!
Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder
ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!
Kein Anleger sollte
die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer
das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell
die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte.
Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und
jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte
Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu
reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die
Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger
erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen
Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!
Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr,
dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer
verschwinden. Die Initiatoren oder
Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und
versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene
Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern
Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind
die Finanzgangster die das besorgen!
Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert
werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und
reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber
den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht
wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Die breit gestreute
und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger
lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer
wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen
lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese
mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen
oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das
Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten
den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht
ist.
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und
Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die
Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der
Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So
haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in
den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise
sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder
freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von
den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was
für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der
Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen
Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am
Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes
Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten.
Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer
Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die
ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
In der Regel muss sich
der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine
eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten
Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der
Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine
BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen